Hallo an alle im Forum,
da ich kein verwandtes Thema so auf die schnelle hier gefunden habe. Eröffne ich ein neues Thema.
Zwar folgendes, ich habe 2016 Erfolgreich eine Entwöhnungstherapie beendet und bin von dort aus ins Betreutenwohnen (möbliert) gezogen.
Dazu muss ich schrieben ich habe vorher in xxxxxxxxxx gelebt und habe dort eine Erstausstattung bekommen, dies ist aber zirka 8 Jahre her und mit meinem Drogenkonsum und mit dem Aufenthalt der Therapie verloren gegangen. Jetzt möchte ich eine eigene neu Wohnung beziehen. Habe in der letzten Woche ein Hauptantrag in xxxxxxxxxxxxxx für die Erstausstattung beantragt. Dort habe ich sie bewilligt bekommen aber als Darlehen. Jetzt kommt meine frage. Darf oder ist es irgendwie im Gesetzt verankert oder klar beschrieben, das eine Erstausstattung als Darlehen herausgegeben kann oder darf nach so einer langen Zeit?
Mit freundlich Grüßen
und dankbar für jede Antwort
Dominik Herrmann
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