Guthaben aus Nebenkostenabrechnung aus 2017 wird vollständig angerechnet?

  • Hallo,


    ich habe aus 2017 (01.01.2017-31.12.2017) von meinem Vermieter eine Gutschrift zur Betriebskostenabrechnung in Höhe von 105,97€ erhalten und diese beim Amt für Grundsicherung eingereicht. Vom 01.01.2017-30.06.2017 bezog ich Leistungen nach dem SGB II. Vom 01.07.-31.12.2017 ging ich einer sozialversicherungsrechtlichen Tätigkeit nach und bezog keine Leistungen nach dem SGB II mehr.


    In einem Änderungsbescheid auf Grund meiner eingereichten Gutschrift der Betriebskostenabrechnung setzte nun die verantwortliche SB den vollen Betrag als zufließendes Einkommen an und minderte im Umfang von 105,97€ die Miete für den Monat August. Dagegen habe ich jetzt Widerspruch eingelegt, weil ich der Meinung bin, dass dem Amt für Grundsicherung nur die Hälfte der Gutschrift zur Verrechnung zusteht. Liege ich damit richtig?


    Mit freundlichen Grüßen,


    Gerald.

  • Ein freundliches Hallo,

    nach dem ich Donnerstag eine Anfrage gestellt habe, habe ich Stand heute Sonntag "etwas Geduld" gezeigt.

    Nun habe ich keinerlei mehr Interesse auf irgendwelche Antworten.

    Ich melde mich hier ab.

  • Hallo,

    daß auch mal eine Anfrage in einem ehrenamtlich betriebenen Forum untergehen kann, ist Dir natürlich nicht klar. Auch daß man einfach mal eine Nachfrage nach einer Antwort stellen könnte, ist Neuland in einem Forum.

    Nun habe ich keinerlei mehr Interesse auf irgendwelche Antworten.

    Und ich habe keinerlei Interesse daran, woran Du keinerlei Interesse hast.

    Gruß!

  • Hallo!

    Es kann mal etwas untergehen und eine höfliche Nachfrage wäre auch

    ausreichend gewesen. Da wäre eventuell sogar eine Entschuldigung

    gekommen, aber so nicht. Bei einem ehrenamtlich geführten Forum

    sitzt niemand den ganzen Tag vor dem PC.

    Gruß

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