Frage zu einem Schreiben der Agentur für Arbeit

  • Hallo,

    ich habe eine Frage, die mich sehr verwundert. Habe gerade in meinen Briefkasten geschaut und ein Schreiben der Agentur für Arbeit darin entdeckt. Es ist eine Einladung nach

    § 309 Abs. 1 SGB III in Verbindung mit § 38 Abs. 3 SGB III mit dem Anliegen, das mit mir meine aktuelle berufliche Situation besprochen werden soll.

    Die Verwunderung rührt daher, weil ich eigentlich amtlich nicht arbeitslos bin, nur beschäftigungslos. Dies aufgrund einer von der Deutschen Rentenversicherung per Gutachten festgestellten dauerhaften vollen Erwerbsminderung. Aus diesem Grund beziehe ich Grundsicherung wegen Erwerbsminderung nach SGB XII Kapitel 4 vom Sozialamt. Einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung gegen die DRV habe ich wegen fehlender Versicherungsrechtlicher Voraussetzungen nicht.

    Vor einigen Monaten habe ich mich mal bei einem Reha-Berater der Agentur für Arbeit angemeldet, um mal Möglichkeiten für eine bessere Zukunft auszuloten. Dies verlief aber ergebnislos.

    Was sagen Sie denn als Experten zu dem Vorgang?

    Vielen Dank.

    MLG

    Rossi

  • Der Termin ist am Dienstag, 03.07.2018, um 10.45 Uhr.

    Die Einladung hat eine Rechtsfolgenbelehrung.

    Ich hoffe mal, das vielleicht sich eine Möglichkeit ergibt, von der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung wegzukommen in Richtung erster Arbeitsmarkt. Habe schon früher lange bei der Wiederverwertung gearbeitet. Diese Dauerhaftigkeit meiner vollen Erwerbsminderung muss doch zu beenden sein, zumal mein Arzt sagt, ich bin wieder voll hergestellt.

  • Hallo!

    Der Termin ist am Dienstag, 03.07.2018, um 10.45 Uhr.

    Die Einladung hat eine Rechtsfolgenbelehrung.

    Einladungen dieser Art sind grundsätzlich wahrzunehmen.

    Gruß

  • dauerhaften vollen Erwerbsminderung

    Da geht es nur sehr schwer wieder raus. Vor allem kann das nicht der Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur. Dem kannst du deine Wünsche erzählen und auf das Gespräch mit dem Reha-Berater verweisen.

    Dein behandelnder Arzt kann das auch nicht.

    Es müsste ein aktuelles Gutachten der DRV verlangt werden.

    Seit wann kriegst du diese Leistungen vom Sozialamt?

    Allerdings:

    Wenn du gar keine Leistungen von der Arbeitsagentur erhältst (sondern nur vom Sozialamt nach SGB XII/4), ist diese Einladung mit RFB meiner Ansicht nach falsch.

  • Diese Leistungen erhalte ich seit Mai 2015.

    Wäre es vielleicht richtig, zum Sozialamt zu gehen und die Sachbearbeiterin dazu zu bringen, das sie ein neues Ersuchen zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit an die Deutsche Rentenversicherung richtet?

    Die Dame hat mich noch nie persönlich gesehen, da bis gestern für Behördenangelegenheiten ein Betreuer eingesetzt war seit März 2015. Den bin ich jetzt los. Sein Bestreben war es, mich in der Erwerbsminderung zu halten und vor irgend welchen Risiken der Arbeitswelt zu schützen. Nur ohne Kampf kein Leben.

    Es gibt nicht wenige Leute, im Weltnetz und auch in meiner Umgebung, die mich für sehr eigen halten, weil ich den "Hauptgewinn" Grundsicherung und dauerhafte volle Erwerbsminderung los werden will, dementsprechend auch warnen.

    Leistungen erhalte ich nur vom Sozialamt, nicht von der Arbeitsagentur/Jobcenter. Daher auch meine Verwunderung.

  • die Sachbearbeiterin dazu zu bringen

    Die Sachbearbeiterin des Sozialamtes ist ja nur zuständig für die Leistungen nach SGB XII. Sie hat mit der DRV oder der Feststellung EM gar nichts zu tun.

    Du selbst kannst aber mit Unterstützung deines Arztes ein neues Gutachten verlangen. Von der DRV. Die DRV würde uU einen Arzt mit einem Gutachten beauftragen.

    Manche verlangen ein neues Gutachten wegen Verschlimmerung.

    Du könntest es wegen Verbesserung verlangen.

    Oft habe ich auch schon gehört: Jemand findet eine Arbeit, macht sie gut--- und ist eben nicht mehr dauerhaft erwerbsgemindert.

    Wenn es dir keine Umstände macht und nicht zu hohe Fahrtkosten macht--- nimm doch diesen Termin am Dienstag wahr.

    Wie alt bist du eigentlich?

    Bist du evtl. mal irgendwann dort als ausbildungsuchend gemeldet gewesen?

  • Du hast recht, ich werde den Termin wahrnehmen. Sie ist ja quasi um die Ecke, die Agentur für Arbeit.

    Ich bin 43 und habe mich im November vorigen Jahres mal arbeitssuchend gemeldet. Mein damaliger Betreuer bekam das mit und intervenierte

    bei der Sachbearbeiterin, so in der Form: Der Mann kann doch nicht arbeiten und soll nicht belästigt werden.

    Das wars dann, habe seit dem nichts mehr gehört von der Agentur für Arbeit. Aus dem Grund und noch weiteren habe ich meinen Betreuer "abgestoßen"-das Betreuungsgericht spielte glücklicherweise problemlos mit.

    Aber ganz recht, alle Spekulationen nutzen nichts, am Dienstag werde ich es ja erfahren, was los ist.

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