Mietvertrag Dachgeschosswohnung Eltern Ü25 abgelehnt

  • Hallo,

    das JC hat die Bewilligung für die Miete abgelehnt. Grund ist angeblich "Ein Indiz für einen nicht praktizierten Mietvertrag ist, wenn der Wohnraum bisher nicht vermietet wurde."

    Ich bin über 25 und vor 2 Monaten (Mai) bei meinen Eltern in die Dachgeschosswohnung gezogen. Davor war ich Obdachlos bzw konnte bei Freunden unterkommen. Da ich jetzt mein

    Leben wieder unter Kontrolle bringen will, bin ich zum JC. Meine Eltern sehen es nicht ein, dass ich die ober Wohnung Mietfrei nutzen kann.

    Jetzt die Frage, wie ich das Praktizierte Mietverhältnis nachweisen kann bzw. ich Einspruch einlegen kann.

    Ich zahle für die Wohnung 260€. Mai und Juni habe ich von den "normalen" ALG II Satz bezahlt und auch eine Quittung von meinem Vater bekommen. Reicht dieser Nachweis für einen

    Einspruch? Was sollte ich evtl, noch beachten?

    Danke im Voraus

  • Hallo,

    ...und bitte ergänze deinen schriftlichen Widerspruch durch die beigelegte Quittung über die Mietzahlung für Mai und Juni .

    Steht dort Pauschalmiete 260,- ?

    Oder hat dein Vater einen regulären Mietvertrag gemacht mit Grundmiete--kalte Betriebskosten---Heizkosten?

    Ist die *ober-Wohnung* eine abgeschlossene Wohnung?

    Es ist nicht relevant, ob diese Wohnung vorher vermietet war, schliesslich gibt es Leerstand auch bei gewerblichen Vermietern.

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