Hallo erstmal,
Gestern habe ich eine Mahnung erhalten, in der ein Darlehensbetrag zurück gefordert wird.
Erstaunlich ist, dass ich zu vor keine formelle Rückforderung erhalten habe und die Rückforderung über den ''Bescheid der Darlehensbewilligung'' als Mahnung kam.
Es handelt sich hier um einen Zeitraum im letzten Jahr, also März 2017.
Ich habe nie ein Darlehen beantragt oder unterschrieben, geschweige denn erhalten. Ich bezweifel auch, dass das Jobcenter irgendeinen Beleg dafür hat.
Trotzdem hab ich zu erst das Inkasso-Unternehmen angerufen und wurde aufgefordert dieses Problem im zugehörigen Amt aufzuklären. Das Jobcenter jedoch zeigt sich hier auch sehr unkooperativ. Am Schalter konnte ich dann doch einen Termin vereinbaren. Im Grunde tut man hier nicht viel um den Tatbestand aufzuklären. Ich gehe so langsam von Willkür und Vorsatz aus.
Zu meiner Person kann ich sagen, dass ich seit April 2018 (Vollendung 25. Lj.) in keiner Bedarfsgemeinschaft bin und so mit auch keine Leistung mehr beanspruche.
In dem Zeitraum war ich in einer.
Kann der Kopf der Bedarfsgemeinschaft einfach so über den Kopf der Einzelnen ein Darlehen ohne deren Kenntnis und Einwilligung in Anspruch nehmen?
Falls nein, welche Schritte, außer dem Rechtsanwalt könnte ich gehen, um die Sachlage zu klären?