Kosten der Unterkunft - Mietbescheinigung - Auslauf des Mietvertrags

  • Guten Tag alle zusammen,

    ich habe ein kleines Problem.

    Ich musste einen Antrag auf ALG II stellen und wohne in einer Wohngemeinschaft.


    Meine Miete beinhaltet auch eine Pauschale für alle Nebenkosten. Aufgrund dessen wurde mir dann ein weiterer Zettel mitgegeben, den der Vermieter ausfüllen soll, um die Nebenkosten aufzuschlüsseln.

    Das ganze bereitet mir aber etwas Sorgen, da mein Mietvertrag zum 31. Juli eigentlich ausläuft und ich mir bei meinem Vermieter nicht sicher bin, ob er diesen erneuern würde, wenn er erfährt, dass ich ALG II beziehe. Ganz davon abgesehen, dass es mir auch peinlich ist.

    Ich habe versucht über Google herauszufinden, ob es Menschen in der selben Situation gibt, konnte aber nur etwas ähnliche Fälle finden und auch keine Antworten, wie vorzugehen ist, weshalb ich mich jetzt hier ans Forum wende.

    Ist diese Abfrage beim Vermieter ok?

    Kann das Jobcenter von der Anfrage absehen, wenn dadurch die Erneuerung meines Mietvertrages gefährdet ist?

    Vielen Danke schonmal im Vorraus.

    2 Mal editiert, zuletzt von heef (28. Juni 2018 um 12:41)

  • Meine Miete beinhaltet auch eine Pauschale für alle Nebenkosten.

    Hallo,

    eine Pauschale für alle Nebenkosten? d.h. eine Grundmiete mit X € und dazu alle Nebenkosten mit Y €? Schlecht.

    Das JC will gern die Angaben getrennt nach Grund/Kaltmiete und kalte Betriebskosten und Heizkosten haben. Und ob dezentrale WW-bereitung in der Wohnung ist.

    Oder man hat eben eine Pauschale Summe für alles. Dann braucht er nichts aufschlüsseln.

    Bist du denn Hauptmieter und zahlst selbst an den Vermieter?

    Natürlich befinden sich jede Menge Menschen in deiner Situation. Über die Pflicht zur Vorlage einer Mietbescheinigung wird seit Jahren heftig gestritten.

    Allerdings gehört so ein Formular auch zum Antrag auf BaföG, oder auch zum Antrag auf Wohngeld.

    Es ist also nicht erforderlich, dass auf dem Formular das Jobcenter-Logo zu sehen ist. Große Vermietungsgesellschaften nehmen sowieso ihre eigenen Bescheinigungen.

    Meine Empfehlung:

    Falls du einen Vordruck mit JC-Logo hast, mach dir eine Kopie mit abgedecktem Logo und lege das dem Vermieter vor.

    Dann brauchst du nichts *verraten*.

  • Ich zahle selbst an den Vermieter und habe meinen eigenen Mietvertrag an ihn.

    Die Miete ist als Kaltmiete (235) + Nebenkosten (50) im Mietvertrag angegeben.

  • Hallo!

    Ich zahle selbst an den Vermieter und habe meinen eigenen Mietvertrag an ihn.


    Die Miete ist als Kaltmiete (235) + Nebenkosten (50) im Mietvertrag angegeben.

    Erfolgt eine jährliche Nebenkosten-Abrechnung mit dir, wo du entweder

    eine Gutschrift, oder eine Nachzahlung hast?

    Sind im Mietvertrag die qm angegeben, die du bewohnst?

    Liegt die Miete unter der Angemessenheit für deine Region?

    Sind die Mietzahlung auf dem Kontoauszug monatlich ersichtlich?

    Hier vielleicht eine Information und du kannst dir überlegen,

    ob du dich mit dem Jobcenter anlegen willst:

    Sozialhilfe - Grundsicherung und Arbeitslosengeld II - Datenschutz

    Gruß

  • Meine bewohnten qm sind im Vertrag angegeben.

    Die Mietkosten liegen unter der Angemessenheit.


    Ich habe eine Abrechnung vom letzten Jahr.

    Die Mietzahlungen sind als Mietzahlung auf dem Kontoauszug ersichtlich, aber nicht separat Miete und Nebenkosten sondern zusammen.

    Ich möchte wirklich ungern, dass mein Vermieter davon erfährt, da ein Umzug sehr schwer für mich werden würde zur Zeit. Bei Wohnungssuche ohne feste Arbeit dann nochmal schlimmer.

  • Hallo!

    Man unterscheidet zwei Sachen und die Formulierung ist wichtig.

    Nebenkostenvorauszahlung .... und Corinna schreibt hier:

    das ist keine Pauschale sondern eine normale Vorauszahlung von Betriebskosten.

    Da du eine Nebenkostenabrechnung erhalten hast, wäre Corinna Anmerkung zutreffend. Musstest du nachzahlen, oder hattest du eine Gutschrift?

    In dem Fall wäre das für die Kosten der Unterkunft erheblich und sie müssen

    aufgeschlüsselt sein: Grundmiete plus Betriebskosten und Heizkosten extra.


    2.2 Kosten

    Höhe der monatlichen Grundmiete

    Nebenkosten Betriebskosten (ohne Heizkosten)

    Heizkosten

    sonstigen Wohnkosten

    So steht es in der Anlage KDU und muss ausgefüllt werden von dir.

    Sollte das jetzt aus dem Mietvertrag nicht ersichtlich sein, bleibt nur

    die Vermieter-Bescheinigung.

    Wenn der Vermieter sich für eine Betriebskostenpauschale entschieden

    hätte, kann er nicht einen beliebigen Betrag festlegen. Im Mietvertrag

    muss ganz genau stehen, welche Nebenkostenarten durch die Pauschale

    abgedeckt werden sollen. Falls Interesse, kannst du das hier

    nachlesen: Betriebskostenpauschale

    Gruß

  • Hallo!

    Zunächst wäre festzustellen, dass nur dann eine Vermieter-Bescheinigung

    erforderlich ist, wenn der Mietvertrag die erforderlichen Angaben für

    die Leistungsgewährung nicht hat und die Angaben auch nicht anders

    beschafft werden können. Das Bundessozialgericht hatte in einem

    Urteil B 14 AS 65/11 R in anderem Zusammenhang festgestellt, dass der

    Bezug von Arbeitslosengeld II ein Sozialdatum ist und die Offenbarung

    des Leistungsbezugs durch Datenerhebung bei Dritten nur mit Einwilligung

    des Betroffenen möglich.

    Von diesem Aspekt aus betrachtet sollten diese Vermieter-Bescheinigung

    schon sparsam eingesetzt werden, nicht generell und nur im äußersten Notfall.

    Denn Realität ist das:

    ich mir bei meinem Vermieter nicht sicher bin, ob er diesen erneuern würde, wenn er erfährt, dass ich ALG II beziehe

    Da hier der Mietvertrag ausläuft, muss man ehrlicher Weise eingestehen,

    dass der Vermieter den Mietvertrag nicht verlängern könnte. Die Gefahr

    besteht. Deshalb bin ich bei Casa :

    Dann geh zum Jobcenter und beteuere, dass er der Vermieter das nicht ausfüllt.

    Im Übrigen kümmere dich JETZT um einen neuen Mietvertrag oder eine neue Wohnung.

    Zusatz, versuche die Anlage auszufüllen und schaue, ob du alle erforderlichen

    Angaben in der Anlage KDU zusammen bekommst.

    Ich habe eine Abrechnung vom letzten Jahr.

    Das ist doch was, schaue nach, ob da alle Angaben vorhanden sind.

    Wenn da alle Angaben aufgeschlüsselt vorhanden sind und nimm diese

    Abrechnung samt dem Mietvertrag und der Anlage KDU mit zum JC.

  • Die Mietzahlungen sind als Mietzahlung auf dem Kontoauszug ersichtlich, aber nicht separat Miete und Nebenkosten sondern zusammen.

    Das ist auch total üblich. Sonst müsstest du ja Teilsummen überweisen.

    Es geht hier nur um die Angaben im Mietvertrag. 235 + 50
    Du kannst deinen Vermieter bitten, diese Mietbescheinigung wegen der Trennung Nebenkosten/Heizkosten auszufüllen. evtl. 25+25---???

    Vom JC und Hartz 4 brauchst du gar nichts erwähnen.

    Vielleicht brauchst du ja Wohngeld... das geht den Vermieter nichts an.

  • Vielen Dank euch allen,

    ich denke ich komme nicht drumherum, meinem Vermieter den Zettel vorzulegen.

    Im schlimmsten Fall muss ich mir dann halt jetzt eine neue Wohnung suchen.

    Beim nächsten Mietvertrag bestehe ich dann auch darauf, dass die Kosten von vornherein richtig aufgeschlüsselt sind.

  • meinem Vermieter den Zettel vorzulegen.

    Gern nochmal: Auf dem Zettel muss nicht zu lesen sein, dass er vom JC verlangt wird.

    Er kann vom Wohnungsamt sein-----------

    Und schon deshalb ist es nicht so problematisch und eine neue Wohnung musst du *deshalb* auch nicht suchen.

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