Hallo zusammen!
Mein Antrag auf ALG 2 zum 01.05. wurde bewilligt. Mit der Einkommensanrechnung habe ich aber so meine Probleme.
Ich habe mich Ende Mai rückwirkend für das Sommersemester (01.04. - 30.09.2018) aus gesundheitlichen Gründen vom Studium beurlauben lassen. Somit gibt es natürlich auch kein Bafög mehr. Die Zahlungen für April bis Juni habe ich aber trotzdem bekommen und muss sie zurückzahlen. Soweit, so gut.
Beim ALG2 wird das Bafög für Juni 2018 (Zahlungseingang im Mai 2018) als Einkommen angerechnet. Ich möchte auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Reicht da eine formlose Argumentation oder braucht es Paragraphen? Oder kann ich mir das gleich sparen, weil die Erfolgsaussichten zu gering sind?
Frage 2: Ab Oktober werde ich wieder studieren und Bafög beziehen - das wird im September überwiesen und ist dann wieder ein Zufluss während des ALG2-Bezugs.. Kann ich da präventiv irgendwas unternehmen, um nicht noch mehr Probleme zu bekommen?
Besten Dank im Voraus!