Hallo. Ich bin dann mal neu hier und traue mich mal. Folgendes Szenario. Ich bin seit 2016 Teilhaber eines kleinen Unternehmens (1/3 Anteil). Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in einem festen Job. Dieser wurde mir gekündigt und ich fand nichts neues und bekam seit Mitte 2017 Hartz IV. Natürlich musste ich hier eine EKS abgeben. Dies war schon mit viel Aufwand verbunden, da ich nicht Geschäftsführerin bin.
jetzt sind wir soweit, dass ich Vollzeit dort arbeiten kann. Da meine Bewilligung auslief, habe ich einen WBA gestellt. Auch wenn jetzt in diesem Unternehmen fest arbeiten kann, wo ich auch einen Anteil habe, musste ich trotzdem eine EKS abgeben. logischerweise hab ich noch den vollen Satz genehmigt bekommen, da ja ein höherer Gewinn zu erwarten ist für das Unternehmen. Im Prinzip zahlen sie nur einen Teil der Miete (nicht mal die volle) und ich gehe leer aus. Das heißt ich hänge komplett diesen Monat in der Luft. Auf Nachfrage was ich machen kann und das so nicht geht, bekam I H keine Antwort.
Meine Frage: muss ich überhaupt eine EKS machen? Und vor allem muss ich als Anteilseigner, die keine Geschäftsführerin ist, wirklich alle Rechnungen an die Kunden und alle Kontoauszüge vorlegen? Ein normaler Anteilseigner hat darauf ja keinen Zugriff.
für mich erschließt sich dies nicht.
bitte helft mir. Ich habe kein Geld für diesen Monat und muss meinem Vermieter auch entsprechend was erzählen. Leider habe ich erst jetzt die Info vom Jobcenter bekommen, was sie übernehmen.