Abschließende EKS - Einkommen angeben ALG II - Zahlung außerhalb des Zeitraums bekommen

  • Hallo,

    ich mache es einfach mal kurz:

    Ich bin Privatdozent und habe für den Zeitraum 11/17 bis 04/18 Alg II bezogen (basierend auf einer vorläufigen EKS).

    Ich habe ab (inkl. des Monats) 03/18 eine weitere Dozententätigkeit an einem anderen Institut angenommen. Aufgrund der Bürokratie wurde mein Arbeitsvertrag ca. 6 Wochen später komplett abgesegnet. Das Gehalt für 03/18 und 04/18 wurde mir am 25.05.18 komplett für beide Monate überwiesen.

    Jetzt kam die Aufforderung zur abschließenden EKS.

    Meine Frage wäre, ob ich die beiden Monate 03/28 und 04/18 ebenfalls angeben muss?

    Da mir das Gehalt erst Ende 05/18 überwiesen wurde, habe ich rein theoretisch in den Monaten 03/18 und 04/18 kein Gehalt gehabt ...

    LG

  • Die erste Tätigkeit als Dozent scheint eine selbstständige Tätigkeit zu sein.

    Wie ist es bei der 2. Tätigkeit? Ist dies ebenfalls eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung, da du einem Gehalt sprichst.

    Hast du ab 05/18 weiter ALG2 bezogen?

  • Ich habe ab (inkl. des Monats) 03/18 eine weitere Dozententätigkeit an einem anderen Institut angenommen.

    Hallo,

    du hast auch für die Monate März und April Einkommen erzielt. Das ist natürlich in der abschl. EKS anzugeben.

    habe für den Zeitraum 11/17 bis 04/18 Alg II bezogen (basierend auf einer vorläufigen EKS).

    Du hast im BWZ 11-04 theoretisch und praktisch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt.

    Du fragst hier wahrscheinlich wegen des Zuflussprinzips?

    Beziehst du ein Honorar? Oder wie heißt deine Vergütung lt. Vertrag?

  • Die erste Tätigkeit ist ebenfalls, wie auch die zweite, eine selbstständige Tätigkeit.

    Beide Stellen sind Honorartätigkeiten.

    Ab 05/18 falle ich raus.

    Ich frage nur wegen der zweitern Tätigkeit, da ich das Gehalt (Honorar) erst 05/18, also außerhalb jeglicher 'Alg II - Beziehungen', bekommen habe.

  • habe für den Zeitraum 11/17 bis 04/18 Alg II bezogen

    Hast du schon einen Aufhebungsbescheid ab 01.05.2018 vom JC? Hast du dem JC mitgeteilt, dass du einen 2. H-Vertrag ab März hast?

    Ich glaube dir gern, dass du wegen deines Einkommens nun zum Glück kein Alg2 mehr brauchst.

    Aber du bist noch nicht außerhalb jeglicher Alg2-Beziehungen.

    Mindestens steht dir das Alg2 für die Monate März und April nicht zu. Diese Leistungen hast du in der Rückschau *zu Unrecht* erhalten. So lautet der JC-Ausdruck.

    Das JC wird eine abschliessende Berechnung machen. Das Einkommen aus der 2. Tätigkeit ist FÜR die Monate März und April.

    Es trifft doch nicht zu, dass du ohne Honorar gearbeitet hast. Du hast dein Honorar nur einfach später bekommen.

    Deine Version würde bedeuten, du beziehst ergänzendes Alg2 ( wegen 1Honorar) bis 30.04.2018. Dein 2. Honorar plus das ergänzende Alg2 möge dir komplett erhalten bleiben.

    Ich sehe vielmehr eine Überzahlung durch das JC, man wird nach der abschl. EKS im endg. Bescheid Leistungen zurückfordern.

  • Wenn du dein zweites Honorar 05/18 erhalten hast, musst du das im Zeitraum bis 04/18 nicht angeben.

    Du gibst bis 04/18 nur an, was dir tatsächlich an Einkommen zugeflossen ist und deine tatsächlich geleisteten Ausgaben.

  • Noch kurz zu Info:

    Ich habe 03/18 dem JC entsprechend mitgeteilt, dass ich ab diesen Monat 03/18 eine weitere Dozententätigkeit angenommen habe.

    Mein Betreuer hat sich soweit alle Daten notiert.

    Genau was 'Casa' schreibt, war auch mein Gedanke ... nur war ich mir nicht richtig sicher!

    Eine weitere Frage hätte ich noch:

    Das JC sendete mir vor ein paar Tagen einen Brief zu, indem ich aufgefordert wurde, folgende Unterlagen einzureichen:

    - Einkommensbescheinigung für den Monat 03/18

    - Kopie Honorar 04/18

    - Anlage EK

    - Anlage EKS für den Zeitraum 11/17 bis 04/18

    Die Punkte 1-3 bezieht sich auf die zweite Dozententätigkeit.

    Wenn ich das zweite Honorar in der abschließenden EKS nicht angebe, muss ich die Punkte 1-3 mit einreichen?

    Oder reicht hier eine Bemerkung (entsprechend mit Nachweis), dass das zweite Honorar erst 05/18 auf meinem Konto gelandet ist?

  • Wann das zweite Honorar eingegangen ist, ist egal, wenn durch Kontoauszüge deiner Konten nachgewiesen ist, dass es nicht im Leistungszeitraum zugeflossen sein kann.

    Einkommensbescheinigung gibt es nicht, denn du hast ja keinen Arbeitgeber.

    Kopie Honorar 04/18 gibts nicht, weil kein Honorar in dem Monat zugeflossen ist. Kontoauszüge liegen ja vor.

  • Die Einkommensbescheinigung habe ich dem Institut vorgelegt.

    Die füllen das, so gut wie es können, aus.

    Alles klar und danke für die Info.

    Ich hätte jetzt bei der EK den Punk '2.1. Ausübung einer selbständigen Tätigkeit' und '2.2. Folgendes Einkommen wird erzielt:' mit einem Haken versehen und die Einkommensbescheinigung mit eingerecht.

    Also reicht ich einfach nur die abschließende EKS ein.

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