ALG II für Selbstständige und Rückzahlung

  • Hallo Zusammen,

    ich habe ein halbes Jahr Hartz IV für Selbstständige bezogen und muss jetzt die abschließende Erklärung abgeben.

    Während dieser Zeit habe ich, weil sich die Auftragslage deutlich verbessert hat, mehr verdient als das Jobcenter an Gesamtbedarf für mich ermittelt hat (und ausgezahlt hat). Bedeutet das, dass ich alle Zahlungen des Jobcenters rückerstatten muss? Oder gibt es hier einen Anteil den man behalten darf?

    Falls man nichts behalten darf, hätte ich dem Jobcenter vorgeschlagen, dass ich einfach alle Beträge rückerstatte und wir uns den Papierkrieg sparen. Oder übersehe ich hier etwas wichtiges?

    Vielen Dank vorab für eure Hinweise!

    Grüße

    Mikele

  • Du reichst die Dokumente ein, die Leistungen werden neu berechnet und dann wird eine Rückforderung in unbekannter Höhe erfolgen.

    Da viele den Betrag nicht direkt und in voller Höhe zurückzahlen können, ist auch eine Ratenzahlung möglich.

  • Du kannst deine Betriebsausgaben geltend machen, sowie Ausgaben für die Krankenversicherung. Weiterhin gibt es Freibeträge auf Erwerbseinkommen, so dass du etwa 20 % über deinem Bedarf - nach Abzug aller Ausgaben - verdienen müsstest, damit du keinerlei Leistungsanspruch mehr hast.

  • Vielen Dank für eure schnellen Antworte.

    Betriebsausgaben habe ich bereits gegengerechnet, sowie den Freibetrag (in meinem Fall 10%) vom letzlichen Gewinn abgezogen. Das was nun als Gewinn übrig bleibt liegt über meinem vom Jobcenter berechneten Bedarf. D.h. da ich hier sowieso alles zurückzahlen muss (was ja auch ok ist), könnte ich dem Jobcenter vorschlagen dass wir den Papierkram abkürzen?

    Grüße

    Mikele

  • Wieso ist dein Freibetrag nur 10 %? Das kann nicht hin hauen.


    Du hast also über den gesamten Bewilligungszeitraum im Durchschnitt (!) mehr verdient, also du monatlich an ALG2 erhalten hast?

  • Stimmt, ich hatte mich verlesen bezüglich der Freibeträge.

    Also konkret sieht es so aus:

    Berechneter Gesamtbedarf vom Jobcenter:

    837,07 Euro

    Gewinn 6 Monate vorerst überschlagen (ich nehme an, dass die mir nicht alle Ausgaben genehmigen werden, also gegebenenfalls etwas höher):

    9284,23 Euro

    Gewinn nach Abzug von einem Freibetrag von 20 %:

    7427,38 Euro

    Gewinn pro Monat:

    1237,89 Euro

    Bzgl. der Freibeträge steht noch in meinem Leistungsbescheid:

    Auf das monatliche Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit über 1.000 bis 1.200 Euro ein weiterer Freibetrag in Höhe von 10 %.

    Diese Spanne irritiert mich. Heißt das, dass mein Freibetrag 30% beträgt oder nicht?

    Aber eigentlich spielt das auch keine große Rolle, da ich auch mit 30% über dem Gesamtbedarf liege.

    Oder habe ich einen Denkfehler?

    Noch eine weitere Frage: Berücksichtigen die immer den gesamten Leistungszeitraum und nehmen den monatlichen Durchschnitt?

    Es waren nämlich auch zwei Monate mit geringem Gewinn dabei.

    Danke und Grüße!

  • Der Grundfreibetrag beträgt 100 €.

    Zwischen 100 € bis 1000 €, also 900 € (Differenz), sind es 20 %. Das macht 180 €.

    Bei 1000 bis 1200, also 200 € (Differenz), sind es 10 % also 20 €.

    Macht insgesamt 100 + 180 + 20 € = 300 € Freibetrag. Daher kommt die Angabe von circa 20 %. Real sind es bei den Summen 25 %.


    Bei den Summen lohnt es nicht erst einmal nicht die EKS vorzulegen.


    Allerdings wäre die Frage, wie es mit der Krankenversicherung ist. Hast du diese selbst gezahlt und bereits abgezogen?

    Eventuelle Steuern hast du schon rausgerechnet?

  • Danke für das Rechenbeispiel.

    Meine überschlagener Gewinn war Einnahmen-Ausgaben Netto (ohne Umsatzsteuer).

    Krankenversicherung hat das Jobcenter übernommen. Die Beträge sind auch nirgendwo im Schriftverkehr aufgetaucht.

    Ich habe inzwischen einmal alles mit deren offiziellen Formular durchgerechnet.

    Da die vereinnahmte Umsatzsteuer scheinbar als Einnahme gewertet wird, liegt mein Gewinn sogar noch höher.

    Eigentlich absurd die als Gewinn zu werten, da ich die vereinnahmte Umsatzsteuer wieder an das Finanzamt abführen muss.

    Da ich jährlich die Umsatzsteuer abführe, kann ich es scheinbar auch nicht als Ausgabe ausweisen?

    Aber so wie ich es jetzt verstanden habe, liege ich sowieso drüber und werde die vom Jobcenter bezahlten Beträge zurückzahlen. Stellt sich nur noch die Frage ob mit oder ohne Krankenversicherung?

  • Die Krankenversicherung wird m.E. nicht zurückgefordert. Selbst wenn, solltest du dadurch wieder einen Bedarf haben (KV zählt als Bedarf), wird dies die Rückforderungssumme schmälern. Minus machst du auf keinen Fall.

    Die USt. ist nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie im Bewilligungszeitraum an das FA abgeführt wird. Klingt komisch, ist aber so. Allerdings kann man das ja selbst steuern. Niemand verbietet einem sich mit dem Finanzamt zu einigen seine Steuern eher / in einem geänderten Turnus zu zahlen..

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