Hallo,
ich habe eine Frage, die mich sehr verwundert. Habe gerade in meinen Briefkasten geschaut und ein Schreiben der Agentur für Arbeit darin entdeckt. Es ist eine Einladung nach
§ 309 Abs. 1 SGB III in Verbindung mit § 38 Abs. 3 SGB III mit dem Anliegen, das mit mir meine aktuelle berufliche Situation besprochen werden soll.
Die Verwunderung rührt daher, weil ich eigentlich amtlich nicht arbeitslos bin, nur beschäftigungslos. Dies aufgrund einer von der Deutschen Rentenversicherung per Gutachten festgestellten dauerhaften vollen Erwerbsminderung. Aus diesem Grund beziehe ich Grundsicherung wegen Erwerbsminderung nach SGB XII Kapitel 4 vom Sozialamt. Einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung gegen die DRV habe ich wegen fehlender Versicherungsrechtlicher Voraussetzungen nicht.
Vor einigen Monaten habe ich mich mal bei einem Reha-Berater der Agentur für Arbeit angemeldet, um mal Möglichkeiten für eine bessere Zukunft auszuloten. Dies verlief aber ergebnislos.
Was sagen Sie denn als Experten zu dem Vorgang?
Vielen Dank.
MLG
Rossi