Hallo, ich bin 53, mein Mann 58. Beide bekommen wir HartzIV, sind 7 Jahre verheiratet. Ich will mich scheiden lassen. Ich habe glücklicherweise eine Möglichkeit zur Selbständigkeit ab Januar 2019, mein Mann will weiterhin HartzIV beziehen (50% Schwerbehinderung). Welche Unterlagen muss ich ab Januar dann beibringen, um meine Unterhaltspflicht vom Jobcenter berechnen zu lassen? Am Anfang werde ich kaum über 1200€ netto verdienen, also unter der Unterhaltspflicht. Wie oft muss ich dann Nachweise über mein Einkommen einreichen? Jährlich?
Vielen Dank,
Mummelputz