hi
ich bin die neue und würde gern öfters vorbei schauen wollen beer
2 Kinder mit SBA und Amt sagt die Wohnung ist zu groß (große Tochter möchte ausziehen)
Ich bin alleinerziehend und bewohne mit meinen Kindern eine 83qm große / kleine 4 Zimmer Wohnung.
Ich bin selbstständig (Herstellung und Verkauf Kinderkleidung) und habe einen Minijob.
Vollzeit Arbeiten ist mir leider nicht möglich, da ich an die Zeiten vom Fahrdienst gebunden bin.
Ich habe 3 Töchter und jedes meiner Kinder hat (fast) die gleiche Krankheit und sind somit mehr oder weniger eingeschränkt.
Meine große Tochter wird 18 Jahre, ist noch Schülerin bis Sommer 2019 und möchte gerne ausziehen, unsere Begründung zum Auszug wurde natürlich nicht akzeptiert.
Das Amt kennt unsere schwierige Situation, dennoch kam heute die Ablehnung.
Selbst wenn sie in einer Lehre ist bleiben die Kosten von Auszug und Einzug die gleichen, wir brauchen trotzdem erstmal die Erstausstattungskosten.
Die Sachbearbeiterin sagt das ich pro Person nur 1 Zimmer haben darf und wenn meine große dann ausgezogen ist, kann ich das nicht mehr erfüllen.
Ich brauche aber dringend für meine behinderte Tochter ein eigenes Reich und meine Mädels mit 17 + 7 Jahre kann ich nicht zusammen legen.
Dann hieß es ich solle doch im Wohnzimmer schlafen, aber irgendwo und irgendwann brauch ich auch meine Privatsphäre.
Außerdem ist das garnicht möglich, da ich im Wohnzimmer meine Nähecke und im Schlafzimmer mein Stofflager habe.
Die Bearbeiterin sagte noch das die Behinderungen meiner Mädels keine Bedeutung und wir dadurch keine Vorteile haben.
Ich will auch keine Vorteile, ich möchte das meine große ausziehen darf, damit ich den Platz für meine 2 kranken Zwerge habe.
Meine große hat eine schwere Wirbelsäulendeformität mit einem GdB von 30% und hat bis Sommer '2017 ein Korsett tragen müssen.
Meine mittlere ist 12 Jahre, hat Pflegegrad 3 und einen GdB von 80% mit den Merkzeichen B, G, H und geht auf eine Schule für Körperbehinderte.
Sie ist geistig und körperlich behindert, nicht Rollstuhlpflichtig, hat einen komplexen Hirnschaden mit mangelnder Selbststeuerung.
Meine kleine ist 7 Jahre und körperlich eingeschränkt mit einen GdB von 50%.
Ich habe bei den NKA immer was wieder bekommen, somit besteht nicht die Gefahr einer Nachzahlung.
Ich habe hier keinerlei Familie, die wohnen alle 500km weit weg.
Einen Vater hat meine große Tochter nicht, den ich mit in die Pflicht nehmen kann-
Wie kann ich das Recht für meine große umsetzen, so dass sie ausziehen darf und ich aber meine Wohnung nicht hergeben muss?
Unterhaltszahlung trotz Natural / Betreuungsunterhalt
Der Vater meiner kleinsten kümmert sich nahezu täglich um seine Tochter.
Sie ist körperlich eingeschränkt mit einem GdB von 50%.
Er bringt sie jeden Montag zur Physio Therapie und danach in den Kindergarten.
Der Papa holt seine Tochter jeden Tag vom Kindergarten ab und bringt sie dann zu mir nach Hause.
Am Wochenende unternehmen wir gemeinsam was damit er so oft wie es geht mit seinem Kind zusammen bleiben kann.
Oder er holt sie einfach ab, das ich man entspannen kann.
Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht und kümmern uns zu gleichen teilen.
Unterhaltsvorschuss steht mir nicht zu, da er Betreuungsunterhalt leistet.
Doch plötzlich nach 7 Jahren meint das Amt, dass das Unterhaltsvorschussgesetz von der gesetzlichen Unterhaltspflicht abweicht und nun Unterhalt zahlen soll.
Der Papa zahlt alles das, was ich mir weniger leisten könnte.
- Brillen / neue Gläser / Brillenreparaturen (sie ist Augenoperiert)
- spezielle Schuheinlagen
- Kleidung / Schuhe
- Schulmaterial für den kommenden Schulanfang
- usw.
Nun will das Amt ihm trotzdem Unterhalt anrechen.
Jetzt soll er eine beidseitig unterschriebene Vereinbarung nachreichen, jedoch bedarfs es hierzu eine gemäß §1612 Abs. 2 BGB einer Ausdrücklichen Regelung.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1612 Art der Unterhaltsgewährung
(1) …
(2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind minderjährig, kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.
(3) …
Und von so einer Regelung finde ich nichts im Netz, wie sollte so eine Regelung aussehen?
Ich finde es unfäir einen Papa mit Unterhalt zu bestrafen der sich super um seine behinderte Tochter kümmert.
Danke und LG