Beim Bruder mit einziehen

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe ich finde hier ein paar Antworten. Ich wohne momentan in einer 35m² Wohnung und das seit 10 Jahren. Ich hatte in diesen Jahren immer Nebenkosten wieder bekommen, aber als sich der Eigentümer geändert hat, musste ich immer nachzahlen. Die letzte Abrechnung meiner alten Vermieterin, belief sich auf über 500€, worauf das Jobcenter sagte, ich solle doch an meinen Heizgewohnheiten arbeiten. Letzes Jahr dann 83€ Nachzahlen, was anscheinend ok war für das Jobcenter. Nun habe ich wieder eine Nachzahlung von 415€ obwohl ich weniger Heizung verbraucht habe. Anscheinend hat jemand im Haus literweise Warmwasser verbraucht und da die Wohnungen keine separate Wasseruhr haben, wird es auf alle Mieter verteilt.

    Ich habe die aktuelle Abrechnung noch nicht an das JC geschickt, da ich Infos brauche, da ich zu meinem Bruder ziehen will. Er hat ein 17m² Zimmer, dass er nicht nutzt. Das Zimmer hat einen separaten Eingang über den Hausflur. Jetzt weiß ich nicht, wie ich das machen soll. Mein Bruder ist in Arbeit und will nicht, das sein Geld irgendwie mitberechnet wird. Ich habe gelesen, das er mir einen Untermietvertrag geben kann, wo drin steht, das ich das Zimmer anmiete und das Bad und Küche mitbenutzen darf. Quasi eine WG wenn man so will oder?

    Liege ich da richtig oder muss ich noch was beachten? Weil ich will wenn ich den JC schreibe gleich sagen, dass ich hier gerne ausziehen will und zum Bruder ziehen will, aufgrund den hohen Nebenkosten usw.


    LG

    Marius

  • Ich hab noch nichts in die Wege geleitet. Ich will das gleich mit in den Brief zu den Nebenkosten schreiben, dass ich mit bei meinem Bruder einziehen will. Meine Wohnung kostet jetzt warm 310€. Beim Bruder schätze ich warm um die 200€.

  • Bevor du dem Jobcenter irgendetwas mitteilst, warte doch erstmal ab.

    Das Problem ist nämlich, dass du nur maximal so hohe Kosten der Unterkunft bekommst, wie bisher. Solange also noch nicht klar ist, wie hoch deine Kosten sein werden, solltest du abwarten.

    Weiterhin gebe ich zu bedenken, dass zukünftige Nebenkostennachforderungen allenfalls bis zur Höhe der jetzigen Kosten der Unterkunft gezahlt werden.

    Wenn du sofort umziehst, führt das außerdem dazu, dass nur für eine Wohnung Miete gezahlt wird. Da du eine Kündigungsfrist hast, wird das also zu Problemen führen.

    Du erhältst, bei einem nicht notwendigen Umzug, auch keine Umzugskosten. Sollte das Jobcenter aber die Notwendigkeit feststellen, erhältst du Umzugskosten.


    Was sind deine Beweggründe fürs Umziehen? Die Kosten? Immerhin zahlt das Jobcenter diese bisher ohne Schwierigkeiten.

  • Nun habe ich wieder eine Nachzahlung von 415€

    Hallo,

    die Abrechnung zeigt doch sicher, welche (einzelnen) Betriebskosten die hohe Nachzahlung begründen? Sollst du nur für Heizkosten 415,- nachzahlen?

    Zentrale WW-Bereitung ohne wohnungsweise Abrechnung des Verbrauchs? Hat das JC das bisher noch nicht bemerkt bzw bemängelt?

    Und wie erfolgt die Abrechnung der Heizkosten?

    Quasi eine WG wenn man so will oder?

    Eine WG? Warum müsste das Zimmer denn für einen WG-Mitbewohner einen separaten Zugang haben?

    Ich will das gleich mit in den Brief zu den Nebenkosten schreiben, dass ich mit bei meinem Bruder einziehen will.

    Was soll das bringen? Was soll das JC daraus machen?

    Außerdem:

    Du willst doch nicht ---mit bei deinem Bruder einziehen---, sondern du willst in dieser Wohnung dort ein WG-Mitbewohner mit 17 qm-Zimmer und KüBa-Benutzung werden.

    Bitte erkenne den Unterschied.

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    einer 35m² Wohnung und das seit 10 Jahren. Ich hatte in diesen Jahren immer Nebenkosten wieder bekommen, aber als sich der Eigentümer geändert hat, musste ich immer nachzahlen. Die letzte Abrechnung meiner alten Vermieterin, belief sich auf über 500€,

    Nun habe ich wieder eine Nachzahlung von 415€ obwohl ich weniger Heizung verbraucht habe. Anscheinend hat jemand im Haus literweise Warmwasser verbraucht und da die Wohnungen keine separate Wasseruhr haben, wird es auf alle Mieter verteilt.

    Du hast unabhängig vom ALG II Bezug die Möglichkeit Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung hier mal anschauen zu lassen.

    Mietrechthilfe.de

    da ich Infos brauche, da ich zu meinem Bruder ziehen will. Er hat ein 17m² Zimmer, dass er nicht nutzt. Das Zimmer hat einen separaten Eingang über den Hausflur.

    Ich nehme an, dass dein Bruder keinen ALG II Bezug hat. Man könnte euch

    allenfalls im Sinne von § 9 Abs. 5 SGB II

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder

    Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten,

    soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    versuchen eine Haushaltsgemeinschaft zu unterstellen. Was man aber gegebenenfalls

    anhand von getrennten Konten und getrenntem Wirtschaften widerlegen könnte.

    Ich habe gelesen, das er mir einen Untermietvertrag geben kann, wo drin steht, das ich das Zimmer anmiete und das Bad und Küche mitbenutzen darf.

    Ja! Information findest du hier: Untermiete und Untermietvertrag

    ich will wenn ich den JC schreibe gleich sagen, dass ich hier gerne ausziehen will und zum Bruder ziehen will, aufgrund den hohen Nebenkosten usw.

    Da solltest du dir die Genehmigung zum Umzug geben lassen unter

    Berücksichtigung der jetzigen Kündigungsfrist. Dann gibt es auch

    später keine Probleme.

    Gruß

  • Heizkosten sind weniger wie letztes Jahr, von 22 Einheiten auf 11,4. Es wurde aber sehr viel mehr Warmwasser verbraucht, wodurch diese hohen kosten entstanden sind. Keine der Wohnungen hat eine Wasseruhr, weil das Haus zu alt und verbaut ist.

    Warum ich mit meinen Bruder zusammenziehen will? Weil wir das schon länger vorhaben und mir meine Wohnsituation nicht mehr gefällt.

    Ebenfalls habe ich meine Wohnung mal ausgemessen. Im Mietvertrag stehen 35m² aber es sind nach dem messen nur 28m². Das ist ein Unterschied von 7m². Habe es meinen Vermieter geschrieben und warte jetzt auf eine Antwort.

  • Besteht kein Umzugsgrund, sichert das Jobcenter die Kosten der neuen Wohnung nicht zu. Das wäre also völlig unsinnig.

    Mal beim Jobcenter anfragen, ob man denn jetzt umziehen muss wegen der hohen Kosten. Das mit der zu kleinen Wohnung solltest du für dich behalten.

    Kläre wie hoch die Miete bei deinem Bruder wäre.

  • Hallo,

    wer ohne Zusicherung des JC im gleichen Zuständigkeitsbereich des JC umzieht, erhält max. die bisherigen Wohnkosten. lt. § 22 SGB II.

    Sind diese in der neuen Unterkunft niedriger, und sind sie angemessen für den neuen Ort, zahlt das JC diese niedrigen Wohnkosten.

    Es übernimmt aber keine Umzugskosten und keine Kaution (weil der Umzug nicht erforderlich ist).

    Dein Problem wird evtl. sein, dass eine WG nicht gleich akzeptiert wird und eben eine Haushaltsgemeinschaft mit dem Bruder --*vermutet*--- wird. Diese Vermutung kann widerlegt werden.

    Keine der Wohnungen hat eine Wasseruhr, weil das Haus zu alt und verbaut ist.

    Falls das JC die Heizkosten/WW-Kosten nun für unangemessen hält, wird man dir eine Kostensenkungsaufforderung schicken.

    Kosten senken geht nicht--- aber umziehen geht.

    Dann Mietangebot für das Zimmer vorlegen, Untervermiet-Erlaubnis des VERmieters vorlegen.

    Dann sollte das auch klappen mit Umzugskosten und Kautionsdarlehen.

    Differenzen mit dem Vermieter wegen der Wohnfläche interessieren das JC nicht.

  • Hallo!

    Ich hab noch nichts in die Wege geleitet. Ich will das gleich mit in den Brief zu den Nebenkosten schreiben, dass ich mit bei meinem Bruder einziehen will. Meine Wohnung kostet jetzt warm 310€. Beim Bruder schätze ich warm um die 200€.

    Das ist ein Unterschied von 110 Euro und könnte durchaus ein Argument

    für den Wohnungswechsel sein. Versuche es einfach, mehr wie ablehnen

    kann das JC dein Ansinnen nicht und wenn du den formalen Weg einhält

    passiert auch nichts Schlimmes. Außer natürlich, eventuell eine Ablehnung!;)

    Aber kläre vorher die Miethöhe mit dem Bruder genau ab.

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