Ablehnung wg. nicht vollständig eingereichter Unterlagen

  • Hallo Zusammen,

    Aus nicht ganz ersichtlichen Gründen wurde mein Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt. Es heißt, dass ich nicht nachweisen konnte, "dass ich meinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann". Ich bin 33 Jahre alt und hab erst kürzlich von meinem Ersparten und 2, 3 Stipendien/Werksverträgen meine Dissertation abgeschloßen, also in den letzten zwei Jahren keine "sozialversicherungspflichtige Tätigkeit" gehabt. Daher fühle ich mich sowieso ziemlich im Stich gelassen, dass ich von meinen damals eingezahlten Sozialleistungen kein ALG I sehe und nun wohl nichtmal ALG II?! Wird von mir Tatsächlich erwartet, dass ich einen Kredit aufnehmen? Ich hatte den Eindruck wir leben in einem Sozialstaat, an dem ich mich ja auch schon beteiligt habe... ich bin ziemlich enttäuscht und wütend.

    Jedenfalls wollte ich mich hier nach weiteren möglichen Schritten informieren.

    Der Hintergrund: Ich bin Ende März nach einem Auslandsaufenthalt mit Stipendium wieder zurück nach Deutschland gekommen und konnte mich bei meinem Vater einquartieren. Allerdings will dieser Miete von mir (250€). Er verweigert mir die Einsicht in seine Unterlagen, sodass ich dem Amt keine "kopfteiligen Kosten" präsentieren kann. Allerdings konnten wir uns auf eine Stundung verständigen, da mein Restgeld jetzt dann aufgebraucht ist und ich mir die Miete einfach nicht leisten kann.

    Zusätzlich habe ich aber einen Bausparvertrag über 640€, zu diesem hatte ich allerdings den aktuellen Kontoauszug nicht. Der wurde mir erst nicht erneut zugestellt, erst als ich nach Kullanz gefragt hatte, wurde mir kostenlos eine Zweitschrift zur Verfügung gestellt. Allerdings auch zu spät für die deadline. Ich hatte dem Amt einen Brief beigelegt, den ich von der entsprechenden Kasse Anfang des Jahres bekommen habe, in dem ich über mein Vermögen verfügen könnte; dort steht also die offizielle Summe drin.

    Nun bin ich mir nicht sicher, welche Unterlagen wohl gefehlt haben (steht nicht im Ablehnungsschreiben) und welche weiteren Schritte ich unternehmen kann. Offensichtlich einen Wiederspruch. Da die Damen vom Amt mich aber schon aufm Kiecker hat, wäre ich da gerne gut vorbereitet. Ich wäre für Ratschläge und Hinweise dankbar!

    2 Mal editiert, zuletzt von DerDa (16. Juni 2018 um 19:53)

  • Hallo,

    dass ich von meinen damals eingezahlten Sozialleistungen kein ALG I sehe

    Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht von Dir gezahlt, sondern vom Arbeitgeber, der dies dann vom Brutto-Lohn abzieht. Ob die Beiträge zur ALV getätigt wurden, kannst Du Deinen Lohnnachweisen entnehmen.

    Der Hintergrund:

    Ok, ich fasse mal zusammen:

    1. Du wohnst bei Deinem Vater, siehst Dich aber nicht in der Lage, dem Jobcenter irgendwelche Unterlagen zu den Kosten der Unterkunft vorzulegen, außer die Aussage, daß Du 250 € zahlen sollst.
    2. Du hast innerhalb der Dir gesetzten Frist keine Nachweise über Dein Vermögen vorlegen können.

    Somit wäre bei der Ablehnung tatsächlich die Vermutung da, daß hier etwas nicht stimmt. Mangels detaillierter Angaben zur Miete würde diese nicht übernommen werden, womit also nur der Regelsatz von 416 € gezahlt werden würde. Dieser Regelsatz wiederum kann Dir nicht gezahlt werden, weil Du zum Zeitpunkt der Ablehnung Dein Vermögen nicht nachweisen konntest und daher vermutet werden kann, daß Du vom vermögen leben kannst.

    Offensichtlich einen Wiederspruch.

    Ein Widerspruch macht dann Sinn, wenn das Jobcenter einen Antrag falsch beschieden hat. Davon sehe ich hier nichts - siehe die beiden Punkte oben. Nach Deiner eigenen Schilderung konnte das Amt nicht anders entscheiden.

    Kläre die Sache mit Deinem Vater und weise dem Amt nach, daß es nicht Dein Verschulden ist, daß die Bank so lange für den Auszug gebraucht hat.

    Gruß!

  • Vielen Dank dafür!

    Also zur Miete gibt es einen Mietvertrag, den ich auch bereits vorgelegt hatte. Allerdings wurde mir hier mitgeteilt, dass der ja "offensichtlich nicht echt sei" (Hat mir die Dame tatsächlich am Telefon so gesagt). Auf einem Schreiben wurde als einer der Gründe für den Verdacht angeführt, dass der Vertrag ja im selben Monat erst gegolten hat, in dem ich auch ALG II beantragt habe. Das ist ja allerdings in der Natur der Sache gewesen, da ich erst in diesem Monat wieder nach Deutschland gekommen bin. Das ich davor nicht in Deutschland war, hatte ich auch auf einem (inoffiziellen?!) Schreiben mitgeteilt, dass ich zur Antragstellung ausfüllen sollte. Das Amt hat dann von mir eine Aufschlüßelung der Kosten gefordert, da wohl aufgrund des Verdachtes nur eine kopfteilige Auszahlung der "tatsächlichen Kosten" möglich sei. Für diese Aufschlüßelung fehlen mir allerdings die Daten (Vater meint: "geht die nichts an")

    Gibt es eventuell eine Möglichkeit, dass ich den Kontoasuzug noch nachreichen kann? Der ist nämlich mittlerweile angekommen und liegt mir auch vor. Und ich wundere mich auch, ob ich denn nicht an die Informationen rankomme, welche Unterlagen genau gefehlt haben. Diesen Nachweis, dass es nicht mein Verschulden ist, hatte ich eigentlich auch schon erbracht. Ich hatte auf meine E-Mail an deren Kundenservice keine elektronische Antwort bekommen, sondern erstmal einen Brief, "dass man sich so schnell wie Möglich um mein Anliegen kümmern werde". Erst als ich dann auf Kullanzbasis erneut nachgefragt habe, bekam ich den Auszug nun. Und gerade dieses Schreiben hatte ich auch noch Fristgerecht eingereicht. Wie sonst könnte ich nachweisen, dass es eigentlich nicht meine Schuld ist?

    Nochmal vielen Dank für die Bemühungen, das hilft mir echt ungemein!

    PS: Ja, Beiträge zur ALV wurde schon entrichtet, aber nicht innerhalb der letzten zwei jahre.

    weiterer Zusatz: Doch, ich hab denen schon Einsicht in meine finanzielle Lage gegeben, also Kontoauszüge liegen vor, altes Sparbuch, von dem ich erst kürzlich noch ein paar Hundert Euro zum leben abgehoben hatte hab ich ebenfalls vorgelegt.

    Einmal editiert, zuletzt von DerDa (18. Juni 2018 um 00:19) aus folgendem Grund: zusätzliche Infos zur Klarifizierung

  • Hallo,

    Doch, ich hab denen schon Einsicht in meine finanzielle Lage gegeben

    aber eben nicht vollständig, da die Unterlagen über den Bausparvertag fehlten.

    Ansonsten bleibt es bei meinen Ausführungen: keine konkreten Zahlen zur Miete und verpäteter Nachweis über den BSV.

    Gehe also nochmal zum Jobcenter und kläre das mit dem BSV. In Sachen Miete sieht das ohne Offenlegung eher schlecht aus.

    Gruß!

  • Ich möchte noch ergänzen:

    Gibt es eventuell eine Möglichkeit, dass ich den Kontoasuzug noch nachreichen kann?

    Ja, nachreichen kann man immer etwas.

    Es empfiehlt sich auch, eine kurze schriftliche Erklärung beizulegen (etwa: Einzug beim Vater am xx, direkt aus dem Ausland, deshalb Mietvertrag erst ab diesem Datum). Es wird halt schon mal was überlesen im JC.

    Eine Aufschlüsselung von Unterkunftskosten wollen die JC immer haben, auch wenn das bei einer Pauschalmiete nicht geht.

    Hoffentlich heisst dein Vertrag so? Pauschalmiete 250 €...?

    Übrigens ist ein Nachweis der Mietzahlung auch eine Quittung. Nicht alles unter Verwandten muss zwangsläufig über ein Konto laufen.

    Ansonsten geht das mit der Miete+BK dein JC durchaus etwas an. Die haben schliesslich erst zu prüfen, bevor sie zahlen.

    Da die Damen vom Amt mich aber schon aufm Kiecker hat,

    Woraus schliesst du das?

    Die haben Anträge immer zur prüfen und benötigen nachvollziehbare und glaubhafte Nachweise und Angaben zu den verschiedensten Sachverhalten.

    Bringst du diese, werden sie neu bescheiden.

    Wann ist der Ablehnungsbescheid bei dir angekommen? Wie oft haben sie dich seit März zur Mitwirkung aufgefordert?

  • Bestenfalls wird die Miete überwiesen. Das ist besser.

    Gegen die Ablehnung wäre nachweislich Widerspruch einzulegen. Ohne Widerspruch wird dein Anliegen nicht bearbeitet werden.

    Die Regelleistung wäre auch ohne Feststellungen zu den Mietkosten zu leisten, da nach Berücksichtung des Vermögens keine Zweifel an der Hilfebedürftigkeit bestehen, sondern lediglich am "ob" und der Höhe der Mietkosten.

    Sollte sich nach Einlegen des Widerspruchs und nachreichen der Unterlagen nach 14 Tagen nichts tun, wird wohl einstweiliger Rechtsschutz beim Sozialgericht notwendig werden.

    Bewahre die Nachweise, seit wann du aus dem Ausland zurückgekommen bist gut auf (Tankquittungen, Flugtickets, Reisepass mit Stempeln u.Ä.).

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