Hallo,
ich habe aus 2017 (01.01.2017-31.12.2017) von meinem Vermieter eine Gutschrift zur Betriebskostenabrechnung in Höhe von 105,97€ erhalten und diese beim Amt für Grundsicherung eingereicht. Vom 01.01.2017-30.06.2017 bezog ich Leistungen nach dem SGB II. Vom 01.07.-31.12.2017 ging ich einer sozialversicherungsrechtlichen Tätigkeit nach und bezog keine Leistungen nach dem SGB II mehr.
In einem Änderungsbescheid auf Grund meiner eingereichten Gutschrift der Betriebskostenabrechnung setzte nun die verantwortliche SB den vollen Betrag als zufließendes Einkommen an und minderte im Umfang von 105,97€ die Miete für den Monat August. Dagegen habe ich jetzt Widerspruch eingelegt, weil ich der Meinung bin, dass dem Amt für Grundsicherung nur die Hälfte der Gutschrift zur Verrechnung zusteht. Liege ich damit richtig?
Mit freundlichen Grüßen,
Gerald.