Alles anzeigenDas LSG NRW hat in einem Urteil vom 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17 folgenden
Hinweis gegeben: „die Erteilung der Restschuldbefreiung stellt einen
materiell-rechtlichen Einwand gegen den bislang vorliegenden Titel – den Bescheid
[des Jobcenters, Anm.] vom 09.09.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides
vom 11.11.2009 – dar. Aus der fehlenden Durchsetzbarkeit der Insolvenzforderung
nach der Erteilung der Restschuldbefreiung ergibt sich insbesondere und entgegen
der Rechtsansicht des Beklagten [Jobcenters, Anm.] zugleich, dass mit dieser
Forderung nicht mehr gegen eine neu entstandene Forderung des Schuldners“ (Rz. 35)
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