Hallo,
Ein LB hat für genau 3 Monate einen Mietvertrag. Nach diesen 3 Monaten wird er in einer anderen Stadt mit dem Studium beginnen und ganz sicher kein Alg2 mehr erhalten.
Der Eigentümer vermietet an 2 Personen (je 1 Zimmer) und wohnt auch in dieser Wohnung und bietet immer Pauschalmiete an, die weit unter angemessen liegt. Hier geht es jetzt um 1 Zimmer und Mitbenutzung von Kü/Bad.
Der andere Mieter bezahlt selbst.
Das JC hatte das Mietangebot mit der Pauschalmiete und die Mietbescheinigung vorliegen, hat auf angemessen und erforderlich erkannt. Der Mietvertrag nannte auch diese Pauschalsumme.
Nun ist schon mehr als 1 Monat um und das JC schreibt, es braucht vom Vermieter eine Aufschlüsselung in Grundmiete--BK---HK.
Der Vermieter macht das nicht. Er meint, Pauschal muss für diese 3 Monate genügen. Das JC zahlt dem LB bisher nur den Regelbedarf.
Der LB kann nicht in Vorleistung gehen, um den Vermieter zu beruhigen.
Wie kriegt man das JC ans leisten?
Vielen Dank für Hilfe.
Ameise