Obdachlosigkeit - kein Einkommen - wo beantrage ich ALG II

  • Hallo,

    ich, 48, arbeitslos, war eine Zeitlang im Krankenhaus und die Frau, bei der ich in Untermiete gelebt habe, hat meine Sachen in den Keller geräumt und mir keinen Zugang mehr zur Wohnung gewährt.

    Da es keinen Mietvertrag gab, habe ich auch keine Chance, da wieder reinzukommen.

    Wo beantrage ich jetzt Hartz IV? Ich habe ja keine Wohnadresse, die ich angeben kann?

    Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und für jede hilfreiche Antwort

  • Hallo,

    du kannst grundsätzlich ALG2 auch als Obdachloser beantragen.

    Aber erstmal klären wir das mit dem Mietverhältnis.

    Die Frage wäre, wo deine Schlüssel sind? Sind die Mietzahlungen belegbar durch Kontoauszug?

  • Hallo, es war ein Untermietsverhältnis ohne Mietvertrag in xxxxxx, BadenWürttemberg. Die Frau hat meine sämtlichen Sachen in Kisten verpackt in den Keller und ich habe sie abgeholt. Eine Bekannte von mir hat mich in Österreich aufgenommen, aber das geht auch nicht gut.

    Ich fahre morgen mit meinen Sachen und meinem letzten Geld wieder nach Deutschland zurück. Ich habe eine Freundin organisiert, die mich abholt mit meinen 20 Umzugskisten.

    Ich habe von der Stadt xxxxxx heute folgendes Mail erhalten:

    Zitat


    nach nochmaliger Prüfung der Angelegenheit darf ich Ihnen mitteilen, dass wir keine örtliche Zuständigkeit für eine Unterbringung durch die Stadt xxxxxx sehen. Nach eigener Auskunft sind Sie nach Ihrem Auszug aus der xxxxxx Straße nach Österreich gegangen. Sie haben damit das Stadtgebiet freiwillig und aus eigener Entscheidung verlassen. Ein Aufenthalt im Stadtgebiet xxxxxx ist daher in den letzten Wochen nicht gegeben gewesen. Sie kehren nach eigener Mitteilung nur nach xxxxxxx zurück, um hier durch die Stadt untergebracht zu werden. Dies kann so unsererseits nicht akzeptiert werden

    Das bedeutet, ich soll in Österreich bleiben und verrecken.

    Ich lande also morgen im Nichts.

    Ich war in xxxxxxxx ordnungsgemäß gemeldet und die sagen jetzt, dass ich aus Not nach Österreich gefahren bin, ist jetzt mein Problem.

    Ich habe niemand, wo ich unterkommen kann.

    Was mache ich jetzt?????

    ;(;(;(;(;(

    Bitte keine personenbezogenen Daten ins Forum

    Grace

  • Das kann die Gemeinde gern meinen, ist aber unzutreffend. Sie oder der Landkreis müssen dich unterbringen.

    Hilfsweise meldest du dich am Wochenende / nachts bei der örtlichen Polizeidienststelle, die sollten da entsprechend geschult sein.

    Notfalls setzt du dein Recht mit einem Rechtsanwalt (allg. Verwaltungsrecht oder Sozialrecht) durch.


    Einen Wunschort zur Unterbringung innerhalb des Landkreises kannst du eher nicht angeben.

  • Hallo,

    mir wurde von Vorgesetzten der Ortspolizeibehörde geholfen.

    Ich bin aufs Landratsamt, da sitzt die Kreispolizeibehörde und diese sehr nette und zuvorkommende Frau hat dem Herrn der Ortspolizeibehörde klar gemacht, dass er mich in eine Obdachlosenunterkunft einzuweisen hat.

    Und das hat er dann auch gleich im Anschluß gemacht.

    Also wer einen ähnlichen Fall mal haben sollte: einfach so lange zu übergeordneten Behörden gehen und freundlich um Hilfe bitten, bis einem geholfen wird.

    Herz Lichten Danke für Eure Unterstützung!

  • Hallo!

    Gut, das es geklappt hat! Der nächste Schritt wäre jetzt der ALG II Antrag.

    Oft haben diese Einrichtungen Sozialarbeiter, die dich bei dem Antrag

    unterstützen können. Sonst suche dir vor Ort eine eine Beratungsstelle

    und lasse dir helfen. Ich hatte dir ja in Betrag 7# Infos eingezogen:

    Bin obdachlos geworden - kein Einkommen - wo beantrage ich ALG II

    Schaue mal nach, ob du da fündig wirst, sonst hier vielleicht: Zum Adressverzeichnis

    Gruß

  • Ein Eilantrag auf sofortige Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft. Im Polizeiaufgabengesetz ist es gesetzlich geregelt, dass die Kommune, in der sich ein Obdachloser aufhält, verpflichtet ist, ihm eine Übernachtungsmöglichkeit mit Bett zur Verfügung zu stellen, weil ansonsten Gefahr für Leib und Leben besteht.

    Sollte die Gemeinde keine eigenen Räumlichkeiten haben, MUSS sie eine Zimmer z.B. in einem Gasthof mieten, kann den Obdachlosen aber jederzeit in günstigere Räumlichkeiten umquartieren.

  • Es gibt Menschen die haben vielleicht irgendwann die gleiche Situation und dann wissen Sie, was sie tun können.

    Ich weiß, dass ich in meinem eigenen Thread schreibe, ich mache das, damit das Thema vollständig ist.

  • Hallo! :)

    Es gibt Menschen die haben vielleicht irgendwann die gleiche Situation und dann wissen Sie, was sie tun können.


    Ich weiß, dass ich in meinem eigenen Thread schreibe, ich mache das, damit das Thema vollständig ist.

    Es ist schön, dass du uns auf dem Laufenden hältst. Was du schreibst

    kann für Andere in ähnlicher Lage sehr hilfreich sein.

    Gruß

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