ALG II Anspruch als Auszubildender - BAB abgelehnt

  • Moin,

    seit dem 01.09.2017 habe ich eine Ausbildung begonnen und bin im Februar 2018 in eine Wohnung gezogen und habe dort einen Untermieter wohnen. Der Antrag auf BAB wurde aufgrund des Einkommens meiner Eltern abgelehnt. Darf das Jobcenter mir die Leistung auch aufgrund zu hohen Einkommens verweigern obwohl ich über 25 bin?

    Danke für eure Antworten.

  • Deine Eltern sind dir unabhängig von deinem Alter unterhaltspflichtig. Und zwar grundsätzlich erst einmal bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung.

    Ist es der Fall, dass es sich um deine erste Ausbildung handelt?

    Wenn ja, dann kann nur BAB oder ALG2 nicht wegen zu hohen Einkommens der Eltern abgelehnt werden und müsste gewährt werden, wenn deine Eltern tatsächlich nicht zahlen. Das die Eltern nicht zahlen wäre dann von dir zu beweisen (Kontoauszüge).

    Allerdings selbst wenn nun BAB oder ALG2 gezahlt werden würde, würde sich das Jobcenter an deine Eltern wenden und von ihnen Erstattung der gezahlten Beträge verlangen, jedenfalls soweit die Eltern Unterhalt zu zahlen hätten.


    Warum zahlen dir deine Eltern keinen Unterhalt?

  • Doch das geht schon, allerdings möchte ich nicht immernoch von meinen Eltern abhängig sein. Ich verstehe nur das System nicht... Für mich ist es einfach unfair. Seid ich arbeiten kann, tuhe ich das und habe immer Steuern gezahlt dabei. Nun möchte ich nur ein wenig Unterstützung und man weißt mich sofort ab. Andere Leute bekommen Geld vom Staat, haben noch nicht einmal eingezahlt oder haben oftmals nicht einmal Lust zu arbeiten. Wenn ich diese Ausbildung fertig habe, zahle ich doch automatisch mehr Steuern weil ich mehr verdiene...

    Unfaire Behandlung wenn man mich fragt.

  • Hallo!

    Unfaire Behandlung wenn man mich fragt.

    Nein, geltende Gesetzgebung, weil es ALG II nur bei Bedürftigkeit gibt.

    Vorrangige Leistungen sind in Anspruch zu nehmen. Wenn die Eltern

    also unterhaltspflichtig sind und ein Unterhaltsanspruch besteht, ist

    dieser in Anspruch zu nehmen.

    Gruß

  • allerdings möchte ich nicht immernoch von meinen Eltern abhängig sein

    Das ist dein persönlicher Wunsch.

    Deine Eltern sind unterhaltspflichtig und auch unterhaltsfähig. Sie können und müssen dir also Unterhalt bis zum Ende der 1. Ausbildung leisten.

    Da du aber schreibst, du bist Ü25, wurde schon gefragt, ob diese Ausbildung jetzt deine ERSTE ist.

    Wie ist es denn?

    Nun möchte ich nur ein wenig Unterstützung ...

    Wie viel brauchst du denn?

    Bekommst du Ausbildungsvergütung?

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