Angemessenheit der Wohnung

  • Hallo. [Blockierte Grafik: https://static.xx.fbcdn.net/images/emoji.php/v9/f4c/1/16/1f642.png]

    Ich habe eine Frage bzgl. Unterkunft.

    Meine jetzige Wohnung ist 40qm groß kostet 210 kalt und 160 Nk. Insgesamt 370 Euro warm.

    Ist aber Strom schon dabei da Pauschalmiete.

    Jetzt könnte ich eine ca. 45 qm große Wohnung haben, in dem Haus wo meine Schwester wohnt.

    250 kalt und 90 NK. 340 Euro warm. Ohne Strom.

    Vor 3 Tagen habe ich einem Sachbearbeiter, mit dem ich schon in der Vergangenheit viel besprochen habe, eine Mail gesendet, er musste sie jedoch an jemand,

    der dieses Thema bearbeitet, weiterleiten. Ich hab leider von dieser Person aber noch keine Antwort erhalten, ob diese Wohnung angemessen wäre, aber morgen ist der Termin mit der neuen Vermieterin.

    Hier ist die Wohnungssuche echt mau und kann da schlecht warten.

    Ich brauche weder Renovierungskosten, Kaution oder Umzugskosten.

    Kennt sich jemand vielleicht mit der Wohnungsermessung aus und was mir im schlimmsten Falle droht? hmm

    Liebe Grüße.

  • Hallo,

    bei nicht angemessenen Kosten der Unterkunft kannst Du nicht damit rechnen, daß eventuelle Forderungen des Vermieters aus den Betriebskosten übernommen werden. Gerade das stellt dann ein ganz erhebliches Problem dar. Auch mußt Du damit rechnen, daß Du nach maximal 6 Monate die Differenz zwischen angemessenen und tatsächlichen Mietkosten (inklusive eben evtl. Nachforderungen) selbst begleichen mußt.

    Im übrigen ist eine größere Wohnung kein Grund für eine entsprechende Umzugsgenehmigung. Das aber nur nebenbei.

    Gruß!

  • Jetzt könnte ich eine ca. 45 qm große Wohnung haben, in dem Haus wo meine Schwester wohnt.

    Frage:

    Ist das Haus, wo diese Wohnung zu haben wäre, im gleichen JC-Zuständigkeitsbereich wie deine jetzige Wohnung?

    Die Stromkosten für die Haushaltsenergie müsstest du dann aus deinem Regelbedarf zahlen.

  • Hey Ameise.

    Ja, sie ist im selben Ort. :)

    Meine Schwester hat mitbekommen, das die 1 Zimmerwohnung frei wird und meinte, es wäre so einfach für alle, da ich ja

    oft bei ihr bin. :)

    Ja, das mit dem Strom weiß ich. Aber da ich nicht rauche, trinke oder ein Auto habe, ist das kein Problem für mich. :)

  • Hallo!

    Das bitte auch zur Kenntnis nehmen:

    Im übrigen ist eine größere Wohnung kein Grund für eine entsprechende Umzugsgenehmigung. Das aber nur nebenbei.

    Vor Unterschrift des Mietvertrags die Zusicherung zum Umzug vom JC einholen.

    Gruß

  • Hallo!

    Schaue hier nach, ob du deinen Wohnort findest:

    Örtliche Richtlinien - Kosten der Unterkunft - Tacheles

    Falls du nichts findest magst du mir deinen Wohnort per
    Konversation senden und ich versuche die KDU für dich
    zu finden.

    Gruß

  • Guten Morgen liebes Forum.

    Ich habe gerade mit dem Jobcenter telefoniert, und sie sagten, das sie mir aus Datenschutzrechtlichen Gründen nichts am Telefon sagen dürfen, aber sie konnte mir sagen, das bei mir eine Brutto - Kaltmiete von 350 Euro erlaubt sind plus 80 Euro für Heizkosten.

    Am Samstag war auch das Gespräch mit der neuen Vermieterin. Sie war sehr nett und hat gleich gesagt, ob das so in Ordnung geht von den Kosten, wegen der Übernahme. :)

    Aber da ich ja schon mit Heizkosten 340 Euro habe, bin ich ja weit unter den angemessenen Kosten.

    Am Samstag kommt sie mit dem Mietvertrag, da lass ich sie alles rein schreiben und muss dann noch so eine Bescheinigung bringen mit sämtlichen Kosten, was das Jobcenter braucht.

    Stimmt das übrigens, das man, ohne doppelt zu bezahlen aus der alten Wohnung gehen darf, wenn man 3 annehmbare Vorschläge für die jetzige Wohnung hat? :)

    Ganz liebe Grüße,

    das Huschdeguzele

  • Ich weiß, 3 Monate im Vorraus. Ich könnte zum 1.9. in die neue Wohnung.

    Hatte gehofft, wenn ich vorher einen netten Nachmieter fände, mit dem mein aktueller Vermieter einverstanden wäre,

    das ich nicht doppelt bezahlen müsste. :)

  • Hallo!

    Ich weiß, 3 Monate im Vorraus. Ich könnte zum 1.9. in die neue Wohnung.

    Hatte gehofft, wenn ich vorher einen netten Nachmieter fände, mit dem mein aktueller Vermieter einverstanden wäre, das ich nicht doppelt bezahlen müsste. :)

    Das musst du mit deinem Vermieter klären.

    Gruß

  • Hallo,

    ob du einen Nachmieter bringen kannst, steht sicher in deinem jetzigen Mietvertrag.

    Falls du dort nichts dazu findest, kannst du trotzdem den Vermieter anfragen.

    Auch besteht noch die Möglichkeit, die neue Wohnung erst ab 1.10. anzumieten.

    In solchen Fällen empfiehlt sich immer der Kontakt mit den betreffenden Stellen und Personen.

    Viel Glück!

  • Hallo. :)

    Ich sollte mich nochmal mit den Ergebnissen melden, hab es nur durch den Stress vergessen - ist ja bald soweit mit dem Umzug. :)

    Es ist alles gut gegangen - die volle Miete mit Nebenkosten (dies mal leider ohne Strom, da seperater Zähler vorhanden ist)

    wird übernommen.

    Das heißt, ich habe eine Mietfläche von ca. 50 qm, 250 kalt und 80 Nebenkosten inklusive Heizkosten.

    In meinem Bericht steht, das ich eine Warmmiete von 345 Euro hätte haben dürfen,

    plus noch einmal ich glaube es waren 80 Euro für Heizkosten.

    Liebe Grüße.

  • Hallo,

    das freut mich.

    Wer zahlt nun die Doppelmiete? Oder ziehst du zum 1.10. um?

    Was du mit 345+80 meinst, sind die maximal angemessenen KDU.

    Aber billiger geht immer. Das freut die JC auch immer. ;)

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