Führerschein für Ausbildungsstelle kein Anspruch

  • Hi,

    Ich habe für dieses Jahr eine Ausbildungsstelle für die ich auch einen Führerschein brauche, hatte nen Termin beim Jobcenter und habe gefragt ob ich den erstattet/bezahlt bekomme,

    man sagte mir ich habe keinen Anspruch darauf weil ich mit dem Führerschein schon angefangen habe,

    ich solle doch den Fahrlehrer fragen wie viele Fahrstunden ich noch brauche und es schriftlich beweisen dass ich die Theorie schon bestanden habe,

    dann würde es sich der "Chef" überlegen, der das wohl entscheidet,

    der Typ mit dem ich geredet meinte dann würden sie 500 Euro oder so beisteuern,

    stehen mir nicht die gesamten Fahrstunden die ich noch brauche erstattet zu, wenn nicht sogar Alles was ich bis jetzt für die Fahrschule bezahlt hab

    mfg

  • Es gibt allenfalls Geld ab Antragstellung. Geld für vorherige Fahrstunden kann es nicht geben.


    Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum das Jobcenter sich an den Kosten für die Fahrerlaubnis beteiligen soll, wenn du den Führerschein doch sowieso machst und offensichtlich Geld dafür hast.

    Dann stellt sich auch die Frage, ob die Fahrerlaubnis begonnen wurde, bevor oder nachdem die Zusage zur Ausbildung kam. Wurde er zuvor angefangen, stellt sich die Frage, ob die Fahrerlaubnis nicht aus privaten Motiven angefangen wurde. Wurde die Fahrschule nach Zusage zur Ausbildung begonnen, stellt sich die Frage, warum nicht gleich Leistungen beantragt wurden.

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