Hi,
ich glaube ich bin ihr nicht in der richtigen Kategorie. Sorry dafür. Ich bitte um Verschiebung des Beitrages. Vielen Dank.
Nach einem Jahr und zwei Monaten habe vom Jobcenter die abschließende Feststellung von Leistungen erhalten. Darin fordert das Jobcenter ca. 300 Euro zurück. Im März 2017 habe ich dem Jobcenter geschrieben, dass ich im April ein Arbeitsverhältnis antrete. Im Mai 2018 wurde mir geschrieben, dass ich das Geld zurück überweisen soll.
Meine Frage wäre jetzt, ob diese Forderung nach einem Jahr verfällt.
Das Jobcenter beruft sich auf § 41a SGB II.
In diesem Gesetzt steht:
(5) Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung nach Absatz 3, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt. Dies gilt nicht, wenn:
die leistungsberechtigte Person innerhalb der Frist nach Satz 1 eine abschließende Entscheidung beantragt (Das habe ich nicht gemacht)
oder
der Leistungsanspruch aus einem anderen als dem nach Absatz 2 Satz 1 anzugebenden Grund nicht oder nur in geringerer Höhe als die vorläufigen Leistungen besteht und der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende über den Leistungsanspruch innerhalb eines Jahres seit Kenntnis von diesen Tatsachen, spätestens aber nach Ablauf von zehn Jahren nach der Bekanntgabe der vorläufigen Entscheidung, abschließend entscheidet."
Gerade den zweiten Absatz verstehe ich nicht. Ist die Forderung vom Jobcenter ein Jahr oder bis zu 10 Jahren gültig?
Ich habe das Gesetz mal angehängt.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Gesetze bekannt und nicht notwendig
Grace