Antrag und Ehepartner soll zum persöhnlichen Gespräch eingeladen werden

  • Hallo,

    meine Mutter hat jetzt einen Antrag für ALG 2 gestellt, sie bezieht momentan noch ALG 1. Mein Vater ist Renter und bezieht auch keine weiteren Transferleistungen.

    Bei ausfüllen des Antrags hat der Sachbearbeiter, das persöhnliche Erscheinen meines Vaters gefodert und ihm gefordert eine Termin mit den Sachbearbeiter zu vereinbaren.
    Er hat hat quasi beide eingeladen.

    Meine Frage:
    Darf er überhaupt mein Vater einladen? Wenn Ja, unter welcher Gesetzeslage?

    Danke für eure Hilfe.

  • Hallo,

    da stellen sich einige Fragen:

    gibts eine schriftliche Einladung mit Rechtsgrundlage?

    Warum hat ein Sachbearbeiter den Antrag ausgefüllt?

    Welche Unterlagen hatte deine Mutter mit beim JC?

  • Sie hat den eigentlichen Antrag auf ALG 2 mit den ganzen Anlagen noch nicht ausgefüllt .

    Der Sachbearbeiter hat mehrere Formulare ausgefüllt und es meiner Mutter mitgegeben,

    Einen Formular für Erstbeantrager. Da hat er den Namen meines Vaters eintragen und unten bei Bedarfgsgemeinschaft, Ehefrau mit Kundennummer.


    Dann noch zwei weiter Formulare, die sehen so himmelblau/türkis aus, für eine Terminvereinbarung mit einer 14 tägigen Frist und die dazu gehörigen Rechtsgrundlage.

    Eins an meinen Vater addressiert und eins für meine Mutter.

    Unterlagen hatte sie dabei : Rentenbescheid vom mein Vater,Ausweisse,Kontoauszüge und ihren Bescheid vom ALG 1.

  • Wenn deine Eltern zusammen in einem Haushalt wohnen, dann ist deine Mutter die Antragstellerin für Alg2.

    Sie erhält dann eine BG-Nr. und eine Kundennummer.

    Dein Vater als Rentenbezieher KANN gar kein Erstbeantrager sein.

    Zu dieser BG gehört dein Vater, aber der braucht keinen eigenen Antrag stellen.

    Vielleicht wohnst du noch bei deinen Eltern und bist unter 25 Jahre alt? Dann gehörst du auch zu dieser BG. Du brauchst auch keinen Antrag stellen.

    Diese Formulare haben Namen: HA (Hauptantrag), EK (Einkommen) VM(Vermögen), KDU (Kosten der Unterkunft)

    Welche habt ihr jetzt?

    Der Termin in 14 Tagen ist eine Einladung nach § 309 SGB III und § 59 SGB II als Rechtsgrundlage?

    Vater und Mutter sollen in 14 Tagen zum JC kommen?

    Zu deiner ersten Frage:

    Nein, dein Vater muss keinen Ttermin beim JC wahrnehmen.

  • Das hab ich mich gestern auch gefragt ob der Sachbearbeiter nicht was falsch gemacht hat.Meine Mutter hat nach gehackt und er meinte es ist alles richtig so.

    Meine Eltern wohnen alleine.

    HA (Hauptantrag), EK (Einkommen) VM(Vermögen), KDU (Kosten der Unterkunft), alles vorhanden.

    Meine Eltern sollen innerhalb von 14 Tagen einen Termin vereinbaren,zum persöhnlichen Erscheinen.

  • Wäre ich deine Mutter, würde ich einen Termin vorschlagen. Einen, der mir wirklich gut passt.

    Und dann noch einen Ausweichtermin.

    Das ist natürlich sehr ungewöhnlich, denn in aller Regel laden die JC zu einem *Meldetermin* ein.

    Dein Vater muss nichts beim Jobcenter machen, auch nicht erscheinen. Das wäre ganz neu und unverständlich.

    Kann deine Mutter alles fertig ausfüllen? Kannst du ihr helfen?

    Die Einkommens-und Vermögenswerte gelten dann natürlich für die BG aus 2 Personen.

    Das Einkommen deines Vaters ist die Rente. Er muss dann von seiner Rente den halben Mietanteil und seinen Lebensunterhalt zahlen.

    Bleibt was übrig, wird es als Einkommen deiner Mutter angerechnet. (Unterhaltspflicht)

    Das Vermögen bzw. die Vermögensgrenzen gelten für das Ehepaar.

  • Zitat

    Dein Vater muss nichts beim Jobcenter machen, auch nicht erscheinen. Das wäre ganz neu und unverständlich.


    Der Vater ist Teil der BG. Was Leistungsangelegenheiten anbetrifft, muss er sich bei Bedarf auch bei der Agentur für Arbeit melden, § 61 SGB I.

    Der Vater ist auch (neben der Mutter) Antragsteller, da die Mutter per gesetzlicher Vertretungsvermutung den Antrag für den Vater mit gestellt hat, § 38 SGB II.

    Im Ergebnis wirds wohl ohne Anwesnheit des Vaters funktionieren, aber was spricht dagegen die Unterlagen vorbei zu bringen und sich für Fragen bereit zu halten? Im Moment liegt ja auch nichts vor, was euch negativ ausgelegt werden kann.

  • Hallo,

    mein letzter Beitrag wurde geschlossen.

    Hab gestern alles geklärt und mein Vater muss nicht zum JC.

    Hab gestern vergessen zu fragen wer den Hauptantrag auszufüllen hat? Mein Vater oder meine Mutter?

    Weil mein Vater hat heute ein Termin gekriegt wegen der beruflischen Situation und er ist Renter.

  • Wer Rentner ist, braucht wegen Fragen zu seiner beruflichen Situation NICHT zu Jobcenter. Das JC ist für ihn nicht zuständig.

    Wenn nun heute wieder eine Einladung für deinen Vater gemacht wurde, soll er eben dorthin gehen.

    Wäre interessant zu erfahren, warum der SB darauf besteht.

    Deine Mutter ist die Antragstellerin, weil die Rente des Vaters den Bedarf für beide nicht . Das JC soll ergänzen.

    Als Antragstellerin kann sie allein den Antrag unterschreiben.

    Die Daten deines Vaters werden ja auch immer mit angegeben.

    (Kinder müssen übrigens auch nicht mit hin)

  • Mein Vater geht nirgendswo hin.Der ist Renter und braucht bestimmt nicht über seine beruflische Situation beraten zu werden. Hab da heut angerufen und den das auch so klargemacht,Einladung ist zurück genommen.

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