ALG II Anspruch bei Fernstudium

  • Hallo!

    Kurz zur Situation: Ich lebe mit meinem Mann und unseren 3 Kindern (2, 4 und 5 Jahre alt) leider momentan von Hartz 4. Ich hatte vor den Kindern leider mein Studium nach 6 Semestern abgebrochen. Jetzt würde ich gerne im Herbst ein Fernstudium beginnen. Bafögberechtigt wäre ich nicht mehr. Das Jobcenter hat mir mehrmals mündlich mitgeteilt, dass ich raus aus den Leistungen wäre, sobald ich ein Studium anfange und würde höchstens einen Wohngeldzuschuss bekommen. Ich würde wirklich gerne studieren, um dann ins Berufsleben einsteigen zu können (und möglichst nicht mit Mindestlohn).

    Die Frage ist nur, wie finanziere ich dann meinen Unterhalt? Das Jobcenter hat angeboten, dass ich vormittags Vollzeit arbeiten könnte und abends studieren. Na ja, Kinder mal sehen, Haushalt machen und schlafen wird ja sowieso überbewertet... Ich habe von Härtefällen gelesen. Also in bestimmten Fällen würden Studierende doch finanziert werden. Habt ihr eine Idee, wie ich das dem Jobcenter darlegen könnte?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Was hast du studiert?

    Wie lange wäre die Regelstudienzeit?

    Wie lang benötigst du um fertig zu werden?

    Wie lang ist das Studium her?

    Warum denkst du, du erhältst kein BAföG mehr?

    Was war der Grund der Beendigung des Studiums? Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung?

    An welchem Punkt willst du im neuen Studium einsteigen? Anrechnung von Vorleistung?


    Ist das angestrebte Studium für dich auf vollzeit ausgelegt oder auf teilzeit? Bzw. gibt es eine Möglichkeit in Teilzeit zu studieren?

  • Ich hatte Germanistik und Judaistik studiert, aber hab dann geheiratet und bin ins Ausland gezogen, dann wieder zurück schwanger mit dem 1. Kind. Abgebrochen auch, weil nicht bestandene Prüfungen. Jetzt würde ich was ganz anderes studieren (Ernährungswissenschaften), bessere Chancen auf einen Job, aber kann halt nichts angerechnet werden.

    Bafög erhält man meines Wissens nach ein 2. Mal nur, wenn man das 1. Studium nach dem 1. oder 2. Semester abbricht und nicht erst so spät wie ich nach dem 6. Abgebrochen habe ich es vor 6 Jahren.

    Regelstudienzeit wären 3 Jahre (Vollzeit), ich könnte aber auch theoretisch Teilzeit 4 Jahre oder Teizeit 6 Jahre machen, würde aber definitiv die 3 Jahre bevorzugen. Ich bin "schon" 30 und will nicht erst mit 40 ins Berufsleben einsteigen.

  • ich weiß, dass die Fernuni Hagen berufsbegleitend, also nicht Präsenz,

    Bachelor (B.Sc.) und Master (M.Sc.) in Ernährungswissenschaften anbietet.

    Ich stelle mir dieses Fernstudium mit drei kleinen Kindern sehr schwer vor,

    aber den Studiengang gibt es.

  • vierzehnnothelfer, kannst du mir das verlinken? Gerade bei der Fernuni Hagen habe ich dieses Studienfach nicht gefunden, nur ein Studium/eine Weiterbildung über 3-4 Semester als Ernährungsberater, was ja nicht das Gleiche ist.

  • Vielleicht hatten die das mal, beim Studienangebot finde ich es jedenfalls nicht, nur bei Bezeichnungen von 2010. Jedenfalls hab ich eine andere Fernuni im Blick, das wäre nicht das Problem.

  • Also BAföG scheidet wohl bei dir aus. ALG2 wird es während eines Vollzeitstudiums, auch als Härtefall, ist nicht geben. Der Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft dürfte wohl bei 0 € liegen, da man hier nur bezuschusst bekommt, was durch BAföG nicht abgedeckt wäre. Dass du kein BAföG bekommst, ändert nichts daran, dass man es fiktiv berücksichtigt, so dass der Zuschuss wohl nicht gezahlt wird bzw. nicht annäherend in bedarfsdeckender Höhe.

    Allenfalls in Teilzeit bestünde ALG2-Anspruch. Allerdings musst du auch dann Arbeit annehmen und an Maßnahmen des Jobcenters teilnehmen. Das Teilzeitstudium schützt nicht vor deiner vorrangigen Verpflichtung deinen Bedarf und den Bedarf deiner Bedarfsgemeinschaft allein zu decken.


    Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung wäre ein Bachelor in Ernährungswissenschaften nichts, womit man mehr als Mindestlohn verdient. Selbst ein Master in Ernährungswissenschaften ist kein Garant für einen entsprechenden Verdienst. Das liegt am Studienfach.

    Wenn du noch keine erste Berufsausbildung hast, dann wäre wohl eine duale Ausbildung für dich hinsichtlich der finanziellen und zeitlichen Machbarkeit wohl das sinnvollste. Du wärst während einer ersten Berufsausbildung (mit Verdienst) finanziell abgesichert und auch nicht der Vermittlung durch das Jobcenter ausgesetzt. Ich empfehle die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

  • Also in bestimmten Fällen würden Studierende doch finanziert werden.

    Hallo,

    das JC als Finanzierer fällt leider aus, wie schon erklärt wurde.

    Hast du schon hinsichtlich eines KfW-Kredites recherchiert?

    Bis das geklärt ist---------wer betreut die 3 Kinder jetzt? Ist dein Mann erwerbstätig?

  • Hallo!

    Ich zitiere Casa und bitte beachten:

    Also BAföG scheidet wohl bei dir aus. ALG2 wird es während eines Vollzeitstudiums, auch als Härtefall, ist nicht geben. Der Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft dürfte wohl bei 0 € liegen, da man hier nur bezuschusst bekommt, was durch BAföG nicht abgedeckt wäre. Dass du kein BAföG bekommst, ändert nichts daran, dass man es fiktiv berücksichtigt, so dass der Zuschuss wohl nicht gezahlt wird bzw. nicht annäherend in bedarfsdeckender Höhe.


    Allenfalls in Teilzeit bestünde ALG2-Anspruch. Allerdings musst du auch dann Arbeit annehmen und an Maßnahmen des Jobcenters teilnehmen. Das Teilzeitstudium schützt nicht vor deiner vorrangigen Verpflichtung deinen Bedarf und den Bedarf deiner Bedarfsgemeinschaft allein zu decken.

    Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung wäre ein Bachelor in Ernährungswissenschaften nichts, womit man mehr als Mindestlohn verdient. Selbst ein Master in Ernährungswissenschaften ist kein Garant für einen entsprechenden Verdienst. Das liegt am Studienfach.


    Wenn du noch keine erste Berufsausbildung hast, dann wäre wohl eine duale Ausbildung für dich hinsichtlich der finanziellen und zeitlichen Machbarkeit wohl das sinnvollste. Du wärst während einer ersten Berufsausbildung (mit Verdienst) finanziell abgesichert und auch nicht der Vermittlung durch das Jobcenter ausgesetzt. Ich empfehle die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

    Gruß

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