Hallo zusammen,
ich habe seit 2010 als unmittelbar Zulageberechtigter einen zertifizierten Riester-Vertrag bespart. Anfangs habe ich als rentenversicherungspflichtiger Minijobber jährlich nur den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro eingezahlt. Später habe ich dann einen sozialversicherungspflichtigen Midijob aufgenommen und ab diesem Zeitpunkt nicht nur den Mindesteigenbeitrag, sondern freiwillig jährlich den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag von 2100 Euro inklusive Grundzulage einbezahlt. Mein eigentlicher Mindesteigenbeitrag wäre aufgrund meines relativ niedrigen Bruttoeinkommens weitaus niedriger gewesen. Deshalb haben mir die jährlichen Einzahlungen von 2100 Euro auch keinen zusätzlichen Steuervorteil gebracht. Ich wollte jedoch einen Teil meines frei verfügbaren Ersparten auf diesem Wege in den Riester-Vertrag umschichten und das Geld somit dauerhaft für meine Altersvorsorge zurücklegen. Nun zu meiner Frage: Bleibt das aktuelle Guthaben meines Riester-Vertrages komplett bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt, obwohl ich mehrere Jahre freiwillig weitaus mehr als den Mindesteigenbeitrag eingezahlt habe? Oder könnte das Jobcenter theoretisch argumentieren, dass ich durch meine weit über dem Mindesteigenbeitrag liegenden Einzahlungen einen Teil meines Ersparten bewusst in den Riester-Vertrag eingezahlt habe, um das Geld vor der Vermögensanrechnung im Rahmen des Hartz-IV-Antrages zu schützen?
Trotz intensiver Recherche habe ich leider bislang keine Antwort zu meiner Frage gefunden. Umso dankbarer wäre ich Euch für eine Auskunft. Freundliche Grüße C.