Verzicht auf Kosten der Unterkunft ALG II

  • Hallo,

    ich komme gerade vom Jobcenter und habe eine Rückfrage bzgl. der KdU.

    Kurz zur Ausgangssituation: ich habe 3 Monate befristet gearbeitet, zuvor lag das Studium. Aus diesen Gründen bin ich nicht ALG l berechtigt. Ein neuer Arbeitsvertrag liegt ab dem 2.8. vor, mein letzter Arbeitstag lag am 28.06.2018, also konkret bin ich für 5 Wochen arbeitssuchend.

    Nun habe ich alle möglichen Unterlagen bekommen und sollte diese ausgefüllt dem Jobcenter vorlegen. Dieses habe ich heute auch getan. Mit einer Ausnahme: dem Zettel, den meine Vermieterin ausfüllen muss. Ich wohne nur noch 4 Wochen in der Wohnung und zudem sind seitens meiner Vermieterin Leute vom Jobcenter nicht so gern gesehen.

    Also erklärte ich heute, dass ich diesen Zettel nicht abgeben werde und auf das Geld bzgl. der Unterkunft verzichten werde und die Kosten entsprechend selbst tragen werde. Da sagte man mir, dass ich nicht nur auf den Teil verzichten könne und es gelte das Motto "ganz oder gar nicht". Das hat mich doch etwas irritiert und wollte nur einmal nachfragen, ob das soweit korrekt ist?

    Vielen Dank und lieben Gruß!

  • Hallo!


    :-willkommen Im Forum!

    Mit einer Ausnahme: dem Zettel, den meine Vermieterin ausfüllen muss. Ich wohne nur noch 4 Wochen in der Wohnung und zudem sind seitens meiner Vermieterin Leute vom Jobcenter nicht so gern gesehen.

    Die durchaus datenschutzrechtlich kritisch zu sehende Vermieter-Bescheinigung.

    Deshalb möchte ich dir das nicht vorenthalten:

    Dazu sei gesagt, wenn im vorgelegten Mietvertrag alle notwendigen

    Angaben für die Kosten der Unterkunft vorhanden waren und du

    die Anlage KDU ohne Probleme ausfüllen konntest, wäre diese

    Vermieter-Bescheinigung überflüssig. Leider haben einige Behörden

    dieses Formular, nicht jedes Jobcenter.

    Gruß

  • Vielen herzlichen Dank schon einmal für diese Info! So etwas wurde mir dann doch vorenthalten... schade!

    Aber generell, unabhängig von diesem Formular: Kann Sozialhilfe beantragt werden mit Verzicht auf die Übernahme der KdU?

  • Ist möglich ja.

    Eine Mietbescheinigung muss nicht zwangsläufig von der Vermieterin ausgefüllt werden, da

    1. es hier in den meisten Fällen nur um den Mehrbedarf für Warmwasser geht

    2. die Kosten etc aus dem Mietvertrag hervorgehen sollten

  • Kann Sozialhilfe beantragt werden mit Verzicht auf die Übernahme der KdU?

    Ja, selbstverständlich geht das.

    Den Verzicht musst du nicht extra erklären.

    Dann füllst du die Anlage KDU eben nicht aus, brauchst auch keinen Mietvertrag und keine Mietbescheinigung vorlegen.

    Inder Anlage VM müsste zu sehen sein, dass du mind. noch für die Überbrückungszeit bis Ende August die Miete selbst zahlen kannst.

    Dann zahlt das JC dir den Regelbedarf von mtl. 416,- .

    Für die Aussage *ganz oder gar nicht*---> finde ich keine Rechtsgrundlage.

    Da die Wohnkosten zu großen Teilen von den Kommunen getragen werden, freut sich jedes JC, möglichst wenig Wohnkosten zahlen zu müssen.

    Aus der Mietbescheinigung gehen noch mehr Angaben hervor, als im Mietvertrag stehen. Und nicht nur Alg2-Bezieher brauchen solch ein Formular. Und es gibt auch Blanko-Formulare.

    Ist aber ein kontrovers diskutiertes Thema.

  • Vielen herzlichen Dank! Ist ja interessant! Ich dachte auch, dass sie doch froh sein können, dass ich die Miete noch selbst zu Stande kriege. Da wurden mir falsche Informationen überliefert, bzw. gesagt, dass das so nicht ginge.

    Blöderweise kam mir das alles erst im Nachhinein in den Sinn, sodass ich die Verzichtserklärung (für alles) bereits unterschrieben habe... merke also, dass ich mich in Zukunft noch genauer werde informieren müssen!

    Bis dahin überlege ich jetzt, ob ich mir einen neuen Termin geben lasse und versuche die Sache zu klären oder ob ich das jetzt so hinnehme und die Zeit mit Leihgaben der Verwandtschaft überbrücke.

  • Es ist doch nicht schädlich, den Verzicht schon erklärt zu haben.

    die Zeit mit Leihgaben der Verwandtschaft überbrücke.

    Meinst du für die Miete? Dann wäre noch zu empfehlen, dass du die Leihgabe in einem Darlehensvertrag verankerst.

    Etwa: Tante Klara leiht Hanna am xx Datum eine Summe von X Euro für die Miete der Monate Juli und August. Hanna muss die Summe zinslos spätestens am xxDatum an Tante Klara zurückzahlen.

    Unterschriften und Datum.

    Zur Seite legen, nur zur Sicherheit, falls das JC weitere Unterstützung von Dritten vermutet.

  • Ich würde den Antrag an deiner Stelle mit Miete und Heizkosten stellen.

    Reiche den Mietvertrag mit ein, verzichte ggf. auf den Mehrbedarf für Warmwasser und verweise bzgl. der Mietbescheinigung auf den Datenschutz und auf die Vermieterin.

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