Berechnung bei Bundesfreiwilligendienst (BFD) - Kindergeld - Zuflussprinzip und ALG II Anrechnung

  • Hallo zusammen,

    bräuchte Euer kompetentes Fachwissen bei der Anrechnung von Taschengeld von FSJ und Bundesfreiwlligendienst. Meine Kinder fangen beide am 01.09.2018 ein freiwlliges soziales Jahr und ein Bufdi - Jahr an. Beide bekommen jeweils 370 und 373 Euro.In der Neuberechnung wurden jeweils 200 Euro anrechnungsfrei angegeben. Soweit so gut. Bisher bekam meine Tochter (volljährig) die 30 Euro Versicherungspauschale beim Kindergeld freigestellt. Diese 30 Euro fehlen jetzt. Könnte mir das jemand kurz erklären? Ist das ein Berechnungsfehler oder "verschwinden" diese 30 Euro in den 200 Euro Taschengeld zugunsten des Jobcenters?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    LG Muffi

  • Hallo,

    Diese 30 Euro fehlen jetzt.

    die 30 € sind eine Versicherungspauschale, die mit eigenem selbst erzielten Einkommen in dem Freibetrag von 200 € enthalten ist.

    oder "verschwinden" diese 30 Euro in den 200 Euro Taschengeld zugunsten des Jobcenters?

    Naja - erstens "verschwindet" hier nichts "zugunsten" des Jobcenters und zweitens ist das Fehlen der Versicherungspauschale angesichts des - gegenüber einem Erwerbstätigen - erhöhten Freibetrages durchaus zu verschmerzen.

    Gruß!

  • Ok.Danke für die Antwort.Natürlich ist es mehr Geld als vorher.Ich war mir nur nicht sicher wo die 30 Euro hin sind.In dem Berechnungsbogen wird sowas ja nicht explizit erwähnt.Und 30 Euro können an manchen Tagen das Essen sichern ;)

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Meine beiden Kinder beginnen am 01.09.2018 ein FSJ. Natürlich habe ich rechtzeitig Bescheid gegeben und alle nötigen Unterlagen abgegeben. Prompt kam auch eine Neuberechnung. Ab Anfang September wird uns sofort das FSJ Taschengeld abgezogen. Natürlich wurden die Freibeträge berücksichtigt. Die beiden bekommen aber erst Ende September ihr Geld aufs Konto. Vermutlich am letzten Werktag des Septembers.Muss hier nicht das Zuflussprinzip Anwendung finden? Bei mir wurde das damals bei Arbeitsaufnahme so gehandhabt. Ich habe Widerspruch eingelegt. Nun möchte man von mir schriftliche Nachweise der Arbeitgeber meiner Kinder das der Lohn auch erst im Folgemonat ausgezahlt wird. Das belegen doch aber schon die Vereinbarungen? Oder ich kann warten und dann Kontoauszüge vorlegen die beweisen, dass das Geld auch erst dann überweisen wurde. Ich benötige Euren Rat. Das ist meine erstes laufendes Widerspruchsverfahren und ich habe nicht die nötige Erfahrung was ich jetzt tun kann.Danke

  • Hallo,

    Sorry, lies bitte nochmal, was du selbst geschrieben hast.

    Die beiden bekommen aber erst Ende September ihr Geld aufs Konto.

    Vermutlich am letzten Werktag des Septembers.

    Dazu deine Frage:

    Muss hier nicht das Zuflussprinzip Anwendung finden?

    Ja, es wird doch angewendet. Denn der Zufluss findet im September statt.

    Dein Widerspruch wird zur Ablehnung führen, denn wenn im Vertrag Monatsende steht, hat das JC nichts falsch gemacht.

    Du kannst jetzt warten, ob dein Widerspruch abgelehnt wird. Das wäre auch korrekt.

    Du kannst aber deinen Widerspruch auch jetzt zurücknehmen, wenn du einsiehst, wo dein Denkfehler ist.

    Für den Zufluss von Geld/Lohn usw. ist es egal, ob am 1., am 15., oder am 30. Sept.

    Was aber erst am 1. Oktober zufliesst, darf nicht auf September angerechnet werden.(das hilft euch leider nichts, weil es im Oktober dann 2x200,- wären.)

  • Den Denkfehler habe ich nun mittlerweile erkannt.Ist nur leider darauf zurückzuführen das bei meinem Gehalt damals das eben nicht so gehandhabt wurde und ich der festen Überzeugung war, dass das jetzt auch so sein wird. Da hatte ich wohl ein riesen Glück.Danke Dir trotzdem für Deine Mühen zu antworten.

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