Hallo liebe Mitglieder des Hartz4 forums
ich bin neu hier, und noch völlig unerfahren mit Hartz 4. Folgender Fall:
Ich war gerade beim Jobcenter, um Hartz4 zu beantragen. Dann hat mich die Angestellte gefragt, ob ich verheiratet bin, worauf ich antwortete, dass ich mit meiner Freundin zusammenwohne. Die Angestellte meinte dann, dass ich nochmal mit meiner Freundin vorbeikommen sollte, da hier eine Bedarfsgemeindschaft vorliegt. Allerdings liegt aus meiner Sicht keine Bedarfsgemeindsachft vor: Wir wohnen zusammen in einem Zimmer in einer grossen WG mit sechs anderen Leuten. Wir haben in der WG eine gemeinsame Kasse, mit der Lebensmittel und sonstiges bezahlt wird. Ich wohne mit meiner Freundin in einem Zimmer, wir teilen uns allerdings nur das Bett. Sonst haben wir weitestgehend getrennte Möbel. Ich habe auch Morbus Crohn, weshalb ich und meine Freunding sich auch nicht das Essen teilen. Meine Freundin kommt aus Albanien und hat keine deutsche Staatsbürgerschaft. Sie war zum Studieren in Deutschland, ist vor kurzem fertig geworden und sucht jetzt in Deutschland nach Arbeit. Sie wird finanziell von ihren Eltern versorgt, bekommt also ab und zu Geld von ihren Eltern überwiesen. Heute hatte sie 5000 Euro überwiesen bekommen (wir sind beide 28 Jahre alt). Wie ist hier jetzt die Lage? Zählt es als Lebensgemeindschaft? wie ist es dann wenn meine Freundin anfängt zu arbeiten und Geld verdient? Muss sie mich dann unterstützen? bis zu viel Geld darf sie verdienen, um mich nicht unterstützen zu müssen.
Ich weiss, viele Fragen, aber ich bin wirklich etwas verloren . Ich hoffe ihr könnte mir helfen.
Viele Grüße