Liebes Forum,
ich würde gerne wissen - da eben wieder unterschiedliches kursiert - ob Mutterschaftsgeld einen Freibetrag hat außer der Versicherungspauschale von 30 Euro. Ich arbeite, bin aber in Elternzeit und stocke auf. Somit kommt Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und der Krankenkasse. Ist dies ohne Freibetrag (von wie ich lese 100 Euro) und Prozente wie ein Erwerbseinkommen oder ist dies eine andere Leistung und hat keinen Freibetrag?
zweite Frage: Es gibt folgendes Urteil in Bayern zum Betreuungsgeld: (S 4 AS 363/17) des Sozialgerichts Bayreuth vom 28.11.2017. Das ist wegen Berufung aber noch nicht rechtskräftig.
Wie verhält es sich mit der Anrechnung des Betruungsgeldes nun wirklich? Das Urteil sagt: Nicht anrechenbar. Das Jobcenter rechnet es an, da das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Wenn ich jetzt widerspreche, kriege ich dann auch wenn das Urteil rechtskräftig ist im Nachhinein Recht? Lohnt sich der Widerspruch? Jetzt werden einigen sagen: immer... Aber so ist es leider nicht und ich will Aufwand und Streitigkeit vermeiden. Nach einem Jahr so in Elternzeit bei meiner Arbeit bin ich fast arbeitsunfähig durch diese enorme Belastung und dieses Konfliktwesen...
Hat jemand schon Erfolg gehabt?
Vielen Dank!