ALG II temporäre Bedarfsgemeinschaft - Leben in Wohngemeinschaft

  • Hallo liebe Mitglieder des Hartz4 forums

    ich bin neu hier, und noch völlig unerfahren mit Hartz 4. Folgender Fall:

    Ich war gerade beim Jobcenter, um Hartz4 zu beantragen. Dann hat mich die Angestellte gefragt, ob ich verheiratet bin, worauf ich antwortete, dass ich mit meiner Freundin zusammenwohne. Die Angestellte meinte dann, dass ich nochmal mit meiner Freundin vorbeikommen sollte, da hier eine Bedarfsgemeindschaft vorliegt. Allerdings liegt aus meiner Sicht keine Bedarfsgemeindsachft vor: Wir wohnen zusammen in einem Zimmer in einer grossen WG mit sechs anderen Leuten. Wir haben in der WG eine gemeinsame Kasse, mit der Lebensmittel und sonstiges bezahlt wird. Ich wohne mit meiner Freundin in einem Zimmer, wir teilen uns allerdings nur das Bett. Sonst haben wir weitestgehend getrennte Möbel. Ich habe auch Morbus Crohn, weshalb ich und meine Freunding sich auch nicht das Essen teilen. Meine Freundin kommt aus Albanien und hat keine deutsche Staatsbürgerschaft. Sie war zum Studieren in Deutschland, ist vor kurzem fertig geworden und sucht jetzt in Deutschland nach Arbeit. Sie wird finanziell von ihren Eltern versorgt, bekommt also ab und zu Geld von ihren Eltern überwiesen. Heute hatte sie 5000 Euro überwiesen bekommen (wir sind beide 28 Jahre alt). Wie ist hier jetzt die Lage? Zählt es als Lebensgemeindschaft? wie ist es dann wenn meine Freundin anfängt zu arbeiten und Geld verdient? Muss sie mich dann unterstützen? bis zu viel Geld darf sie verdienen, um mich nicht unterstützen zu müssen.

    Ich weiss, viele Fragen, aber ich bin wirklich etwas verloren ?(. Ich hoffe ihr könnte mir helfen.

    Viele Grüße

  • Wir wohnen zusammen in einem Zimmer in einer grossen WG mit sechs anderen Leuten. Wir haben in der WG eine gemeinsame Kasse, mit der Lebensmittel und sonstiges bezahlt wird. Ich wohne mit meiner Freundin in einem Zimmer, wir teilen uns allerdings nur das Bett.

    Hallo,

    da bist du leider in die erste grosse *** getappt.

    Auf die Frage, ob man verheiratet ist, gibts nur 2 Antworten. Ja oder Nein. Alles andere ist allermeistens schädlich.

    Hartz 4 ist ein kompliziertes Thema. Warum hast du nicht vorher gefragt? Wie willst du da wieder rauskommen?

    Du sagst es doch selbst, du wohnst mit deiner Freundin zusammen. Sogar in einem Zimmer. Sogar das Bett teilt ihr euch.

    Was gibt es denn an Möbeln zu trennen? Das verstehe ich nicht. Nutzt ihr den Tisch nicht gemeinsam?

    Was hat das alles mit deiner Krankheit oder der Staatsbürgerschaft deiner Freundin zu tun?

    Sorry, da kann das JC nichts anderes erkennen als eine BG=Bedarfsgemeinschaft. Eine Lebensgemeinschaft gibts überhaupt nicht. Ihr seid Partner.

    § 7 (3) SGB II erklärt es.

    Mit der WG und den anderen Mitbewohnern hat das nichts zu tun.

    Falls man überhaupt helfen kann:

    Von welchem Geld hast du bisher gelebt? bzw. was hast du bisher in die WG-Kasse reingelegt?

    Was zahlst du an Miete? Wer ist Mieter in eurem Zimmer? Was sagt der Mietvertrag für euer Zimmer?

    Seit wann teilt ihr Tisch und Bett in diesem Zimmer?

    Wie lange geht das Visum zur Arbeitssuche? 1 Jahr?

  • Hallo!

    Allerdings liegt aus meiner Sicht keine Bedarfsgemeindsachft vor:

    Voraussetzung für die Vermutung einer BG wäre nach:

    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    Lebt ihr länger als ein Jahr zusammen?

    Kannst du über das Konto deiner Freundin verfügen?

    Habt ihr ein gemeinsames Konto, oder jeder sein Eigenes?

    Ein gemeinsames Girokonto wäre ein Indiz für eine BG, wenn über

    das Konto die gemeinsamen Ausgaben getätigt würden. Selbst wenn ihr beide

    eigene Konten habt und jeder Kontovollmacht für das Konto des

    Anderen, wäre ebenfalls ein Indiz für eine BG.

    Meine Freundin kommt aus Albanien und hat keine deutsche Staatsbürgerschaft. Sie war zum Studieren in Deutschland, ist vor kurzem fertig geworden und sucht jetzt in Deutschland nach Arbeit. Sie wird finanziell von ihren Eltern versorgt,

    Niemand kann deine Freundin zwingen für dich aufzukommen.

    Sie wird von ihren Eltern versorgt, bekommt keine ALG II Leistungen

    und niemand kann sie zwingen ihr Einkommen offenzulegen.

    Den wechselseitigen Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und

    füreinander einzustehen kann sie schriftlich ablehnen und an dein

    JC senden. Denn ihre Eltern sind für dich keinesfalls auch unterhaltspflichtig.

    Sie kann sich auch weigern mit zum JC zu gehen, muss sie nicht.

    Gruß

  • Hallo.

    Vielen vielen lieben Dank für eure Antworten. Ja es ist mir jetzt bewusst, dass das nicht so schlau war, das zu sagen...

    Zu euren weiteren Fragen:

    Wir leben seit mehr als einem Jahr zusammen.

    Wir haben kein gemeinsames Konto und auch keine gemeinsamen Anschaffungen irgendeiner Art.

    Ich habe davor meine Doktorarbeit gemacht, mit einem Stipendium, weshalb ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe. Habe circa 1350 im Monat verdient. Wie haben auch kein gemeinsames Kind. Im Mietvertrag stehen wie beide als Mieter. Sie zahlt das Geld an den Vermieter, ich zahle die halbe Miete an sie. Ihr Arbeitsvisum geht noch ein halbes Jahr.

    Ich glaube, dass ich zwei Möglichkeiten habe: Entweder ich sage, dass es ein Missverständnis war, dass ich mit meiner Freundin zusammen leben, oder ich wähle die Altnerative, die Grace vorgeschlagen hat: Dass meine Freundin nicht für mich aufkommen will (was auch quasi nicht möglich ist, da sie kein Geld verdient, und einfach nur einmal 5000 Euro auf dem Konto hat). Gibt es dann trotzdem Kürzungen beim ALG II? Sprich: ich sage dem JC, dass ich mit meiner Freundin zusammenlebe, seit mehr als einem Jahr, und sie schreibt, dass sie nicht bereit ist, für mich aufzukommen.

    Vielen Dank für eure Mühen.

    und viele Grüße

    Hans

  • Hallo!

    Das ist eine Tatsache und das soll deine Freundin ganz klar zum

    Ausdruck bringen gegenüber den JC:

    Diesen Zwang gibt es in Deutschland für unverheiratete Paare nicht.

    Entweder ich sage, dass es ein Missverständnis war, dass ich mit meiner Freundin zusammen leben

    Du sagst am Besten nichts mehr! Lasse deine Freundin die Erklärung schreiben,

    dass der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und

    füreinander einzustehen nicht vorhanden ist und sie nicht bereit ist dich in

    irgendeiner Form zu unterstützen, da sie selber von ihren Eltern unterstützt wird.

    was auch quasi nicht möglich ist, da sie kein Geld verdient, und einfach nur einmal 5000 Euro auf dem Konto hat

    Woher weißt du das überhaupt, wenn du kein Zugriff auf ihr Konto hast?

    Eigentlich geht dich das doch überhaupt nichts an. Du hast auch kein Recht

    gegenüber dem JC solche Auskünfte zu geben. Du hast überhaupt kein Recht

    über Dritte Auskünfte zu erteilen, die keine ALG II Leistungen erhalten. Ihr seid

    nicht verheiratet. Beschränke dich auf deine eigenen Angaben.

    Ich habe davor meine Doktorarbeit gemacht, mit einem Stipendium, weshalb ich keinen Anspruch

    Willst du von mir einen OT Rat? Sehe zu, dass du schnellstmöglich eine

    neue Arbeit bekommst und auf ALG II nicht mehr angewiesen bist.

    Gibt es dann trotzdem Kürzungen beim ALG II? S

    Sicher, wenn es euch nicht gelingt dem JC glaubhaft nahezubringen,

    dass deine Freundin dich nicht unterstützt. Die Abwehr deiner Freundin

    ist keine Garantie dafür, dass du ALG II erhältst. Eher ein Versuch, die

    nicht vorhandene Unterhaltsverpflichtung abzuwehren, ganz

    unabhängig von dir. Denn letztendlich würden die Eltern deiner Freundin

    auch dich dann mit unterstützen und das kann es nicht sein.

    Gruß

  • Wir leben seit mehr als einem Jahr zusammen.

    Das eine Kriterium genügt für die Vermutung einer BG.

    Das braucht man auch nicht widerlegen. Es war auch kein Missverständnis.

    ich zahle die halbe Miete an sie.

    Dann bist du sogar ihr Untermieter. Ist auch nicht schlimm.

    Deine Freundin hat mit einem Visum zur Arbeitssuche sowieso keinen Anspruch auf Alg2. Sie muss entweder eigenes Einkommen haben oder vom Vermögen leben. Sie lebt vom Vermögen, was sie seit gestern hat. Und ihr dürft auch zusammenwohnen.

    Wenn ihr dem JC die Situation offenlegt, und ihr als Partner-BG *gelistet* würdet, bekäme sie 0,00, und du als Partner den Regelbedarf von 374,- und die halben Mietkosten.

    Deine Freundin zahlt von ihrem Vermögen ihre halbe Miete und ihren Lebensunterhalt.

    Da sie kein Einkommen ab der Antragstellung hat (nur ein Vermögen von 5000,-), kann und braucht sie dich nicht unterstützen.

    Wenn ich dich bisher richtig verstanden habe, sagt das JC doch nicht, dass deine Freundin für dich aufkommen soll. Oder habe ich was falsch verstanden?

    Das JC weiß doch gar nicht, welches Einkommen und Vermögen sie hat. Es zwingt sie auch niemand.

    Du hast bisher nur das Zusammenwohnen bestätigt.

    Ich habe davor meine Doktorarbeit gemacht,

    Was heißt das? Bis wann hast du das gemacht und bis wann hast du das Stipendium bekommen?

    Das wichtige ist hierbei, dass du auch bisher von deinem Einkommen gelebt hast. Das war bisher nicht bekannt.

    Hast du Kontoauszüge als Nachweis, wann dein Einkommen endete??

    Es stimmt, deine Freundin muss dir keinen Unterhalt zahlen und zum Glück verlangt das auch niemand. Man muss sowieso nicht verheiratet sein, kann trotzdem Partner in einer BG sein.

    Hast du überhaupt schon einen Antrag auf Alg2 abgegeben oder warst du nur persönlich beim JC?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!