Abschließende EKS

  • Hallo zusammen!

    Folgender Sachverhalt:

    Ich war letztes Jahr im Leistungsbezug und habe mich ohne Hilfe vom Amt selbständig gemacht. Im Oktober 2017 bekam ich eine Weiterbewilligung bis April 2018. Im November 2017 hatte ich noch keine Einnahmen erzielt. Da vorhersehbar war, daß ich ab Dezember auf eigenen Füßen stehen konnte habe ich dies telefonisch dem Jobcenter mitgeteilt. Daraufhin wurden in beiderseitigem Einvernehmen die Zahlungen komplett eingestellt. Selbst die Krankenversicherung habe ich ab Dezember selbst bezahlt.

    Nachdem ich eine abschließende EKS für Oktober und November gemacht hatte, war für mich die Angelegenheit erledigt. Nun aber möchte das Jobcenter von mir eine abschließende EKS für den kompletten Bewilligungszeitraum Oktober - April.

    Frage: muß ich der Aufforderung nachkommen, obwohl ich keinerlei Zahlungen mehr seit Dezember 2017 erhalten habe?

    Ich bedanke mich schon mal vorab :)

  • Hallo,

    zunächst herzlichen Glückwunsch zum geglückten Start in die Selbständigkeit!

    Daraufhin wurden in beiderseitigem Einvernehmen die Zahlungen komplett eingestellt.

    Wurde das aufgrund dieses einen Telefonats gemacht? Hast du daraufhin auch einen Aufhebungsbescheid ab 12 /2017 erhalten?

    Es klingt hier so, als sei im System des JC noch nicht hinterlegt und demzufolge vom jetztigen SB nicht erkennbar, dass die Leistungseinstellung schon ab 12/2017 erfolgte.

    Meine Empfehlung:

    Kurz, aber schriftlich dem JC erklären, dass der BWZ durch Leistungseinstellung nur bis 11/2017 ging.

    Möglichst den Aufhebungsbescheid als Anlage mitschicken.

    Oh, ich lese gerade den Beitrag von Casa.

    Wenn das JC tatsächlich das Einkommen auf 6 Monate verteilt hat, dann ist die EKS bis April erforderlich.

    Was sagt also dein Bewilligungsbescheid von Oktober 2017 bez. Einkommen?

    Einmal editiert, zuletzt von Ameise (22. Juni 2018 um 12:27)

  • Hallo,

    ja du musst die abschließende Erklärung von November bis April (6 Monate) machen. Grund ist, dass das Einkommen im gesamten Bewilligungszeitraum gleichmäßig auf die Monate verteilt wird. Also was du im Dezember bis April verdient hast, hat auch Einfluss auf die Leistungen im November. § 3 IV 1 ALGII-V.

  • Danke für die Antworten.

    Einen Aufhebungsbescheid habe ich nicht bekommen. Habe auch nicht danach gefragt, da ich zum einen nichts davon wußte und zum anderen mir die nette Dame am Telefon gesagt hat, daß ich eine abschließende EKS bis zum Ende der Zahlungen abgeben soll.

    Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als diese EKS zu machen... man hat ja sonst nichts zu tun pardon

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