Hallo,
ich lebe alleine, empfange Hartz4.
Eine Freundin wird nun bald aus dem Gefängnis entlassen, sie steht vor dem Nichts.
Ich möchte ihr auf die Beine helfen und dachte mir, dass sie erst einmal zu mir kommt.
Wir wären ja dann eine Bedarfsgemeinschaft.
Würde sie in diesem Fall einen neuen Antrag stellen oder ich einen Änderungsantrag zu meinem Bezug?
Muss sie in diesem Fall, sie ist schwer krank, wie auch ich, beim Amt vorsprechen, einen persönlichen Termin wahrnehmen oder geht das ganz über mich?
Herzlichen Dank vorab!