Übernahme der Einzugs-Renovierungskosten

  • Schönen Guten Morgen,

    ich bin neu hier und erhoffe mir hier vielleicht Hilfestellungen bzw. Tipps zu bekommen, da ich nicht wirklich weiß wieviel bzw. ob einem in solch einem Fall etwas zusteht.

    Um die Hintergrund Informationen kurz und bündig zu halten... meine Lebenspartnerin, unsere beiden Töchter und ich beziehen derzeit ALGII und wollen/müssen demnächst Umziehen. Ich beginne jedoch im August 2018 eine Ausbildung und bekomme somit kein ALGII mehr, sondern mein Ausbildungsgehalt + BAB. Meine Lebenspartnerin und die Kinder bleiben solange noch im ALGII Bezug bis ich fertig mit der Ausbildung bin (2 Jahre verkürzt). Da unsere zweite Tochter jetzt im Mai zur Welt kam, war unsere alte Wohnung mit 55qm zu klein und haben uns somit eine neue Wohnung gesucht. Diese haben wir dann jetzt auch gefunden und auch vorab ein Mietangebot beim Jobcenter eingereicht und haben auch die Zusicherung zur Übernahme der Kaution/Transport kosten bekommen. Jedoch unser Problem ist jetzt das die Wohnung komplett unrenoviert übergeben wird, sprich kein Fußboden, keine Tapeten. Ich habe in den Umzugsantrag, welchen ich mit dem Mietangebot abgegeben habe reingeschrieben, dass die Wohnung unrenoviert vermietet werde und wir somit auch Renovierungskosten angewiesen wären. Jedoch wurde darauf nicht eingegangen.

    Jetzt habe ich heute morgen mit dem Jobcenter telefoniert und mir wurde mitgeteilt, das Renovierungskosten nicht übernommen werden. Die Einzugsrenovierung wäre Sache des Vermieter und dieser hätte zu Gewährleisten, dass wir eine renovierte Wohnung, oder im Austausch für die anfallenden Renovierungskosten, eine Mietfreie Zeit angerechnet bekommen. Jedoch habe ich öfter mitbekommen, dass es bei anderen nicht so war und ich jetzt nicht weiß was uns wirklich zusteht.

    Leider habe ich immer wieder Probleme mit dem Jobcenter gehabt, zwecks Umzüge. Immer wieder wurden die eingereichten Mietangebote abgelehnt mit Begründungen wie (frei aus dem Kopf wiedergeben "Aufgrund ihres Familienzuwachses steht ihnen eine neue Wohnung zu, jedoch von einer 3 1/2 Raum Wohnung, in eine ebenfalls 3 1/2 Raum Wohnung mit 25qm mehr würde keinen Sinn ergeben." Manchmal glaube ich, das dass Jobcenter mir einfach nicht helfen will. Aber vielleicht bilde ich mir dies auch nur ein oder mache etwas falsch. :/

    Wir kommen aus dem Ruhrgebiet und hoffe das uns jemand vielleicht ein paar Hilfereiche Informationen oder vielleicht auch Tipps geben kann, wenn es wirklich andere Möglichkeiten geben sollte.

    LG 8)

  • Hallo,

    ein Recht auf Einzugs-Renovierungskosten ist im Gesetz nicht festgeschrieben. Allerdings kann das JC sehr wohl solche Kostenübernahmen gewähren.

    Dir liegt jetzt nur die Zusicherung Transportkosten und Kautionsübernahme vor?

    Noch nicht die Kostenübernahme der zukünftigen KdU?

    Wann zieht ihr um?

    Die telefonische Auskunft halte ich für falsch. Viele Vermieter bieten die *angemessenen Mieten* nur an, weil sie andere Kosten rausrechnen und wie hier eben Renokosten auf den Mieter umlegen. Das ist üblich und erlaubt. Vermieter sind NICHT verpflichtet, renovierte Wohnungen zu vermieten.

    Fußboden?? Was ist jetzt drin? Kein Fußboden geht schlecht.

    Keine Tapeten? Das ist allerdings keine Pflicht. Kommt natürlich trotzdem auf den Zustand der Decken/Wände an.

    Meine Empfehlung:

    Schriftlicher Antrag zur Kostenübernahme der Einzugs-Renovierung, nochmals Hinweis auf Mietvertrag mit *unrenovierte Übergabe* und auch Hinweis auf deinen Kostenübernahme-Antrag vom xx Datum.

    Dazu Einladung zur Wohnungsbesichtigung durch den JC-Außendienst.

    Hinweis: Die Renokosten werden für die Wohnung ermittelt, nicht für die Anzahl der Leistungsbezieher. Insofern ist dein Ausbildungsbeginn nicht relevant.

    JC sind ganz einfach zu sparsamer Mittelverwendung verpflichtet. Das treibt oft besondere Blüten.

    Viel Glück!

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    Die Einzugsrenovierung wäre Sache des Vermieter und dieser hätte zu Gewährleisten, dass wir eine renovierte Wohnung, oder im Austausch für die anfallenden Renovierungskosten, eine Mietfreie Zeit angerechnet bekommen. Jedoch habe ich öfter mitbekommen, dass es bei anderen nicht so war und ich jetzt nicht weiß was uns wirklich zusteht.

    Das wäre eigentlich auch etwas für dieses Forum Mietrecht-Hilfe.de

    Unabhängig von der ALG II Problematik und du solltest da

    auch einmal schauen.

    Gruß

  • Dir liegt jetzt nur die Zusicherung Transportkosten und Kautionsübernahme vor?

    Noch nicht die Kostenübernahme der zukünftigen KdU?

    Wann zieht ihr um?

    Vielen Dank erst einmal für die Antworten Ihr beiden. Wir haben natürlich auch die Zusage zur Kostenübernahme der zukünftigen KdU und der Mietvertrag beginnt zum 01. Oktober 2018.

    Die Wohnung hat keinen Laminat/PVC/Teppich oder ähnliche Bodenbeläge... nur Beton X_X

  • D.h. alles Nötige für DIESE Wohnung liegt euch vor. Nur die Zusicherung Einzugs-Renokosten nicht.

    Nach wie vor halte ich die telefonische Aussage (das wäre vom Vermieter zu erbringen) für falsch.

    Was steht im Mietangebot? Renoviert oder unrenoviert?

    Was steht im Mietvertrag?

    Vielleicht genügt es dem JC nicht, dass du reingeschrieben hast, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wird.

    Deshalb: Vom Vermieter bitte noch eine Bestätigung einholen, dass der Mietvertrag auf unrenovierte Übergabe zum 1.10.2018 lautet.

    Und bitte diesen Antrag auf Renokosten unbedingt separat stellen und nachweislich zum JC geben.

    Weil nur Estrich ohne Belag in der Wohnung ist, sollte der Aussendienst sich das ebenso wie die Wände und Decken selbst vor Ort ansehen und über Renokosten entscheiden. Deshalb im Antrag gleich die Einladung mit unterbringen.

    Aus Erfahrung weiß ich aber, dass es immer sehr wenig Geld gibt, wenn es welches für die Renovierung gibt.

  • Hallo!

    Jetzt habe ich heute morgen mit dem Jobcenter telefoniert und mir wurde mitgeteilt, das Renovierungskosten nicht übernommen werden. Die Einzugsrenovierung wäre Sache des Vermieter und dieser hätte zu Gewährleisten, dass wir eine renovierte Wohnung, oder im Austausch für die anfallenden Renovierungskosten, eine Mietfreie Zeit angerechnet bekommen.

    Einen Anspruch auf eine renovierte Wohnung gibt es grundsätzlich nicht,

    wenn es nicht gerade vertraglich vereinbart wurde. "Gemietet, wie gesehen".

    Ein finanzieller Ausgleich im Sinne einer mietfreien Zeit ist auch nicht verpflichtend.

    Der einzige Vorteil wäre hier nur, dass der Mieter bei einem späteren Auszug

    ebenso eine unrenovierte Wohnung übergeben darf.

    Es kommt auf den Mietvertrag an, auf das, was da vereinbart wurde.

    Einzugs- und Auszugsrenovierung, soweit sie notwendig oder (rechtmäßig) vertraglich vorgeschrieben, sind zu übernehmen.

    Ich habe in den Umzugsantrag, welchen ich mit dem Mietangebot abgegeben habe reingeschrieben, dass die Wohnung unrenoviert vermietet werde und wir somit auch Renovierungskosten angewiesen wären. Jedoch wurde darauf nicht eingegangen.

    Es ist zu ermitteln, ob es im räumlichen Vergleichsbereich üblich ist,

    Wohnungen im unteren Wohnsegment im unrenoviertem Zustand zu übergeben.

    Ist das nicht der Fall, weil renovierte Wohnungen vorhanden sind, kann eine Kostenübernahme abgelehnt werden.

    Gruß

  • Ist der Mietvertrag schon unterschrieben?

    Dann den Vermieter nachweislich auffordern einen Fußboden zu verlegen und die Wohnung in den vertraglich vereinbarten Zustand zu versetzen.

    Wände Tapezieren usw. ist, wie beschrieben, eure Sache und wird vom Jobcenter als Einzugsrenovierung bei notwendigen Umzug gezahlt werden.

  • Erst einmal vielen Dank für alle Antworten. Nach mehreren Telefonaten und auch Anträgen weiß ich nicht was ich glauben soll. dash

    Alle Anträge auf Renovierungskosten übernahme wurden abgelehnt, egal ob normaler Antrag oder Antrag auf Renovierungskostenübernahme auf Darlehnsbasis. Die Wohnung wurde im Mietangebot als unrenoviert angegeben, genauso wie im Mietvertrag welchen wir schon unterschrieben haben (natürlich nach der schriftlichen Zusage des JC). Wir haben auch schriftlich bekommen das der Umzug erforderlich ist aufgrund des Familienzuwachses. miffy

    Ich werde jedesmal darauf hingewiesen das im Jahr 2017 ein Gerichtsurteil ausschlaggebend dafür ist. Dieses besagt das der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass die Wohnung bezugsfähig übergeben wird, sprich mit Bodenbelägen etc oder für eine Mietfreie Zeit zu sorgen hat. Jedoch wenn ich nach dem Urteil frage kann mir nichts genaueres gesagt werden. Ich habe im Netz auch nichts darüber gefunden.

    Jedoch muss ich mittlerweile ganz ehrlich sagen das ich mir ver****** vorkomme. Jedesmal wenn ich einen Antrag stelle, egal ob Weiterbewilligungsantrag, Antrag zur Fahrtkostenübernahme oder ähnliches, habe ich immer wieder Probleme. Erst bei meinem letzten Antrag zur Weiterbewilligung wurde ich aufgrund meines südländischen Nachnamens, aufgefordert einen Aufenthaltstitel von mir, meiner Frau (welche nicht den gleichen Nachnamen hat) und meinen Kindern einzureichen. Wir alle vier sind hier in Deutschland geboren und haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies ist dem JC auch bekannt durch den Erstantrag damals, Geburtsurkunden der Kinder sowie die Ausweiskopien welche ich doppelt in eingescannter Form dort abgegeben habe und mehrmals persönlich darauf hingewiesen habe. Jedoch wird von mir immer noch dieser Titel verlangt. Sprich wir werden aufgrund meines Nachnamens reduziert/diskriminiert. grumble

    Mittlerweile weiß ich nicht weiter. Ich will im August 2018 meine Ausbildung anfangen, jedoch fällt einem dies einerseits schwer, wenn man vorab nur mit Problemen konfrontiert wird. Andererseits will ich erst Recht die Ausbildung machen damit ich nichts mehr mit dem JC zutun habe. Aber erstmal suche ich nach möglichen Lösungen oder Hilfen. fie

    Liebe Grüße

    Dodobo23

  • Hallo!

    Ich werde jedesmal darauf hingewiesen das im Jahr 2017 ein Gerichtsurteil ausschlaggebend dafür ist. Dieses besagt das der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass die Wohnung bezugsfähig übergeben wird, sprich mit Bodenbelägen etc oder für eine Mietfreie Zeit zu sorgen hat. Jedoch wenn ich nach dem Urteil frage kann mir nichts genaueres gesagt werden. Ich habe im Netz auch nichts darüber gefunden.

    Wäre es möglich, dass du den unterschriebenen Mietvertrag

    ausreichend anonymisiert als PDF über Dateianhänge des

    Forums hochlädst? Ich erinnere nochmal an Folgendes:

    Es ist zu ermitteln, ob es im räumlichen Vergleichsbereich üblich ist,

    Wohnungen im unteren Wohnsegment im unrenoviertem Zustand zu übergeben.

    Ist das nicht der Fall, weil renovierte Wohnungen vorhanden sind, kann eine Kostenübernahme abgelehnt werden.

    Gruß

  • Hallo!

    Es ist, wie ich es mir schon dachte:

    Erste und lfd. Renovierung einschließlich Tapezierung, Bodenbeläge, Streichen

    des Holzwerks und der Heizkörper zu Lasten des Mieters.

    3. Wird die Wohnung nicht renoviert oder renovierungsbedürftig vermietet, ist der

    Vermieter nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen, die durch den vertragsgemäßen

    Gebrauch der Mietsache durch den Mieter erforderlich werden, durchzuführen oder

    deren Kosten zu tragen.

    Warum habt ihr so einen Mietvertrag unterschrieben, soll kein Vorwurf

    sein?

    Gruß

  • Wieso hätten wir die Wohnung nicht anmieten sollen? Weil sie unrenoviert ist und wir diese selbst renovieren sollen? Wir können die Wohnung am Ende genauso unrenoviert übergeben, wie wir diese bekommen haben.

    Natürlich finanziell nicht die schlauste Entscheidung, jedoch kann ich dir sagen wieso. Wir haben mehrere Mietangebote eingereicht, welche von der Wohnungsgröße und der qm ähnlich waren, wie diese. Ebenso war die Miete immer im vorgegebenen Rahmen des JC. Jedoch wurden alle anderen Mietangebote abgelehnt. Und desweiteren wurde uns beim JC vorab mitgeteilt, dass wenn die Wohnung unrenoviert ist, wir einen Antrag zur übernahme der Renovierungskosten stellen können. Jedoch haben wir dies nur mündlich in der Eingangszone mitgeteilt bekommen. Und nachdem wir den Mietvertrag mit der Zustimmung vom JC unterschrieben haben, wird jetzt gesagt das die Renovierungskosten nicht übernommen werden. Aber ist ja nicht das erste mal, das dass JC einen verarscht.

    Und keine Angst, ich wurde sowas nie als Vorwurf aufnehmen. Bin ja dankbar über jede mögliche Antwort =)

  • Hallo!

    Gab es:

    Auszug aus dem Urteil:

    Ist die Einzugsrenovierung mietvertraglich vereinbart, handelt es sich um Nebenkosten, die vom kommunalen Träger in tatsächlicher Höhe, begrenzt durch die Angemessenheit, zu übernehmen sind. Im Rahmen des § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II können grundsätzlich auch weitere einmalige Leistungen erbracht werden, soweit die Aufwendungen angemessen sind. Angemessen sind die Kosten einer Einzugsrenovierung dann, wenn die Maßnahme/Renovierung erforderlich ist, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen (a), die Einzugsrenovierung ortsüblich ist, weil keine renovierten Wohnungen im unteren Wohnsegment in nennenswertem Umfang zur Verfügung stehen (b), und soweit sie der Höhe nach zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnsegment erforderlich ist (c).

    Allerdings ist das aus 2008 und dein JC beruft auf welches Urteil

    aus 2017?

    Aber wie geschrieben, der Vermieter muss nichts laut diesem Mietvertrag.

    In deinem Falle fatal und du darfst dich mit dem JC zanken.

    Gruß

  • Das Problem liegt hier zwischen Sanierung und Einzugsrenovierung.

    Es fehlen lt. Mietvertrag Bodenbeläge und Tapeten, zudem sollen Heizung und das Holzwerk gestrichen werden. Dies ist mittlerweile sehr problematisch geworden, denn viele Vermieter haben dies in den letzten Jahren ausgenutzt und Wohnungen damit saniert. Deshalb werden die Anträge oft mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um keine Renovierung, sondern Sanierung handelt. Wenn ein Raum mit Bodenbelägen und Tapeten ausgestattet werden muss ist es kein Problem, aber sobald die ganze Wohnung eingerichtet werden soll, fällt es eher unter den Begriff Sanierung.

  • Das Problem liegt hier zwischen Sanierung und Einzugsrenovierung.

    Es fehlen lt. Mietvertrag Bodenbeläge und Tapeten, zudem sollen Heizung und das Holzwerk gestrichen werden. Dies ist mittlerweile sehr problematisch geworden, denn viele Vermieter haben dies in den letzten Jahren ausgenutzt und Wohnungen damit saniert. Deshalb werden die Anträge oft mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um keine Renovierung, sondern Sanierung handelt. Wenn ein Raum mit Bodenbelägen und Tapeten ausgestattet werden muss ist es kein Problem, aber sobald die ganze Wohnung eingerichtet werden soll, fällt es eher unter den Begriff Sanierung.

    Also das Badezimmer, die Toilette und die Küche haben alle neue Fließen an den Wänden und einen neuen Fliesenboden bekommen. Sprich es geht nur um Bodenbeläge für Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flur und ebenso die Raufaser für diese Räume + Küche. Dies habe ich auch so in den Antrag mit reingeschrieben. Sachen wie lackieren der Türrahmen/Türen oder Heizkörper wäre unsere Sache und wir dürften dies tun.

    Jedoch die Begründung des JC lautet:

    Zitat

    Die von Ihnen beantragten Renovierungskosten sind Vermietersache. Nach Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Wohnung der Mietperson entweder renoviert zu übergeben oder es ist ein angemessener Ausgleich zu gewähren, der dem Zustand der Wohnung bei Mietbeginn Rechnung trägt."

  • Ich möchte nochmal nachfragen:

    Hast du inzwischen schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung beim JC eingelegt? Ich kann das hier leider nicht herauslesen.

    Ein Widerspruch ist innerhalb 1 Monat nach Zugang eines Bescheides zulässig (hier ist es die Ablehnung) . Du hast erstmalig am 25.06. hier gefragt.

    Ich empfehle immer, sich nicht mit telefonischen Auskünften abspeisen zu lassen.

    Deine Mietvertragsklausel sagt: Vor Bezug...Erste ...und dann lfd. Renovierung... Das heißt nichts anderes als *unrenoviert übergeben.*

  • Hallo!

    Es sind in eurem Mietvertrag ja nicht nur die beiden, vom mir erwähnten

    Klausel, sondern auch noch das und ihr habt das unterschrieben:

    Sondern auch das:

    §17 Zustand der Mieträume

    1. Der den Mietern bekannte Zustand der Räume ist vertragsgemäß

    Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:

    1. Du legst dich mit wenig Aussicht auf Erfolg mit deinem Vermieter an

    und holst dir dazu Rat von deinem Mieterverein vor Ort,

    2. oder du legst dich mit dem JC an. Dazu suche dir auch real Beratung

    an deinem Wohnort.

    Gruß

  • Es scheint wohl anerkannt zu sein, dass solch eine Einzugsrenovierung unwirksam ist, wenn kein Ausgleich gewährt wird.

    Insoweit verweise ich mal auf folgenden Artikel mit Nachweis aus der Rechtsrechung.

    Schönheitsreparaturen: unrenovierte Wohnung bei Einzug übernommen

    Damit hat das Jobcenter wohl recht mit dem, was es tut.

    Ich würde hier anwaltliche Hilfe (Sozialrecht (das was mietrechtlich gefordert wird, kann er dann wohl auch)) in Anspruch nehmen, um das Jobcenter einstweilen zu verpflichten die Kosten als Darlehen zu übernehmen, damit ihr nicht auf der Straße sitzt, da die Wohnung nicht bewohnbar ist. Im gleichen Zuge würde ich den Vermieter anschreiben und Renovierung fordern, denn die genannte Klausel ist so unwirksam. Im Ergebnis müsste der Vermieter die Einzugsrenovierung zahlen. Das wird er allerdings nicht freiwillig tun, daher zwegleisig fahren und das JC vorerst in Anspruch nehmen.

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