Hallo Gemeinde,
mein ALG2-Antrag vom Juni 2017 wurde nach langem hin und her abschließend bearbeitet. Er ist abgelehnt worden, weil ich verwertbares Vermögen aus meiner Kapitallebensversicherung unter Beachtung der Vermögensfreibetragsgrenze habe.
Die Berechnung lag dem Bescheid nicht bei, habe ich angefordert.
Ich möchte die Versicherung nicht kündigen. Das verwertbare Vermögen sind gerade mal rund 1000 Euro. Können die 1000 Euro mit dem Regelsatz verrechnet werden, so dass ich nur 2 oder drei Monate kein Geld erhalte?