Einkommensneuberechnung - Schock

  • Hallo liebe Com,

    ich schildere mal mein Problem.

    Also ich bin Aufstockerin und habe unterschiedliches Einkommen. Bislang erhielt ich alle 6 Monate eine Einkommensbereinigung.

    Ich muss alle 6 Monate einen neuen Antrag stellen und für diese Zeit wird die Einkommensbereinigung berechnet.

    Beim letztenmal hatte man mir einen Monat berechnet dernoch garnicht belegt war, weil mein Einkommen immer erst am 15. des nächsten Monats kommt und die Gehaltsabrechnung erst am 20. beim Amt abgegeben werden kann. Wegen dem Monat der nicht belegt wurde, bekam ich auf einen Widerspruch eine Ablehnung. Angeblich würde immer der Zuflussmonat berechnet und das wäre ein Monat früher. Also statt von Mai - November wird bei mir April - Oktover berechnet. Ok dachte ich mir, das überprüfe ich dann bei der nächsten Abrechnung. Die kam heute. Da hätte nun von November - April sein müssen, b erechnet wurde vom Dezember - Mai. Wieder eine Nachzahlung die ich tätigen sollte. Wenn ich beide Zeiträume nachrechne hätte ich zugut und nicht die Jobbörse. Also letztesmal haben sie mir über 13 Euro angerechnet und diesmal 5,40. Ok das war leider noch nicht alles. Am Briefkasten kam noch ein Schreiben. In dem setzte man mir mein Bruttoeinkommen auf 600 Euro hoch und mein Netto auf 500. Diese Beträge verdiene ich nicht. Ich kam in den letzten 6 Monaten z.b nur einmal auf 574 Euro und zwar jetzt im Mai. (der angeblich ja nicht mit eingerechnet wird).

    Ansonste liegt mein Bruttoeinkommen so: von jan. an: 566, 495, 545, 516...wie kann man mir ein Brutto auf 600 hochsetzen, das verstehe ich nicht. Ich bin den Tränen nahe und sehr geschockt auch das Netto von 500 erreiche ich nie. Ist das rechtens und was kann ich dagegen tun? PS: Meine Bezüge (Bedarfsgemeinschaft) sollen ab August daher von 860 Euro auf 826 runtergehn, ich bin verzeifelt.

  • Hallo,

    bei schwankendem Einkommen wird ein Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt und nach 6 Monaten abgerechnet mit Nachzahlung oder Anrechnung.

    Angeblich würde immer der Zuflussmonat berechnet und das wäre ein Monat früher.

    Was soll das denn? Steht das irgendwo im Widerspruchsbescheid geschrieben?

    In dem setzte man mir mein Bruttoeinkommen auf 600 Euro hoch und mein Netto auf 500.

    Wie bitte? Dagegen lege bitte Widerspruch ein, wenn du fertig bist mit Weinen.;(

    Dein Lohn brutto/netto steht in der Lohnabrechnung, den kann das JC nicht nach Laune ändern. Nur die Lohnabrechnung des AG darf zur Berechnung hergenommen werden. Und dabei zunächst der Durchschnitt über 6 Monate, wenn es schwankt.

    566, 495, 545, 516

    Davon wäre der Durchschnitt auch nur---530,50

  • nabend Ameise :)

    danke für die Unterstützung.

    Also ich bin nach Berechnung auch auf 528 Euro gekommen, 600 ist utopisch, erreiche ich ja nie.

    Die Zuständigen bei mir die wechseln ständig und für alles schreibt jemand anderes. Deshalb weiss ich auch nie an wen ich mich wenden soll. IndenSchreiben selbst steht auch kein Name des Bearbeiters mehr drin nur Telefon und eine Email mit Nummer.

    Was mich auch irritiert. Ich soll ja nun 5,40 nachzahlen. Das wurde sonst immer im Folgemonat abgezogen.Nun soll ich das an ein BA-Service-Haus überweisen, 5,40 <<< Kleinbetrag. Auch komisch. Wurde in dem Schreiben auch gleich mit Inkasso gedroht. Bin echt von den Socken.

    Also am 23.4 bewilligte man mir 860,32 Leistung, da betrug mein Brutto 519 und Netto 450

    Am 25.6 wurde der aufgehoben und hier nur noch 826,52 mit Brutto 600 und Netto 500 berechnet.

    Begründung: Nach Prüfung der bisher eingereichtn Lohnabrechnungen wird ihr Einkommen ab 1.8 angehoben.

    Von Januar bis Mai gab es noch 858,52 und Brutto wurde da 525,86 Netto 453,17 berechnet.

    Sollte ich morgen mal einen Gesprächstermin machen oder gleiche einen Widerspruch formulieren. Könnte man mir etwas vorformulieren oder mir sagen in welcher Form ich da monieren könnte?

  • Man schreibt immer an das JC.

    Und dann an die sehr geehrten Damen und Herren. Die sollen selbst raussuchen, wer für was zuständig ist.

    Beim Telefon wird es die Hotline sein. und e-mail---?---doch nur für das JC allgemein.

    Bitte lies mal diesen Bescheid zur Nachzahlung genau.

    Bei mir liegt auch gerade sowas auf dem Tisch. Wenn ich gegen diesen Nachzahlungsbescheid Widerspruch einlege, soll ich das dem Inkasso-Service mitteilen. Dann machen die erstmal nix weiter.

    Ich habe das diese Woche gemacht. Widerspruch gegen den Bescheid über Nachzahlung---dann e-mail an den Inkasso-Service mit Verwendungszweck-Nr.

    Der Inkasso-Service ist nichts weiter als die Stelle der Arbeitsagentur, die Gelder einziehen soll.

    Woanders gibts die Stadtkasse oder Kämmerei. Die sollen das erledigen mit dem Eintreiben offener Forderungen. Die wissen aber nicht, um was es geht.

    Deshalb nur mitteilen, dass du am xxDatum Widerspruch zur Verwendungszweck-Nr. xxxyy eingelegt hast.

    Dann stellen die dort auf *Warten*

    Also am 23.4 bewilligte man mir 860,32 Leistung

    Mit den Wohnkosten zusammen?

    Nach Prüfung der bisher eingereichtn Lohnabrechnungen wird ihr Einkommen ab 1.8 angehoben.

    Witzig und krass.

    Das JC hebt dein Einkommen an.

    Widerspruch!! Aber bitte rechne denen nicht vor, wie es sein müsste.

  • So, ich habe jetzt hin und hergerechnet und bin dahinter gekommen. Das JC wollte von mir den Monat Februar nochmal eingereicht haben, weil das eingerechte nicht lesbar war. Ok hab ich getan und dabei gleich den Monat Mai / Zufluss Juni mit abgegeben.

    Wenn sie nun den Zufluss nicht beachtet haben und den Mai mitberechnet haben dann käme ich auf über 620 Euro Brutto. Ist zwar mehr als 600 aber sowas könnte es sein. Dazu kommt dass die Änderung auf 600 Brutto erst ab dem 1.8 sein soll. Nur so kann ich mir das erklären, dass fälschlicherweise ein Monat zuviel mitberechnet wurde, der aber bereits in den nächsten Bewilligungszeitraum fällt. Werde morgen früh dort die Dame mal anrufen und fragen wie das sein kann. Auf einem Schreiben mit den 5,40 Nachzahlung, steht der Name der Frau drauf. Je nachdem wie das Telefonat ausgeht, kann ich dann den Widerspruch einlegen. Man kann die Bewilligungszeiträume doch nicht einfach verlängern wie man möchte. Ich werde aber unabhängig davon nochmal einen Überprüfungsantrag stellen, denn nach einer solchen Fehlberechnung, gehe ich davon aus, dass ich Recht hatte und immer wieder falsch berechnet wurde, nicht der Zuflussmonat genommen sondern der Monat der auf der Einkommensbescheinigung steht. So kommt auch zustande, dass ich auf einmal Nachzahlungen zu leisten habe. Erstmal danke Ameise. Ich melde mich nochmal und erzähle was rauskam. Deine Tipps werde ich befolgen.

    Ps: ja bei den 860,xx Euro da ist alles drin für Bedarfsgemeinschaft auch Miete usw. abzüglich Einkommen. Hier bei uns gibts für die Miete nur 214 Euro :(

  • Lade die Bescheide mal hoch, insbesondere auch den Widerspruchsbescheid.

    Das Jobcenter darf ein Durchschnittseinkommen bilden und dabei in der Vorschau den Erwerbstätigenfreibetrag außer acht lassen.

    Wichtig ist, dass dein Existenzminimum gedeckt ist. Das dürfte bei dem etwas höheren Durchschnittseinkommen der Fall sein,

  • Moin,

    ich habe leider keine Möglichkeit die Bescheide hochzuladen. Handy habe ich keins (mangels Geld) und auch sonst nichts womit ich das einscannen könnte. Ich schreibe aber gern gewünschtes 1:1 hier rein.

    Ich habe eben gelesen, dass man auch die monatliche Abrechnung verlangen kann (Antrag), wenn dies so gemacht wird wie Du sagst Casa. Nach 6 Monatenwürden mir bis zu 450 Euro fehlen, das finde ich schon eine Unterdeckung.

    Ist das möglich, dass sie mir dann monatlich die Abrechnung machen müssen?

    Bei mir ist beim Verdienst keine Änderung eingetreten, daher kann ich eine Erhöhung um über 75 Euro auf 600 Brutto monatlich nicht nachvollziehn. Von daher wäre ja schon die Berechnung falsch.

    Einmal editiert, zuletzt von Sibli (28. Juni 2018 um 07:05)

  • Hallo Freunde, so ich habe eben bei der JB angerufen.

    Ihr werdet es nicht glauben, die haben richtig berechnet also Zuflussmonat von Okt - April, Bewilligungszeitraum war Nov.- Mai. So da kam ja 525 Durchschnittseinkommen raus. Da ich aber im Mai für den neuen Bewilligungszeitraum den höchsten Bruttolohn von 574 hatte, dachte sie, es wäre gut den Brutto mal auf 600 hochzusetzen. Unglaublich. Wie kommt sie dazu?

    Sie sagte mir, sie könne das auch wieder ändern, das wäre kein Problem. Darum bat ich dann auch.

    Ich werde nun einen neuen Bescheid bekommen.

    Mein Fazit ist: Die Jobbörse nimmt sich heraus, Bruttolöhne nach eigenem Gusto festzusetzen, ohne den tatsächlichen Durchschnittslohn zu beachten. Sowas nenne ich Willkür. Ich finde es nicht gut, dass ein Mitarbeiter soetwas einfach tun kann. Andererseits bin ich dankbar, dass die Dame freundlich war und das gerne wieder abgeändert hat,

    Ich habe mir nun für nächste Woche einen Gesprächstermin geben lassen, um das alles mal persönlich abzuklären. Auch möchte ich wissen wie die Einkommensbereinigung berechnet wird, da ich immer auf andere Beträge als die Jobbörse komme.

    Bei mir ist also hier erstmal Ende gut alles gut.

    Ich bedanke mich ganz doll bei Euch für die schnelle Hilfe. Ihr seid so notwendig, denn wenn man sowas hat stürzt schnell die Welt in sich zusammen, da man sowieso schon nicht gut um die Runden kommt. Ich erhalte hier z.b nur 214 Euro Kaltmiete und muss selbst 120 drauflegen. Strom reicht auch nicht und Nebenkosten habe ich nur 60 Euro und 75 will der Vermieter. Es ist ganz schlimm.

    Leider kann ich gesundheitlich nur noch Teilzeit arbeiten und werde wohl bis zur Rente immer wieder mit der JB zutun haben.

    Ich wünsche einen schönen TAg

  • Ich werde nun einen neuen Bescheid bekommen.

    Dann zitiere doch bitte aus dem neuen Bescheid das Wichtige.

    Es ist schwer bis unmöglich, hier aus deinen Interpretationen herauszulesen, was Fakt, richtig oder falsch ist.

    Vielleicht ist der neue Bescheid nachvollziehbar und korrekt.

    Ansonsten kannst du dagegen Widerspruch einlegen.

    Dein BWZ ist 7 Monate.

    Die Jobbörse nimmt sich heraus, Bruttolöhne nach eigenem Gusto festzusetzen

    Du meinst das Jobcenter und dort wahrscheinlich die Mitarbeiterin der direkten Leistungsabteilung.

    Nein, die können Bruttolöhne nicht nach Gutdünken herauf-oder herabsetzen.

    Aber sie können für die Berechnung die Monate ändern, damit auch den Durchschnitt. Dagegen ist nichts einzuwenden.

    Das JC wird die monatliche Abrechnung nicht machen. Aber beantragen kann man schließlich alles.

    Versuch es!

    Ich hoffe nicht, dass deine Welt schon immer zusammenstürzt, wenn es um eine Nachzahlung von 5,40 geht.

    Das ist immer ärgerlich und viel Papier-und Zeitverbrauch, aber Welten stürzen deswegen nicht ein.

    und muss selbst 120 drauflegen.

    Nun, auch dagegen kann man was tun. Es sei denn, du willst aus bestimmten Gründen nicht in günstigere Wohnung umziehen.

    Dein monatlicher Freibetrag bei ca. 520,-brutto und 450,- netto ist 184,-

    Diesen Freibetrag wirst du also teilweise für die Mietdifferenz verwenden.

    --------------------------

    Aus meiner Erfahrung bei der Berechnung mit schwankendem Einkommen zahlen die JC den Grundfreibetrag von 100,- monatlich immer aus. Am Ende des BWZ ermitteln sie dann weitere Freibeträge (die 20%) und nur daraus ergeben sich Nachzahlungen bzw. Anrechnungen.

    Das ist bei uns also anders, als Casa das kennt.

    Nach den Fachlichen Weisungen für die § 11 ff SGB II --dürfen-- die JC diese Durchschnittslohn-Berechnung machen. Es soll Verwaltungsvereinfachung bringen.

  • Hallo Ameise,

    es ging nicht um die 5,40 E sondern um eine Bruttolohnhochsetzung von 525 auf 600 Euro Bruttolohn, obwohl es keine Änderungen am Lohn gab. Das hätte mich monatlich 35 Euro gekostet, soviel haben sie mir abgezogen bei dem Gesamtbetrag. Statt 860 hätte ich nur noch 826 Euro erhalten. Da ich noch andere Zahlungsverpflichtungen habe, reisst mich so ein Betrag natürlich in die Predouille.

    Der neue Bescheid wird dann ok sein, wenn sie die alte Berechnung wieder zugrunde legen, denn der Bruttolohn liegt im Durchschnitt immer noch bei 525. :) Da ich nun einen Gesprächstermin habe, kann ich das mit den 13 und 5,40 abklären und noch ein paar andere Dinge erklären lassen.

  • ich wohne in der Südwestpfalz in Pirmasens. Hier gibts nur 214 Euro kalt für eine 2 Zimmerwohnung. Obwohl hier Leerstand ist, findet man sogut wie nichts in dieser Preisklasse, wenn man nicht gerade in einer Kellerwohnung leben möchte. Caritas Verbände usw. bemängeln seit langem, dass der Mietspiegel nicht aktuell ist und man immer noch von alten Mietpreisen ausginge. Ob das stimmt weiss ich natürlich nicht. Wir sind hier in einem der ärmsten Gegenden von Deutschland. Ich bin sehr froh, dennoch hier Arbeit gefunden zu haben (allein). Eine Monatsfahrkarte kostet 60,10, die man von dem Geld bezahlen muss das man behalten darf. Wenn man alles abzieht, was man davon noch zahlen soll, bleibt nicht viel. Ein Anreiz zum arbeiten ist das für viele nicht...naja

  • Du müsstest nachweisen, dass es keine günstigere Wohnung gibt. Eine Wohnung im Keller ist dabei grundsätzlich erst einmal nicht unzumutbar. Man müsste das im Einzelfall entscheiden. Ferner musst du eben eine Wohnung suchen und deine erfolglose Suche dokumentieren. Dann kannst du auch unanmgessene KdU erhalten, wenn du keine Wohnung finden kannst, die den Vorstellungen des Jobcenters entspricht.

  • Ihr lieben, es geht nicht um die Miete, ich möchte nicht umziehn. Die Differenz zahle ich selbst seit ich H4 bekomme (nach den ersten 6 Monaten). Eine Aufforderung etwas zu senken bekam ich bis dato nie. Aber darum gehts mir nicht, ich möchte nicht umziehn (mein Mann ist auch krank, wurde gerade operiert y-prothese) und allein deshalb schon nicht. Deshalb zahle ich lieber weiter. Ich hab das nur erwähnt, um aufzuzeigen, dass ich hier und dort sehr viel selbst draufzahlen muss und mir 35 Euro sehr weh tun würden (wegen der Anhebung des Bruttolohnes). Nun das hat sich ja nun auch gelöst und es bleibt beim alten. Gott sei dank.

  • Es ist doch aber keine Lösung, dass du von deinem Existenzminimum Geld drauf zahlst. Und 214 € angemessene Miete für dich und deinen Mann kann ich mir nicht vorstellen.

    Wir können dich nur beraten. Für dein Recht musst du selbst eintreten.

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