Hallo, ich habe hier einen - dezent komplizierten - Fall und weiß gerade nicht genau, wie ich jetz weiter vorgehen soll. (sry schonmal für den längeren Text)
Es geht im wesentlichen um einen "Antrag auf einmalige Beihilfe - Erstausstattung für eine Wohnung" vom März 2016. Auf welchen ich - bis heute - keineleri Antwort vom JC erhielt (weder Ablehnung, noch Bewilligung). Diverse Umstände (s. weiter unten) haben dazu geführt, dass ich tatsächlich erst jetzt in der Lage bin, mich der Sache nochmal anzunehmen, weiß aber im Moment nicht, wie ich das am sinnvollsten anstelle bzw. begründen kann.
Einblick zur Vorgeschichte:
09/2016 - 02/2017 Überblick
03/2017 Ab dem Monat bekam ich wieder BafÖG
- Schlüsselübergabe in der ersten März-Woche.
- 04.03.17 Umzug... viel Zeit zum einrichten hatte ich nicht, da direkt am 06.03.17 die Lehrverantaltungen in der Uni wieder los gingen.
Am 16.03.17 Habe ich den Antrag Erstausstattung eingereicht!
Mir ist durchaus klar, dass es sinnvoller gewesen wäre, diesen früher einzureichen, als ich noch im Leistungsbezug stand. Aufgrund der ganzen Umstände und dem Stress der vorausging (Umzug vorbereiten, organisieren, den Behörden ständig nachlaufen, Nebenjob inkl Überstd, Weisheits-Zahn-OP, etc. ...) hab ich das einfach nicht geschafft und die ganzen Umstände waren meiner Gesundheit auch nicht gerade zuträglich (das Urlaubbsemester war ja eigtl dazu gedacht, wieder auf den Damm zu kommen). Bevor jetzt also jmd schreit: "selber Schuld, warum haste dich net eher gekümmert?" Danke, ja, weiß ich selbst dass es blöd war.
03/2017 - 08/2017 habe ich normal BafÖG bezogen und hatte noch bissl was zusätzlich durch den MiniJob
Durch Überlastung habe ich dann aber doch das Studium abgebrochen. (Exmatrikulation im Aug)
Studium
09/2017 - 05/2018
- ab Sep'17 also erneut ALG2 (konnte WBA stellen)
- außerdem direkt, durchgehend, krank von Sep bis Jan'18 (entweder im KH oder durch Hausarzt arbeitsunfähig geschrieben)
- Genesung dauerte, nach dem KH folgten weitere ärztliche Behandlung, ärztliches Gutachten durch JC bis hin zur Reha-Berufsberatung.
Meine Erstausstattung war inzwischen eigtl völlig in Vergessenheit geraten, durch die ganzen Umstände.
Bis mein Mitbewohner mir kürzlich mitteilte, dass er in absehbarer Zeit ausziehen möchte und vorhat, seine Waschmaschine mit zu nehmen!
Ich erstmal Panik geschoben: Wo bekomm ich jetzt das Geld dafür her???
Also hab ich erstmal ausgiebig recherchiert und mir fiel dadurch erst wieder auf, dass mein Antrag auf Erstaustattung vom letzten Jahr, ja völlig liegen geblieben ist und ich nichtmal 'ne Ablehnung bekommen hab.
Letztes Jahr habe ich den Umzug und die nötigen Kosten/Anschaffungen (u.a. Mietwagen, Schlafsofa, Kleiderschrank, Schreibtisch, Lampen) erstmal aus eigenen Rücklagen heraus - notgedrungen - finanziert, da ich eben Panik hatte, wenn die Bearbeitung des Antrages evtl Wochen oder Monate dauert, ich aber zur Uni muss, dann wenn Geld da wäre, nichtmal die Zeit hätte, fehlende Möbel zu kaufen, geschweigedenn den Transport zu organisieren. (ich habe z.B. Kleiderschrank und Schreibtisch via ebay kleinanzeigen gekauft und die haben wir am Umzugstag mit dem Transporter abgeholt).
Bei der Recherche waren dies, die nützlichsten links, die ich finden konnte:
Thema Voraussetzung für die Leistung (also auch als Nicht-ALG2-Bezieher):
§ 31 SGB XII - Einmalige Bedarfe
darin heißt es: "(2) Einer Person, die Sozialhilfe beansprucht (nachfragende Person), werden, auch wenn keine Regelsätze zu gewähren sind, für einmalige Bedarfe nach Absatz 1 Leistungen erbracht, wenn sie diese nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken kann. 2In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das sie innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist."
Demanch müsste ich also, auch als BafÖG-Empfänger (was ich ja ab März '17 auch war) trotzdem Anspruch auf Erstaustattung haben, da ich ja in den 6 Monaten zuvor nur ALG2 (Zuschuss) bezog und damit den Bedarf nicht selbst decken konnte. Weiß jmd ob dieser Paragraph hier tatsächlich greift, ist ja SGB 12????
Thema Antragsfrist: Erstausstattung für Wohnung
Hier hat das Gericht ja entschieden: "[...] dass es für die Erstausstattung der Wohnung keine Antragsfrist gibt, sofern Bedürftigkeit vorliegt. Im vorliegenden Fall des BSG beantragte der Leistungsbezieher die Erstausstattung erst zwei Jahre nach Bezug der Wohnung."
Demnach, könnte mir das JC nun auch nicht vorwerfen, dass ich mich "erst jetzt" (wieder) darum kümmere.
Daher suche ich euren Rat, was/wie jetzt am sinnvollsten ist bzw. wie ich vorgehen könnte oder wie am besten begründen????
Sollte ich:
a) mich auf meinen damaligen Antrag beziehen und das JC daran erinnern, dass sie da was versäumt haben? Um Stellungnahme bitten und dem JC eine entsprechende Antwort-Frist setzen? Obwohl der Antrag ja lang genug zurückliegt, was aber dann wieder laut dem BSG-Urteil keine Rolle spielen dürfte.
(eine Kopie mit Eingangsstempel habe ich noch im Ordner ich gebe in diesem Amt nichts ab, ohne Kopie mit Stempel)
oder b) einfach gar nicht erst auf meinen damaligen Antrag eingehen (da sie den ja zunächst abschmettern könnten, mit der Begründung, dass ich zum Zeitpunkt der Antragstellung eben nicht im Leistungsbezug stand) und stattdessen, jetzt einfach nochmal einen komplett neuen Antrag stellen? Da ich nun wieder im Leistungsbezug bin.
c) kann ich jetzt, im gleichen Atemzug, evtl auch noch Umzugskosten geltend machen? Das hatte ich damals nämlich nicht richtig auf dem Schirm, denn Umzug und Erstaustattung läuft ja getrennt, aber der gemietete Sprinter hat auch 100€ Tagesmiete gekostet?
Ich wäre über jeden Tipp der mir hiemit etwas weiter hilft dankbar, vllt kennt jmd ähnliche Fälle und kann mir da mit etwas Erfahrung weiter helfen. Bin einfach mega unsicher, wie ich's anstellen soll.
Im übrigen, rechne ich - prinzipiell - erstmal damit, dass das JC versuchen wird, den Antrag bzw den Zuschuss iwie zu verweigern.
Nach dem ganzen Prozedére was ich mit dem JC durch habe, denk ich mir jetzt aber, ich will's trotzdem versuchen, einfach weil es mein gutes Recht ist und ich könnte das Geld ohnehin gebrauchen, erstens wegen WM und ich lebe seit über 1 Jahr ohne Gardinen Gardinenstangen sind dran, aber die Fenster haben so blöde Maße, dass Gardinen aus der alten Wohnung mega zu kurz sind und bisher konnte ich mir keine neuen Leisten die auch von den Maßen her, passen würden. Ich würde sie ja sogar selbst nähen, aber hab im Moment nichtmal Geld für den Stoff übrig... Das mal noch so als Beispiel.