Freundin wohnt bei meinen Eltern zur Untermiete - U25

  • Hallo liebe Forumgemeinschaft,

    und zwar haben wir gerade folgendes Problem:

    meine Freundin hat letzten Monat Ihre Ausbildung (Schulisch) zur Kosmetikerin erfolgreich abgeschlossen. Nun hat Sie eine Teilzeitstelle in Aussicht, das hängt von der Förderung von unserem Jobcenter ab. Meine Freundin hat schon ende Mai Ihren Antrag auf ALG 2 gestellt. Nun hat Sie bis heute keinen Cent gesehen, seit einen Monat hat Sie kein Geld, konnte keine Untermiete an meine Eltern zahlen und mit dem Hund etc ist es auch gerade mehr als schwer.

    Zu unserer Situation:

    Ich bin 24, seit Mitte Juni in einem Arbeitsverhältnis. Mindestlohn. Sehe erst am 15.7 mein erstes Gehalt, und auch kein volles, da ich erst Mitte Juni angefangen habe. Meine Freundin ist 23, möchte gerne ALG 2 Beziehen für Juni/Juli, und dann im August Ihre Teilzeitstelle mit Förderung ( Die ist bewilligt, allerdings nur wenn Ihr Antrag vollständig bearbeitet ist, was er ja bis jetzt noch nicht ist. ). Meine Mutter macht den Haushalt, und mein Vater arbeitet etwas mehr als der Mindestlohn.

    Nun will das Jobcenter den Antrag meiner Freundin nicht weiter beantragen, weil Sie meinen, das ich für diesen Zeitraum schon für Sie aufkommen müssten.

    Wie ist hier die rechtliche Lage?

    Nach meinen Recherchen, leben wir aber doch noch in keinem "Ehe/Partnerischen"verhältnis, Sie hat einen Untermietvertrag über ein Zimmer in der Wohnung von meinen Eltern, ( wohnen hier auch zur Miete).

    Stimmt es wirklich, das ich für Sie für den Zeitraum aufkommen muss, wobei das doch gar nicht wirklich möglich ist, ich war jetzt auch einen Monat komplett ohne Geld ( hatte davor ca. 450€ ALG 1, habe davon anfang Juni 140€ für den ganzen Monat bekommen, wie oben benannt, kriege ich ja auch erst in dieser Woche mein erstes Gehalt. )?

    Ich danke schon jetzt vielmals für einen Hilfreichen Beitrag zur unserer Situation.

    Mit freundlichen Grüßen,

    owl hi

  • Nun will das Jobcenter den Antrag meiner Freundin nicht weiter...

    Hallo,

    liegt deiner Freundin ein Ablehnungsbescheid vor? Was genau steht da drin? Werdet ihr beide als BG betrachtet?

    Weiß das JC über die Einkommensverhältnisse von dir und deinen Eltern Bescheid?

    Wie lange wohnt sie schon bei euch zur Untermiete?

    Das JC erkennt wahrscheinlich nicht an, dass es *nur* eine Untermieterin ist.

    Wer hat für sie die Ausbildung und ihren Unterhalt bezahlt?

  • Hallo Ameise,

    erstmal vielen Dank für deine Antwort.

    Ein Ablehnungsbescheid liegt nicht vor, Sie hatte letztens einen Berater beim JC, der meinte, das Sie bis Januar so oder so Zeit hat, weil wir dann zusammen ziehen wollten. ( Er meinte, bis Januar muss ich nichts vorlegen also Einkommensverhältnisse etc. nun aber sagt eine andere Beraterin dass das falsch wäre. )

    BG = Bedarfsgemeinschaft? Wenn ja, bin ich mir da ja nicht so sicher. Warum wollten wir eine sein? Meine Eltern haben das Haus gemietet, keiner von meinen Eltern bezieht ALG1/2 oder sonstige Sozialleistungen.

    Meine Freundin wohnt schon seit 4 Jahren zur Untermiete auch mit !Vertrag!. Vor ca 3 Jahren war Sie kurz Arbeitslos und hat ALG2 bezogen da hatte Sie auch damals den Untermietvertrag mit abgeben ( zu dem Zeitpunkt war ich aber Schüler und hatte kein Einkommen) , meine Eltern bekamen zu der Zeit auch Sozialleistungen, jetzt aber nicht mehr.

    Wir haben bisher keine Einkommensverhältnisse offen gelegt, ich will das auch ungerne machen, weil ich da keinen Grund oder Sinn drin sehe.

    Die Ausbildung hat Sie komplett alleine von Ihrem Schüler BaFöG finanziert. Sie musste die Schule selbst tragen, Sie zahlt jeden Monat 200€ an meine Eltern ( ausser die letzten 2 Monate da Sie ja absolut kein Geld hat. )

    Sprich, keiner ist für Sie aufgekommen, Sie ist alleine mit Kindergeld und BaFöG klargekommen.

    Ich könnte ja alles verstehen, wenn ich mit meiner Freundin !alleine! in einer gemeinsamen Wohnung leben würde. Aber momentan sehe ich absolut kein Eheliches Verhältnis zwischen uns. Ob wir ein Paar sind oder nicht müsste irrelevant sein, da Sie Untermieterin bei meinen Eltern ist oder nicht?

    Danke nochmals für die weitere Unterstützung.

    LG owl

  • Alle sagten was, aber geschrieben hat niemand was? Das ist übel, denn man weiß nicht, warum sie kein Geld bekommt.

    Man weiß auch nicht, ob sie mit dir als BG betrachtet wird.

    Passt aber nicht zum langjährigen Untermietvertrag, das siehst du ganz richtig.

    Sie sollte sich schnellstmöglich einen Termin bei ihrem Vermittler/Fallmanager besorgen und die Angelegenheit regeln, mindestens einen Bescheid zu ihrem Antrag verlangen. Damit es auch mit der TZ-Stelle voran geht.

    Dann erst kann man dagegen angehen. Oder man akzeptiert die Entscheidung.

    Da sie nun schon fast 2 Monate keine Miete zahlen konnte und auch kein Geld für den Lebensunterhalt hat, wird das JC wissen wollen, wie sie das zahlt.

    Dann sollte sie noch Erspartes haben oder einen Darlehensvertrag, und auch ein Schreiben, dass sie bis spätestens xx Datum ihre Mietkosten zahlen muss--- sonst folgt die Kündigung.

    Das JC vermutet doch, dass du oder deine Eltern sie ausreichend unterstützen.

    Diese Vermutung muss widerlegt werden.

  • Hallo!

    Bei einem Untermietvertrag, ohne nachweisbarem Zusammenleben, getrennten

    Konten, sehe ich die Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft nicht. Ich sehe

    allerdings zum x Male den gleichen Fehler, wenn hier von meiner Freundin/Freund

    gesprochen wird.

    Wo kein erkennbarer Einstandswille durch eine gemeinsame Wohnung objektiv

    sichtbar ist, kann daraus auch keine BG vom JC gemacht werden. Der Untermietvertrag

    bei den Eltern alleine lässt noch keine BG entstehen. Die Eltern können untervermieten,

    wie ihnen beliebt und an wen immer sie wollen.

    Es wäre anhand von Unterlagen nachzuweisen, dass zwischen dem Untermietvertrag

    und dir keinerlei Zusammenhang besteht. Das eine Wort streiche aus deinem

    Wortschatz.

    Gruß

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