U25 - ALG I endet und Schwerbehinderung mit Grad der Behinderung

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe es kann mir hier jemand weiter helfen, bzw. Orientierungshilfe geben.

    Ich bin mit der derzeitigen Situation ein wenig überfordert.

    An sich gehört das Thema auch hier in 2 Rubriken, da U25 genau so zutrifft, wie Schwerbehindert.

    Genau so umfassend, vielschichtig und für mich kompliziert und undurchsichtig stellt sich das Ganze für mich gerade dar,

    Also, es geht um meinen 23-jährigen Sohn. Er hat eine psychische Behinderung GdB 80% Merkzeichen G, B, und H.

    Er hat im Juli 2017 seine Ausbildung in einem BBW abgeschlossen.

    Dort war er unter der Woche in einer Wohngruppe untergebracht (durch die Agentur für Arbeit befürwortet und finanziert), welche die Verselbstständigung zum Ziel hatte.

    Immer in der Hoffnung, dass er es irgendwann schafft ein eigenständiges Leben zu leben.

    Ich ( alleinerziehend mit 2 Söhnen jetzt 18 und 23 Jahre alt) hatte also genügend Zeit mir zu überlegen, was geschieht nach der Ausbildung, was ist mir für meinen Sohn wichtig.

    Ich habe für mich entschieden, dass es mir wichtig ist, dass mein Kind die erlernte und neu gewonnene Selbstständigkeit aufrecht erhält /beibehält und möglichst noch ausbaut.

    Aufgrund dessen habe ich ein Haus mit Einliegerwohnung angemietet.

    Ziel war immer, dass mein Sohn nach Rückkehr aus dem BBW dort einzieht.

    Genau so geschah es dann auch im Juli 2017.

    Er braucht zwar wie erwartet nach wie vor noch Unterstützung und ehrlich gesagt auch die Kontrolle und Aufsicht, aber ich bin ja nicht weit.

    Womit ich natürlich nicht gerechnet habe, ist, dass er nach der Ausbildung keine Anstellung findet. Es wurde uns auch immer gesagt, dass dies kein Problem darstelle, da Fachinformatiker ja gesucht sind. Tja das mag zwar sein, aber die Bereitschaft einen Schwerbehinderten und noch dazu frisch ausgebildeten Fachinformatiker einzustellen, scheint nicht gegeben.

    Weder der Integrationsfachdienst, noch wir privat, noch die Agentur für Arbeit waren bislang erfolgreich.

    Mein Sohn erhielt nun 1 Jahr ALG 1 (nicht mal 200 Euro pro Monat + Kindergeld), die Wohnkosten sowie Versicherungen, die Kosten für Medikamente etc. habe ich weiterhin übernommen.

    Diese Woche nun, endete der Anspruch auf ALG 1 ... stillschweigend quasi.

    Anfragen beim Integrationsfachdienst, wie es weiter gehen kann / was beantragt werden kann, blieben unbeantwortet.

    So und da stehen wir nun. Ohne alles...

    Was machen wir denn jetzt?

    Können wir ALG 2 beantragen? Hat mein Sohn Anspruch ? Und falls ja was sind wir dann? Ist das eine Bedarfsgemeinschaft?

    Eigene Wohnung, mit Untermietvertrag, in welchem jedoch steht, dass ich als Mutter im Sinne von Unterhalt für die Wohnkosten aufkommt, so lange Sohnemann nicht selbst in der Lage ist für sich aufzukommen.

    Ich weiß ehrlich gesagt gerade nicht mehr weiter.

    Kann uns jemand helfen /uns etwas raten?

    Viele Grüße Mel71

  • Hallo,

    Mein Sohn erhielt nun 1 Jahr ALG 1 (nicht mal 200 Euro pro Monat + Kindergeld), die Wohnkosten sowie Versicherungen

    nun ja. die "nicht mal 200 €" wären dann inklusive der Wohnkosten, Versicherungen und dem Kindergeld schon mal etwas höher als die "nicht mal 200 €". Soviel Ehrlichkeit gehört dann schon zu solchen Aussagen.

    Im ALG I werden i.d.R. keine Kosten der Unterkunft und Versicherungen berücksichtigt. Von daher stellt sich die Frage, ob er tatsächlich ALG I bezogen hat und ob es sich nicht eher um Reha-Leistungen gehandelt hat.

    Ich habe für mich entschieden, dass es mir wichtig ist, dass mein Kind die erlernte und neu gewonnene Selbstständigkeit aufrecht erhält /beibehält und möglichst noch ausbaut.

    Du hast also entschieden, was Dir wichtig ist. Und was hat Dein Sohn entschieden, was ihm wichtig wäre? Sorry - aber irgendwie hört sich das nicht so an, als wenn Dein Sohn selbst hätte entscheiden können/dürfen, was er machen möchte.

    Können wir ALG 2 beantragen? Hat mein Sohn Anspruch ? Und falls ja was sind wir dann? Ist das eine Bedarfsgemeinschaft?

    Dein Sohn kann grundsätzlich einen eigenen Antrag stellen und er zählt nicht zur Bedarfs- sondern maximal zur Haushaltsgemeinschaft. Wenn du allerdings für Deinen Sohn die Entscheidungen triffst, könnte das auch anders vom Amt gesehen werden.

    Gruß!

  • Danke für deine Antwort Corinna,

    grundsätzlich glaube ich, dass hier gerade etwas falsch ankommt.

    Diese Entscheidungen, auch das mit der Einliegerwohnung, wurden generell alle mit sämtlichen im Boot sitzenden Fachleuten besprochen, abgesprochen und abgewogen was möglich und sinnvoll ist. Und das waren nicht wenige, die runden Tische waren mit Psychologen, Psychiatern, Reha-Beratern, Sozialpädagogen und Vertretern des Jugendamtes, Agentur für Arbeit etc. besetzt. Unter 10 Leuten am Tisch vollzog sich das nie.

    Wir haben in über 20 Jahren gemeinsam Dinge erreicht, die niemand für möglich gehalten hätte und dazu gehört es halt eben auch einen Jungen Menschen zu fördern UND zu fordern. Hätten wir alle immer nur das getan, was der Junge wollte, wären wir auf der Stelle stehen geblieben.

    Mittlerweile ist er ein junger Mann, der sehr wohl eigenständig leben kann (mit der Einen oder Anderen Unterstützung ), der eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, in dem Beruf welchen er sich immer erträumt und gewünscht hat. Wir haben somit sehr viele Ziele die mein Kind hatte bereits erreicht , mit genau diesem Vorgehen.

    Natürlich wäre mein Sohn lieber wie die meisten Jugendlichen (insbesondere die männlichen) wieder zurück ins Hotel Mama gezogen.

    Wer genießt es nicht umsorgt und umhegt zu werden und am besten nichts selbst tun zu müssen?
    Genau so ist es aber auch Fakt, dass er Rückschritte in der Selbstversorgung gemacht hätte, wenn er wieder in meinen Haushalt gezogen wäre.

    Genau so wie es eben auch seit einem Jahr zu Rückschritten kommt, was die Tagesstruktur und das Einhalten eines Tag- Nacht- Rhythmus angeht, aufgrund fehlender Anforderung. Sprich Forderung und Anforderung gehört dann schon auch dazu. Zumindest bei meinem Sohn, ich kann nicht für andere sprechen.

    Was das ALG 1 angeht hier steht was er bekam.

    die Wohnkosten sowie Versicherungen, die Kosten für Medikamente etc. habe ich weiterhin übernommen.

    Bitte den ganzen Satz lesen

    Gruß Mel71

  • Hallo,

    wenn dein Sohn eine Ausbildung absolviert ist, wird er trotz Schwerbehinderung ---erwerbsfähig--- sein. Das ist das wichtige Kriterium für die grundsätzliche Zuständigkeit des Jobcenters.

    Damit hat er Anspruch auf Alg2-Leistungen, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Er kann natürlich einen Antrag stellen. Warum denkst du in der *wir-Form*?

    Führt er denn allein seinen Haushalt in dieser Einliegerwohnung ? Und führst du auch deinen Haushalt mit dem anderen Sohn?

    Der Anspruch auf ALG 1 wird taggenau errechnet, im ersten Bescheid mitgeteilt. Er endet nicht stillschweigend, sondern genau an dem Tag, der im Bewilligungsbescheid festgestellt wurde. In diesem Jahr hat es keine Änderungen gegeben.

    Genau so sieht man es jetzt im Bescheid.

  • Hallo Ameise,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Führt er denn allein seinen Haushalt in dieser Einliegerwohnung ? Und führst du auch deinen Haushalt mit dem anderen Sohn?

    Ja, genau so ist es. Es ist eine in sich abgeschlossene Wohnung in der er für sich lebt, kocht, putzt, Wäsche macht, etc.

    Ich wohne mit meinem jüngeren Sohn oben dran und führe dort diesen Haushalt.

    Nach unten gehe ich dann, wenn mein älterer Sohn mich kontaktiert, oder wenn ich mal nach dem Rechten schauen muss /sollte.

    Dann aber auch mit vorher klingeln etc.

    Warum denkst du in der *wir-Form*?

    Das ist eine Frage, die ich ehrlich gesagt nicht wirklich beantworten kann.

    Aber es ist richtig, ich denke tatsächlich (noch) in der "wir-Form".

    Ich kann nur Vermutungen anstellen...

    Vermutlich weil ich so viele Jahre mit ihm und für ihn gekämpft habe ( seine Rechte durchsetzen, notwendige Förderungen einfordern etc.)

    und noch immer in sooooo vielen Dingen für alle der Ansprechpartner bin.

    Es vergeht aber auch kaum ein Tag, an dem mein Sohn nicht kommt (oder anruft) und mich fragt, was die Welt da draußen von ihm will, wie er diese oder jene Situation einschätzen soll, was diese oder jene Person meint, wenn sie fragt/sagt....

    Das war aber schon immer so, ich musste ihm schon immer übersetzen, was die Welt da draußen von ihm will und er kann sehr penetrant sein, bis er versteht.

    Dazu kommt, dass ich für ihn die Vertretungs-/Vorsorgevollmacht habe.... und leider brauche ich die auch noch sehr häufig, weil er mit Behörden etc. schlichtweg überfordert ist.

    ER hat also schon viel erreicht, aber es liegt auch immer noch ein weiter Weg vor uns ... hm ihm ....

    Liebe Grüße Mel71

  • Dann halten wir fest:

    dein Sohn ist erwerbsfähig.

    dein Sohn hat einen eigenen Haushalt in einer abgeschlossenen Wohneinheit und führt diesen auch selbständig.

    dein Sohn ist derzeit erwerbslos.

    dein Sohn kann einen Antrag auf Alg2 stellen. Das ist der Hauptantrag und einige Anlagen. Der Antrag noch im Juli beim JC vorgelegt, wirkt mit der Bewilligung auf den 5.07.2018 zurück. (bis 4.07. gab es ALG1).

    Die wichtige Entscheidung, die dein Sohn und du unabhängig voneinander treffen solltet:

    Zahlst du die Wohnkosten für die ELW weiterhin aus deinem Einkommen/Vermögen ?

    Oder

    Will dein Sohn unabhängig von dir Sozialhilfe erhalten und damit Leistungen für den Lebensunterhalt (Regelbedarf) und auch Wohnkosten (KdU) vom JC haben?

    Will er sich also abnabeln von dir--- und du bleibst einfach in der Nähe.

    Oder

    bist du weiterhin seine schützende Hand und Helferin?

    Das JC wird das sehr streng prüfen und darf auch vermuten, dass du ihn auch finanziell unterstützt. Eine solche Vermutung kann aber widerlegt werden.

    Niemand hat etwas dagegen, dass du ihn in diversen Fragen unterstützt und Behördisch für ihn übersetzt.

    Das machen viele Ehrenamtler für Hilfeempfänger auch. Vollkommen unschädlich für die Leistungsbezieher.

    Denk in Ruhe darüber nach. Nichts überstürzen.

  • Hallo!

    Ja, genau so ist es. Es ist eine in sich abgeschlossene Wohnung in der er für sich lebt, kocht, putzt, Wäsche macht, etc.

    Dann Zitat Corinna:

    Dein Sohn kann grundsätzlich einen eigenen Antrag stellen und er zählt nicht zur Bedarfs- sondern maximal zur Haushaltsgemeinschaft. Wenn du allerdings für Deinen Sohn die Entscheidungen triffst, könnte das auch anders vom Amt gesehen werden.

    Was dann anhand von Unterlagen widerlegt werden könnte, wenn er keinerlei

    finanzielle Unterstützung von dir erhält. Wenn du ihn unterstützt, sollte das

    auf dem Kontoauszug von seinem Konto sichtbar sein und führt gegebenenfalls

    zur Anrechnung auf den Bedarf.

    Dazu kommt, dass ich für ihn die Vertretungs-/Vorsorgevollmacht habe.... und leider brauche ich die auch noch sehr häufig, weil er mit Behörden etc. schlichtweg überfordert ist.

    Jemand durch Vertretungs-/Vorsorgevollmacht zu vertreten ist die eine Sache

    und hat nichts mit der BG Deines Sohns zu tun, solange du ihn nicht finanziell

    nachweisbar unterstützt. Diese Vollmachten dienen dazu Menschen zu

    unterstützen, die im Alltag der Unterstützung bedürfen. Es gibt verschiedene

    Arten von ihnen und die Unterstützung der Bereiche sollte klar formuliert sein.

    Probleme mit dem JC kann es immer geben, aber sie sollten lösbar sein, wenn

    Alles anhand von Unterlagen klar nachweisbar gehalten wird.

    Gruß

  • hmmmmm, aber dann hätte ich trotzdem noch eine Frage, bzw. 2

    1. bin ich doch bis zum 25. Lebensjahr auf jeden Fall zum Unterhalt verpflichtet, oder nicht? (und bei Behinderung soweit ich weiß lebenslang)
    Folglich würde das JC dann zwecks Unterhaltszahlungen auf jeden Fall an mich herantreten (wobei ich das ja derzeit im Sinne der Wohnkosten etc.
    leiste) ?!

    2. wird das JC auf jeden Fall sehen, dass ich ihm das Kindergeld weiterleite,
    denn Kindergeldempfänger bin nach wie vor ich. Die knapp 200 Euro ALG 1 haben ihm aber nicht zum Leben gereicht und er hat ja auch einen
    Anspruch auf das Kindergeld.
    Wird ihm das dann zum Nachteil ausgelegt oder einfach nur um den Betrag gekürzt, so dass er am Ende gleich viel
    hätte?

  • Nicht bis 25 zum Unterhalt verpflichtet. Sondern bis zum Ende der ersten Ausbildung.

    Bei Behinderung auch nicht immer, er hat doch eine Ausbildung geschafft und ist erwerbsfähig.

    Das Kindergeld, welches du an ihn weiterleitest, ist dann sein Einkommen und würde nur auf sein Alg2 angerechnet werden.

    Die Wohnkosten müssten ganz klar definiert sein und nicht ein Teil deiner Mietzahlungen.

    Eine ELW kann vom Vermieter auch separat vermietet werden. Am besten mit einem separaten Mietvertrag. Was würde sie dann kosten?

  • Eine ELW kann vom Vermieter auch separat vermietet werden. Am besten mit einem separaten Mietvertrag.

    Genau das möchte der Vermieter nicht, das hatte ich bereits angefragt. Warum weiß ich leider nicht.
    Ich habe die bestehende Miete sowie die Nebenkosten einfach durch die Personenanzahl im Haus geteilt.

    Dann käme er für seine 40 qm Einliegerwohnung mit Freisitz und Gartenanteil auf 350 Euro kalt und 150 Euro Nebenkosten (pauschal aufgrund fehlender Zähler) also Gas und Wasser / Warmwasser, Müll etc. alles inbegriffen.

    So habe ich auch 2017 den Untermietvertrag mit ihm aufgesetzt.
    Der existiert zwar nur Mietzahlungen sind eben noch nie geflossen.
    Die leiste immer nur ich als Hauptmieterin an den Vermieter.

    Geht das so nicht?

  • Hallo Casa,

    die Frage hatte ich schon beantwortet. Die Wohnung ist völlig abgetrennt von uns. Mit eigenem Eingang, eigenem Bad, eigener Küche, eigene Waschmaschine.

    Er konnte doch mit 200 Euro ALG1 keine Miete zahlen, wie hätte er das denn machen sollen?

    Da ich bis gerade eben der Meinung war, dass ich zum Unterhalt verpflichtet bin, hatte ich dies im Sinne von Unterhaltszahlungen gesehen.

    Und ich werde gerade ein bisschen sauer auf den Integrationsfachdienst, den hatte ich nämlich 2017 schon gefragt wie das aussieht und auch jetzt hat er im Mai meinem Sohn gegenüber erklärt, dass er nach ende ALG1 keinerlei Anträge auf Unterstützung mehr stellen kann und ich allein für ihn aufzukommen hätte.... was soll denn das?
    Hallo ? Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 "Kindern" mit Teilzeitstelle.... solche Aussagen wecken massive Existenzängste.
    Aber jetzt weiß ich auch weshalb ich auf schriftliche Anfrage keine Antwort erhalten habe.

    LG Mel71

    Einmal editiert, zuletzt von Mel71 (6. Juli 2018 um 22:15)

  • Er hätte schon damals ALG2 beantragen können.


    Bezüglich der Mietzahlung wird er nichts vom Jobcenter erhalten, denn du lässt ihn faktisch mietfrei dort wohnen.

    Allerdings kann er den Regelbedarf erhalten, da ihr wohl keine Bedarfsgemeinschaft bildet. Dafür darfst du ihn tatsächlich auch nicht unterstützen und ihr dürft tatsächlich nicht gemeinsam wirtschaften bzw. du für ihn aufkommen (Lebensmittel, Kochen, Wäsche etc.). Ist das denn so?


    Den Mietvertrag würde ich gar nicht erst beim Jobcenter einreichen, sondern von vornherein sagen, er darf aktuell mietfrei in der Einliegerwohnung wohnen.


    Du bist nicht unterhaltspflichtig.

    Im Übrigen dürfte er seit Ausbildungsende keinen Kindergeldanspruch mehr haben, denn er kann sich theoretisch selbst versorgen. Kindergeld gibts für behinderte Kinder nur, wenn sie sich nicht selbst versorgen könnten. Also Kindergeldzahlung einstellen lassen.

    Darüber hinaus wäre darüber nachzudenken, dass er sich selbst um sich kümmert. Warum fragt die Mutter hier und nicht er?

    Kann er sich nicht um seine Angelegenheiten selbst kümmern, wäre eine gesetzliche Betreuung sinnvoll. Das sollte wohl nicht die Mutter sein, wenn er irgendwann mal eigenständig leben soll.

  • ihr dürft tatsächlich nicht gemeinsam wirtschaften bzw. du für ihn aufkommen (Lebensmittel, Kochen, Wäsche etc.). Ist das denn so?

    Ja, das ist definitiv so.


    Im Übrigen dürfte er seit Ausbildungsende keinen Kindergeldanspruch mehr haben, denn er kann sich theoretisch selbst versorgen. Kindergeld gibts für behinderte Kinder nur, wenn sie sich nicht selbst versorgen könnten.

    Das wurde von der Kindergeldkasse intensiv und mehrfach geprüft. Ich habe die Prüfungsbescheinigung der bestandenen Ausbildung hinschicken müssen und den ALG-Bescheid. Aufgrund des geringen ALG1 Anspruchs und der zusätzlichen Behinderung kann er nicht für seinen Lebensunterhalt aufkommen und hat deshalb weiterhin Anspruch darauf. Scheinbar gab es da eine Gesetzesänderung.

    Gesetzliche Betreuung lehnt der behandelnde Psychiater ab (der muss da wohl zustimmen), hatte ich ebenfalls angefragt.
    Warum die Mutter anfragt??? Weil er naiv wie er ist noch immer meint "es geht irgendwie immer" und die Mama kann "zaubern".... denn es geht immer irgendwie weiter.

    Frage bitte nicht wie oft ich ihm gerade derzeit in den Allerwertesten treten muss, dass überhaupt irgendwas geht.

    Ist ja aber auch kein Wunder wenn ihm gesagt wird, deine Mutter muss lebenslang für dich aufkommen....

    Eigenverantwortung und Eigeninitiative waren schon immer die Hauptbaustellen... von klein auf

  • Ach so, noch eine Frage... was außer dem Hauptantrag müsste ich denn jetzt ausfüllen?
    Ich kann mir leider nicht so oft frei nehmen, wie es nötig wäre um ihn zu Hinz und Kunz zu begleiten.

    Deshalb würde ich die Anträge gerne vorab ausfüllen und sie ihm mitgeben.

    Muss man beim JC einen Termin ausmachen oder kann er da einfach so hin?

    LG Mel71

  • Das wurde von der Kindergeldkasse intensiv und mehrfach geprüft. Ich habe die Prüfungsbescheinigung der bestandenen Ausbildung hinschicken müssen und den ALG-Bescheid. Aufgrund des geringen ALG1 Anspruchs und der zusätzlichen Behinderung kann er nicht für seinen Lebensunterhalt aufkommen und hat deshalb weiterhin Anspruch darauf. Scheinbar gab es da eine Gesetzesänderung.

    Dann geht die Familienkasse wohl davon aus, dass er nicht für sich selbst sorgen kann. Die Annahme wird wohl durch das Merkzeichen H gestützt.

    Wenn die Familienkasse geprüft hat und das Ergebnis schriftlich bekannt ist, dann muss sie das gegen sich gelten lassen.

    Gesetzliche Betreuung lehnt der behandelnde Psychiater ab (der muss da wohl zustimmen), hatte ich ebenfalls angefragt.

    Der Psychiater muss nicht zustimmen, aber seine Meinung hätte Gewicht in einem Betreuungsverfahren. Trotz alledem kann man sich mit einem Betreuer die Aufgaben teilen. Dann macht die Mutter etwas weniger, der Betreuer etwas mehr und das Kind ist nicht gleich ins kalte Wasser geworfen. Sollte das nicht zeitnah funktionieren, wäre zumindest regelmäßig diese Möglichkeit zu prüfen.

    Warum die Mutter anfragt??? Weil er naiv wie er ist noch immer meint "es geht irgendwie immer" und die Mama kann "zaubern".... denn es geht immer irgendwie weiter.

    Naja, wenn er immer merkt, egal was ich tue, es läuft halt irgendwie, dann fehlt doch gänzlich der eigene Antrieb etwas zu ändern. Du bist zwar die Mutter, aber nicht die 24/7 Hofdame. Vielleicht muss er mal (sanft) auf die Nase fallen, damit er lernt, dass er selbst aufsteht?

    Was hat er denn für eine Erkrankung?

    Frage bitte nicht wie oft ich ihm gerade derzeit in den Allerwertesten treten muss, dass überhaupt irgendwas geht.

    Das solltest du wohl auch mal lassen...

    Ist ja aber auch kein Wunder wenn ihm gesagt wird, deine Mutter muss lebenslang für dich aufkommen....

    Das ist falsch. Du musst nicht für ihn aufkommen. Er kann sich selbst versorgen. Nur auf die theoretische Möglichkeit der Selbstversorgung (Berufsausbildung!!) kommt es an. Er hat die Berufsausbildung geschafft. Darauf kommt es an.

  • Ach so, noch eine Frage... was außer dem Hauptantrag müsste ich denn jetzt ausfüllen?
    Ich kann mir leider nicht so oft frei nehmen, wie es nötig wäre um ihn zu Hinz und Kunz zu begleiten.

    Deshalb würde ich die Anträge gerne vorab ausfüllen und sie ihm mitgeben.


    Muss man beim JC einen Termin ausmachen oder kann er da einfach so hin?

    Leg es ihm hin. Er füllt es bis gesetzter Frist 12.06. aus. Du kontrollierst es dann.

  • seine 40 qm Einliegerwohnung mit Freisitz und Gartenanteil auf 350 Euro kalt und 150 Euro Nebenkosten

    Wenn der Vermieter sowieso nur komplett vermietet, und sein ELW-Anteil ca. 500,- wäre, würde ich auch dem Vorschlag von Casa zustimmen, dass du die Wohnkosten für ihn weiterhin leistest.

    Aber eben nicht mehr .

    Anträge und Anlagen:

    Hauptantrag HA und Anlage für Einkommen EK, und Anlage für Vermögen VM

    nicht die Anlage für Wohnkosten KDU.

    Aber eine persönliche Erklärung, dass du die Mietkosten als einzige Unterstützung zahlst.

    Such dir im Netz (auch hier auf dieser Plattform) die notwendigen Formulare für Alg2 heraus.

    Muss man beim JC einen Termin ausmachen oder kann er da einfach so hin?

    Man kann den Antrag auch per Post hinschicken.

    Meistens geht man zu den Öffnungszeiten hin und kann Anträge im Empfangsbereich abgeben. Aber jedes JC organisiert das recht eigenwillig und unterschiedlich.

    Später erhält man dann eine Einladung zum sog. Erstgespräch beim Arbeitsvermittler.

    Alles im Zusammenhang mit Geld wird in der Leistungsabteilung bearbeitet. Vermittlung+Leistung arbeiten nicht immer eng zusammen...

    Um die Prüfung und Bewilligung nicht durch fehlende und dann nachgeforderte Unterlagen in die Länge zu ziehen, sammelt bitte alles, was als Nachweis verlangt wird. Als Kopie dem Antrag beifügen.

    Es gibt dazu ausführliche Ausfüllhinweise für die Anträge.

    Das solltest du mit ihm zusammen machen. Allein wirft er gleich das Handtuch, denke ich.

  • Persönliche Erklärung

    Hiermit erkläre ich das mein Sohn xxx unentgeltlich (mietfrei) in der in sich abgeschlossenen Einliegerwohnung des Gebäudes (Straße) in (Ort), in welchem ich Hauptmieterin bin, wohnt.

    Des Weiteren leite ich xxx (Name) monatlich 150 Euro des Kindergeldes weiter, da ich nach wie vor Kindergeldempfängerin bin.

    44 Euro des Kindergeldes behalte ich zur anteiligen Deckung der Nebenkosten ein.

    Eine weitere finanzielle/materielle Unterstützung erfolgt nicht.

    Es wird getrennt gewirtschaftet, d. h. jeder zahlt seine Forderungen auf eigene Rechnung und jeder für sich bestreitet seinen Lebensunterhalt.


    Mit freundlichen Grüßen......

    Gut so? Oder zu viel? Zu wenig?

  • 44Euro des Kindergeldes behalte ich zur anteiligen Deckung derNebenkosten ein.

    Das verwirrt die Herrschaften garantiert.

    Dein Sohn hat sicher ein eigenes Konto. Du leitest sein Kindergeld monatlich komplett an ihn weiter.

    Wie ihr beide das mit dem Kindergeld intern zuordnet, liegt bei euch. Du zahlst seine Wohnkosten komplett aus deinem Einkommen/Vermögen. Deshalb hier gar nichts mit KDU-NK-o.s.ä. erklären.

    Für das JC ist das Kindergeld 194,- auf dem Konto des Sohnes sein einziges Einkommen.

    Diese Summe wird mit einem 30,-Freibetrag auf das Alg2 angerechnet. (Versicherungspauschale für Volljährige)

    Daraus wird:

    Regelbedarf RB für den Lebensunterhalt : 416,- (Er ist eine 1-Personen-BG in der RB-Stufe 1)

    Einkommen 194,- abzgl. 30,- ---> bereinigtes Einkommen 164,-

    Auszuzahlender Betrag : 252,-

    Von der Famkasse kommt mtl. 194,- Kindergeld.

    Zur Verfügung: 446,-

    (Was er dir davon abgibt, sind seine *Ausgaben*. Die sollten nicht in einer solchen Erklärung erscheinen.)

  • Mietfrei wohnen, aber anteilig Nebenkosten zahlen widerspricht sich ein wenig, sollte aber nicht das Problem sein.

    Ich verstehe nicht, warum du auf die anteiligen Nebenkosten verzichten willst. Diese Kosten fallen an und stehen dir bzw. deinem Sohn als Leistungsempfänger zu. Setze einen Vertrag auf und lasse deinen Sohn diesen im Jobcenter einreichen. Ob und wie ihr es dann mit den Überweisungen/Daueraufträgen verrechnet bedarf maximal einer schriftlichen Erklärung bzw. einen Aktenvermerk.

  • Naja, die Kaltmiete war schon die ganze Zeit so (also Fixkosten für mich), die Nebenkosten sind seit seinem "Wiedereinzug" schon in die Höhe gegangen.

    Aber ok... ich hoffe jetzt einfach mal weiter, dass wir (ach so, neee, ER) irgendwann mal eine Anstellung findet und das nicht zum Dauerzustand wird.
    Denn an sich sollte ich meinen Stellenumfang aufgrund meiner eigenen Situation/Befindlichkeit reduzieren und somit würde mein Einkommen dann auch weniger und ich müsste dann meine Ausgaben auch reduzieren. Dauerhaft über Jahre kann ich das so nicht leisten, zumal der jüngere Sohn zwecks Gleichberechtigung nach Schulende/Ausbildungsende dann die gleichen Ansprüche stellen wird.

  • Mel71

    Es fällt dir lesbar schwer, zwischen seinen Ansprüchen und deiner Situation zu unterscheiden. Bei JC- Berührung ist diese Trennung aber sehr wichtig.

    Die Hauptkriterien: Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit (finanziell) des Antragstellers.

    Also bitte entscheide, wie der Alg2-Antrag hinsichtlich der Wohnkosten für die ELW gestellt werden soll.

    Das JC interessiert bisher nicht, ob und wie du und andere Familienangehörige ihr Leben gestalten oder ändern werden ---denn es geht JETZT nur um deinen Sohn, der eine eigene BG ist und einen eigenen Haushalt führt. Der, soweit ersichtlich, sozialhilferechtlich bedürftig ist.

    Was vermutet denn das JC, wenn Teile der KDU von Dritten geleistet werden? Wie werden die 40,- als NK denn ermittelt? Gibt es eine BK-Abrechnung für die ELW, aus der die 40,- ersichtlich sind ? Wie hoch ist die Kaltmiete für die ELW?

    Könnten evtl. auch mehr Teile der Leistung von Dritten erbracht werden? usw.

    SOWAS interessiert dann das JC und sie vermuten und vermuten... und verlangen Nachweise...bevor sie bewilligen.

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