Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Ich war letztes Jahr im Leistungsbezug und habe mich ohne Hilfe vom Amt selbständig gemacht. Im Oktober 2017 bekam ich eine Weiterbewilligung bis April 2018. Im November 2017 hatte ich noch keine Einnahmen erzielt. Da vorhersehbar war, daß ich ab Dezember auf eigenen Füßen stehen konnte habe ich dies telefonisch dem Jobcenter mitgeteilt. Daraufhin wurden in beiderseitigem Einvernehmen die Zahlungen komplett eingestellt. Selbst die Krankenversicherung habe ich ab Dezember selbst bezahlt.
Nachdem ich eine abschließende EKS für Oktober und November gemacht hatte, war für mich die Angelegenheit erledigt. Nun aber möchte das Jobcenter von mir eine abschließende EKS für den kompletten Bewilligungszeitraum Oktober - April.
Frage: muß ich der Aufforderung nachkommen, obwohl ich keinerlei Zahlungen mehr seit Dezember 2017 erhalten habe?
Ich bedanke mich schon mal vorab