Folgender Fall:
Anerkannter Geflüchteter aus Syrien
- 25 Jahre alt
- Eltern leben nicht in Deutschland und können bei der Finanzierung nicht helfen
- Arbeitserlaubnis und Freizügigkeit gegeben (keine Wohnsitzauflage)
- Hat einen in Deutschland anerkannten Bachelor aus Syrien (International Logistic Management)
-- mit dieser Ausbildung ist aber in Deutschland ohne deutsche Berufserfahrung oder deutsche Ausbildung keine Arbeit zu finden
- arbeitet zur Zeit als Lagerhelfer Vollzeit
- Noch wohnhaft in Südniedersachsen
- Ausbildungsbeginn im Norden Niedersachsens als Schifffahrtskaufmann am 01.09.2018 (heute Vertragsunterzeichnung - noch keine IHK-Registrierung)
- Ausbildungsort xxxxxxxxxxxxx (Niedersachsen)
Folgender Zeitplan, korrekt?
Er muss also die Arbeit zu Ende August 2018 kündigen.
Er braucht zum 1.9.2019 eine Wohnung in xxxxxxxxx
Ausbildungsgehalt brutto 550 Euro, netto ca. 430 Euro.
BAB und Bafög beantragen, sobald er eine Wohnung hat (Obergrenze der Miete und Wohnfläche beachten)
Nach Ablehnung von BAB und Bafög (beides müsste wegen schon abgeschlossener 1. Ausbildung abgelehnt werden)
Dann Wohngeld-Antrag (wird nach telefonischer Aussage der Wohngeldstelle im Norden Niedersachsens abgelehnt werden, weil er mit 430 Euro zu wenig verdient)
=> Dann erst ALG-II-Antrag
Fragen:
- gibt es einen Anspruch auf ALG-II in diesem Fall?
- natürlich kann in diesem Fall das Mietangebot dem JC nicht vor Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden, weil ja erst BAB und Bafög beantragt werden muss, und zur Berechnung des Anspruchs werden konkrete Zahlen für die Wohnung verlangt...
- wird dann vom JC erst geprüft, ob ein Umzug überhaupt erlaubt war (Hilfsjob in Vollzeit kündigen für eine Ausbildung) und zahlt das JC (wenn überhaupt) dann nur die (sicher viel niedrigere Miete) aus Südniedersachsen?
Wohnort gehört zu den personenbezogenen Daten
Gelöscht!
Grace