Hallo zusammen,
ich hoffe es kann mir hier jemand weiter helfen, bzw. Orientierungshilfe geben.
Ich bin mit der derzeitigen Situation ein wenig überfordert.
An sich gehört das Thema auch hier in 2 Rubriken, da U25 genau so zutrifft, wie Schwerbehindert.
Genau so umfassend, vielschichtig und für mich kompliziert und undurchsichtig stellt sich das Ganze für mich gerade dar,
Also, es geht um meinen 23-jährigen Sohn. Er hat eine psychische Behinderung GdB 80% Merkzeichen G, B, und H.
Er hat im Juli 2017 seine Ausbildung in einem BBW abgeschlossen.
Dort war er unter der Woche in einer Wohngruppe untergebracht (durch die Agentur für Arbeit befürwortet und finanziert), welche die Verselbstständigung zum Ziel hatte.
Immer in der Hoffnung, dass er es irgendwann schafft ein eigenständiges Leben zu leben.
Ich ( alleinerziehend mit 2 Söhnen jetzt 18 und 23 Jahre alt) hatte also genügend Zeit mir zu überlegen, was geschieht nach der Ausbildung, was ist mir für meinen Sohn wichtig.
Ich habe für mich entschieden, dass es mir wichtig ist, dass mein Kind die erlernte und neu gewonnene Selbstständigkeit aufrecht erhält /beibehält und möglichst noch ausbaut.
Aufgrund dessen habe ich ein Haus mit Einliegerwohnung angemietet.
Ziel war immer, dass mein Sohn nach Rückkehr aus dem BBW dort einzieht.
Genau so geschah es dann auch im Juli 2017.
Er braucht zwar wie erwartet nach wie vor noch Unterstützung und ehrlich gesagt auch die Kontrolle und Aufsicht, aber ich bin ja nicht weit.
Womit ich natürlich nicht gerechnet habe, ist, dass er nach der Ausbildung keine Anstellung findet. Es wurde uns auch immer gesagt, dass dies kein Problem darstelle, da Fachinformatiker ja gesucht sind. Tja das mag zwar sein, aber die Bereitschaft einen Schwerbehinderten und noch dazu frisch ausgebildeten Fachinformatiker einzustellen, scheint nicht gegeben.
Weder der Integrationsfachdienst, noch wir privat, noch die Agentur für Arbeit waren bislang erfolgreich.
Mein Sohn erhielt nun 1 Jahr ALG 1 (nicht mal 200 Euro pro Monat + Kindergeld), die Wohnkosten sowie Versicherungen, die Kosten für Medikamente etc. habe ich weiterhin übernommen.
Diese Woche nun, endete der Anspruch auf ALG 1 ... stillschweigend quasi.
Anfragen beim Integrationsfachdienst, wie es weiter gehen kann / was beantragt werden kann, blieben unbeantwortet.
So und da stehen wir nun. Ohne alles...
Was machen wir denn jetzt?
Können wir ALG 2 beantragen? Hat mein Sohn Anspruch ? Und falls ja was sind wir dann? Ist das eine Bedarfsgemeinschaft?
Eigene Wohnung, mit Untermietvertrag, in welchem jedoch steht, dass ich als Mutter im Sinne von Unterhalt für die Wohnkosten aufkommt, so lange Sohnemann nicht selbst in der Lage ist für sich aufzukommen.
Ich weiß ehrlich gesagt gerade nicht mehr weiter.
Kann uns jemand helfen /uns etwas raten?
Viele Grüße Mel71