Bedarfsgemeinschaft mit einem Einkommen

  • Hallo,

    Meine Freundin und ich wohnen zusammen und können als Bedarfsgemeinschaft gewertet werden.

    Sie hat ALG I bekommen, jedoch hat man ihr gesagt dass sie kein ALG II bekommen wird weil ich zu viel verdiene (aktuell 2246€ netto).

    Das ganz große Problem das sich gerade auftut ist die Krankenversicherung, die muss sie selbst tragen, was sie nicht kann, und für mich ebenfalls schwer wird da ich momentan alles für zwei Personen trage.

    Meine Freundin ist chronisch krank und deswegen absolut angewiesen auf die Versicherung.

    Einen neuen Job zu finden wird vorraussichtlich dauern.

    Im Internet habe ich die Info gefunden, dass sie zwar starke Abzüge hat aber nicht nichts bekommt.

    Was gibt es für Möglichkeiten dass zumindest ihre Versicherung übernommen wird damit sie abgesichert ist? Ist die Aussage richtig dass sie keine Leistung bekommt?

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Falls ich etwas vergessen habe zu erwähnen oder ihr Infos braucht um eine bessere Antwort zu geben fragt einfach :)

  • Hallo,

    offensichtlich wurde ALG II wegen zu hohem Einkommen Deinerseits abgelehnt, weil Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Ohne einen Anspruch auf ALG II wirst Du für die KK der Partnerin aufkommen müssen.

    Bei einem Nettoeinkommen von 2.264 € dürfte bei einem 2-Personen-Haushalt die Ablehnung von der Höhe aus berechtigt sein. Inwiefern man die Regelvermutung einer BG angreifen könnte, kann ich mangels Kenntnis Deines Einzelfalles nicht einschätzen.

    Gruß!

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