Hallo liebe Forumgemeinschaft,
und zwar haben wir gerade folgendes Problem:
meine Freundin hat letzten Monat Ihre Ausbildung (Schulisch) zur Kosmetikerin erfolgreich abgeschlossen. Nun hat Sie eine Teilzeitstelle in Aussicht, das hängt von der Förderung von unserem Jobcenter ab. Meine Freundin hat schon ende Mai Ihren Antrag auf ALG 2 gestellt. Nun hat Sie bis heute keinen Cent gesehen, seit einen Monat hat Sie kein Geld, konnte keine Untermiete an meine Eltern zahlen und mit dem Hund etc ist es auch gerade mehr als schwer.
Zu unserer Situation:
Ich bin 24, seit Mitte Juni in einem Arbeitsverhältnis. Mindestlohn. Sehe erst am 15.7 mein erstes Gehalt, und auch kein volles, da ich erst Mitte Juni angefangen habe. Meine Freundin ist 23, möchte gerne ALG 2 Beziehen für Juni/Juli, und dann im August Ihre Teilzeitstelle mit Förderung ( Die ist bewilligt, allerdings nur wenn Ihr Antrag vollständig bearbeitet ist, was er ja bis jetzt noch nicht ist. ). Meine Mutter macht den Haushalt, und mein Vater arbeitet etwas mehr als der Mindestlohn.
Nun will das Jobcenter den Antrag meiner Freundin nicht weiter beantragen, weil Sie meinen, das ich für diesen Zeitraum schon für Sie aufkommen müssten.
Wie ist hier die rechtliche Lage?
Nach meinen Recherchen, leben wir aber doch noch in keinem "Ehe/Partnerischen"verhältnis, Sie hat einen Untermietvertrag über ein Zimmer in der Wohnung von meinen Eltern, ( wohnen hier auch zur Miete).
Stimmt es wirklich, das ich für Sie für den Zeitraum aufkommen muss, wobei das doch gar nicht wirklich möglich ist, ich war jetzt auch einen Monat komplett ohne Geld ( hatte davor ca. 450€ ALG 1, habe davon anfang Juni 140€ für den ganzen Monat bekommen, wie oben benannt, kriege ich ja auch erst in dieser Woche mein erstes Gehalt. )?
Ich danke schon jetzt vielmals für einen Hilfreichen Beitrag zur unserer Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
owl hi