Schweigepflichts Entbindung für amtsartzt

  • Hallo

    Wollte fragen ob ich die schweigeflichtsentbindung unterschreiben muss für den amtsartzt beim jobcenter

    Oder ob ich das nicht muss ?

    Ich würde in einer Maßnahme vom jobcenter 6 Wochen die haBen festgestellt das ich arbeitsunfähig bin .

    Nun möchte der arbeitsbermittler vom jobcenter das ich ein Formular für den amtsartzt ausfüllen , und ihm auch die Schweigepflichts Entbindung unterschreiben .

    Ich möchte aber nicht das der amtsartzt meinen artzt kontaktiert

    Ich kenne meinen artzt noch nicht so lange hatte nur ein Termin bei Ihm.

    Liebe grüße :-b

  • Was soll denn in der Maßnahme festgestellt worden sein? Wurdest du dort von einem Arzt untersucht und wenn ja warum?

    Denkst du denn, dass du erwerbsunfähig (dauerhaft! also mehr als 6 Monate eingeschränkt) bist?

  • Hallo!

    Zitiere Casa und füge dem noch Informationen hinzu:

    Was soll denn in der Maßnahme festgestellt worden sein? Wurdest du dort von einem Arzt untersucht und wenn ja warum?


    Denkst du denn, dass du erwerbsunfähig (dauerhaft! also mehr als 6 Monate eingeschränkt) bist?


    ALG II bekommt nur, wer täglich mindestens 3 Stunden arbeitsfähig ist.

    Wenn du also jetzt Einschränkungen hast wäre es in deinem eigenen

    Interesse das durch den ärztlichen Dienst feststellen zu lassen.

    Aufgabe des Ärztlichen Dienstes

    Du kannst dir auch beim JC die Adresse geben lassen und diese Unterlagen

    selber beim ärztlichen Dienst im verschlossenen Umschlag einreichen.

    Ich sehe für eine Ablehnung einer Beurteilung durch den ärztlichen Dienst

    keinerlei Veranlassung und rate dazu das im eigenen Interesse durchführen

    zu lassen.

    Gruß

  • Gut, dann bitte nicht auf meine Fragen antworten.


    Ameise es kann gut sein, dass hier Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit verwechselt werden. Daher wäre wohl eher die Sachlage zu klären, bevor Ratschläge gegeben werden.

    Liegt nämlich eine mögliche Erwerbsunfähigkeit vor, kann es zur Einladung zum Amtsarzt kommen, der dann eine eigene Diagnose stellt, obwohl der eigene Arzt das möglicherweise ganz anders sieht. Es ist auch nicht ganz unüblich, dass Menschen gegen ihren Willen ins SGB XII "abgeschoben" werden. Ich halte die pauschale Antwort, nein, zwar für richtig, aber nicht immer für die beste Lösung.

    In dem Sinne ist es auch nicht sinnvoll jede mögliche Einschränkung ans Jobcenter heranzutragen.

    Darüber hinaus setzt Erwerbsunfähigkeit voraus, dass diese mindestens 6 Monate besteht. Wie man das in einer Jobcenter-Maßnahme feststellt die hier keiner kennt außer der TE, ist fraglich.

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