Neue Arbeit Weiterbewilligung zur Überbrückung nur mit EKS

  • Hallo. Ich bin dann mal neu hier und traue mich mal. Folgendes Szenario. Ich bin seit 2016 Teilhaber eines kleinen Unternehmens (1/3 Anteil). Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in einem festen Job. Dieser wurde mir gekündigt und ich fand nichts neues und bekam seit Mitte 2017 Hartz IV. Natürlich musste ich hier eine EKS abgeben. Dies war schon mit viel Aufwand verbunden, da ich nicht Geschäftsführerin bin.

    jetzt sind wir soweit, dass ich Vollzeit dort arbeiten kann. Da meine Bewilligung auslief, habe ich einen WBA gestellt. Auch wenn jetzt in diesem Unternehmen fest arbeiten kann, wo ich auch einen Anteil habe, musste ich trotzdem eine EKS abgeben. logischerweise hab ich noch den vollen Satz genehmigt bekommen, da ja ein höherer Gewinn zu erwarten ist für das Unternehmen. Im Prinzip zahlen sie nur einen Teil der Miete (nicht mal die volle) und ich gehe leer aus. Das heißt ich hänge komplett diesen Monat in der Luft. Auf Nachfrage was ich machen kann und das so nicht geht, bekam I H keine Antwort.

    Meine Frage: muss ich überhaupt eine EKS machen? Und vor allem muss ich als Anteilseigner, die keine Geschäftsführerin ist, wirklich alle Rechnungen an die Kunden und alle Kontoauszüge vorlegen? Ein normaler Anteilseigner hat darauf ja keinen Zugriff.

    für mich erschließt sich dies nicht.

    bitte helft mir. Ich habe kein Geld für diesen Monat und muss meinem Vermieter auch entsprechend was erzählen. Leider habe ich erst jetzt die Info vom Jobcenter bekommen, was sie übernehmen.

  • Welche Rechtsform hat das Unternehmen? Wann bekommst du den erstes Gehalt und wird dies ausreichen zum leben? Ich vermute eher nicht, weil wohl noch Restanspruch auf ALG2 besteht.

  • Auch wenn jetzt in diesem Unternehmen fest arbeiten kann, wo ich auch einen Anteil habe, musste ich trotzdem eine EKS abgeben.

    Als was arbeitest du jetzt in Vollzeit in diesem Unternehmen? Was steht in deinem Vertrag?

    *Anteilseigner* ist keine Erwerbstätigkeit.

    Wann begann der neue BWZ?

  • die Rechtsform ist eine UG und der Vertrag geht seit 1.7. und ich bin als Bürokauffrau angestellt worden. Das erste Gehalt bekomme ich am 1.8.

    Das Jobcenter hat den Juli zur Unterstützung bewilligt, aber eben nur knapp 380€ inkl. Miete.

    Ich verstehe nicht wieso ich eine EKS abgeben sollte, obwohl ich von dem Unternehmen nichts habe. Bei einer UG gibt es keine Gewinnausschüttung pro Monat und es gab darüber auch keinen Vertrag und ich war bis jetzt zum 1.7. auch nicht dort angestellt, sondern besaß lediglich einen kleinen Anteil an dem Unternehmen.

  • seit 1.7. und ich bin als Bürokauffrau angestellt worden.

    Dann bist du eindeutig nicht selbständig tätig, sondern Angestellte.

    Wann hast du das JC über den Vollzeit-Vertrag informiert?

    Teile deinem JC schriftlich mit, dass sich die selbständige Tätigkeit durch Vertragsänderung erledigt hat und keine EKS gemacht werden kann.

    Du musst nun die Gehaltsabrechnung nachweisen.

    logischerweise hab ich noch den vollen Satz genehmigt bekommen,

    Was jetzt? 380,- als Ergänzung oder alles?

    Nach dem Zuflussprinzip kann das JC erst im August anrechnen.

    Das Jobcenter hat den Juli zur Unterstützung bewilligt,

    Du meinst, der Bewilligungsbescheid für Juli berücksichtigt schon dein Gehalt?

    nebenbei:

    Gehälter sind für den Monat und zum Monatsende zu zahlen. Dein AG hat dir das Gehalt für Juli also zum 31.07.2018 verfügbar auszuzahlen.

    und bekam seit Mitte 2017 Hartz IV. Natürlich musste ich hier eine EKS abgeben.

    Das war meiner Meinung nach schon falsch.

    uU war die Teilhaberschaft aber nicht deutlich und konkret vereinbart?

  • Hallo!

    Um zu beurteilen, ob was falsch ist, müsste zunächst der Themenersteller

    Klarheit schaffen. Hier ist nichts klar!

    Für Laien verständlich: Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt - Wiki

    UG kann mit 1 Euro - 1.000 Euro Stammkapital gegründet werden. Anteil? Anstellung

    müsste eine rechtliche Grundlage haben, einen Vertrag?

    Der "Falsch-Absolutismus" bei vagen/fehlenden Angaben ist nicht zielführend.

    Gruß

  • Das Problem ist, dass die Gesellschafter zu entscheiden haben, was mit dem Gewinn passiert, der nicht zwangsläufig ins Stammkapital fließen muss, sofern kein anders lautender Gesellschaftsvertrag vorliegt.

    Wie sieht der Gesellschaftsvertrag aus? Über wie viel Gewinn reden wir? Wie hoch ist dein Stimmanteil? Gibt es Abstimmungen über die Verteilung des Gewinns?

    Insoweit bist du ähnlich wie ein Selbstständiger zu behandeln, da du zumindest teilweise über das Vermögen der UG entscheiden darfst. In diesem Kontext halte ich es für zwingend, dass sich deine Entscheidung an den Spielregeln für Selbstständige im SGB II und der ALG2-V orientiert. D.h. § 3 ff. ALG2-V (LESEN!!).
    Wenn du allerdings überstimmt wirst, kann dir das nicht angelastet werden.


    Bezüglich des Einkommens aus abhängiger Beschäftigung rate ich an, dass dies tatsächlich erst August gezahlt wird. Weiterhin sollte es im Arbeitsvertrag stehen, dass die Zahlung August erfolgt. Dies kannst du dann dem Jobcenter so mitteilen, so dass du für Juli volles ALG2 bekommen solltest.

    Steht es nicht im Arbeitsvertrag, wann gezahlt wird, soll der Geschäftsführer die voraussichtliche Zahlung am 01. August bestätigen.

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