Weisung 201806011 vom 20.06.2018 – Eingangsbestätigungen im Bereich SGB II
Alles anzeigenDie Bundesagentur für Arbeit befürwortet die Ausstellung von Eingangsbestätigungen
durch Jobcenter trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch
der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und
Anträge.
1. Ausgangssituation
Es gibt derzeit keine gesetzliche Verpflichtung der Jobcenter zur Ausstellung einer
Eingangsbestätigung. Dennoch ist das Verlangen nach Eingangsbestätigungen
regelmäßig Thema von Beschwerden und parlamentarischen Anfragen. Das Ausstellen
solcher Eingangsbestätigungen, zumindest auf Wunsch der Kundinnen und Kunden
sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge, wird seitens der
Bundesagentur für Arbeit für sinnvoll erachtet.
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(Quelle: Tacheles-Sozialhilfe.de)