Ferienjob steuerpflichtig?

  • Hallo,

    mein Name ist Alex und ich bin 16 Jahre alt und ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich bin derzeit etwas verwirrt, da ich demnächst einem Ferienjob nachgehen möchte. Die Sozialgesetze gestatten ja Schülern bekanntlich innerhalb der Ferien einen Zuverdienst von 1200€, jedoch nur in einem Zeitraum von 4 Wochen. Bin ich steuerpflichtig wenn ich mehr als 450€ verdiene? Muss bzw. wie melde ich dem Jobcenter meine Beschäftigung? Benötige ich ein eigenes Konto oder kann ich den Betrag auf das Konto meiner Eltern überweisen? Gibt es sonst noch etwas für mich zu beachten?

    Ich hoffe jemand kennt sich aus.

    Lieben Gruß, Alex :)

  • Hallo,

    du hast das mit dem begrenzten Ferienjob für Schüler schon ganz gut verstanden.

    Bin ich steuerpflichtig wenn ich mehr als 450€ verdiene?

    Nicht unbedingt. Aber wer mehr als 450,- im Monat verdient, hat auf jeden Fall einen sozialversicherungspflichtigen Job.

    Es sind dann Kranken-und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung als Beitrag zu berücksichtigen.

    Je höher der Lohn, umso wahrscheinlicher wird dann auch ein Betrag Lohnsteuer.

    Aus Bruttolohn wird dann Nettolohn.

    Ja, du bzw. deine Eltern sind verpflichtet, den Lohnzugang/Zufluss von Geld dem JC mitzuteilen.

    Du benötigst kein eigenes Konto, das Konto läuft beim JC sicher für die gesamte BG.

    Wichtig:

    Du musst wirklich noch Schüler sein. Gehst du denn nach den Ferien weiterhin zur Schule?

  • Hallo, vielen Dank für deine Antwort!


    Ich habe etwas weiterrecherchiert, anscheinend ist es doch so, dass ich über das Jobcenter sozialversichert bin.

    +++ (Link entfernt) +++

    Leider konnte ich nirgendwo etwas konkretes bezüglich der Lohnsteuer finden, das lässt sich bestimmt vor Ort im JC klären. Spannend wäre noch für mich zu wissen, ob ich bereits arbeiten darf obwohl die Tätigkeit noch nicht angemeldet ist? Ich würde gerne bereits kommenden Sonntag loslegen, das Jobcenter kann ich frühstens Montag aufsuchen. Bekomme ich seitens des JC einen besonderen Vertrag den ich dem Arbeitgeber vorlege oder muss ich ausschließlich meinen Arbeitsvertrag dem Jobcenter zukommen lassen?

    Ich gehe im kommenden Jahr weiterhin zur Schule.

    Liebe Grüße, Alex

  • Natürlich bist du als Mitglied der BG über das JC versichert, auch wenn du nicht arbeitest.

    Das ist die Kranken-und Pflegeversicherung.

    Arbeitest du aber in den Ferien mit einem regulären Arbeitsvertrag, werden zusätzlich andere Sozialversicherungen berücksichtigt.

    Zitat

    +++ (Link entfernt) +++

    Dort kannst du ausrechnen lassen, wie dein Ferienjob-Lohn sich darstellt, welche Abzüge du hast usw.

    Das JC erklärt dir sicher nichts zur Lohnsteuer.

    Morgen willst du anfangen? Hast du schon einen Vertrag mit dem AG? Dann leg los. Dann weiß dein AG, dass du ab morgen arbeitest.

    Ab morgen sind 4 Wochen anrechnungsfrei, wenn dein Lohn nicht mehr als 1.200,- brutto beträgt.

    Das Beispiel mit *Julius* aus deinem Link erklärt es sehr gut--- das trifft etwa auf dich zu.

    Wenn am Ende der Lohn aufs Konto kommt, müssen deine Eltern den Geld-Zufluss beim JC melden. Aber es wird nichts angerechnet.

    Deinen Arbeitsvertrag musst du dem JC nicht vorlegen.

    Deine Eltern müssen aber sicher zustimmen, dass du diesen Job machen darfst (weil du noch nicht volljährig bist). Das verlangen die Arbeitgeber.

    Einmal editiert, zuletzt von buergergeld.org (18. Juli 2018 um 21:28) aus folgendem Grund: Den Nettolohn kann man sich mit jedem x-beliebigen Rechner ausrechnen. Am besten direkt den vom Finanzministerium nehmen.

  • Lohnsteuer und Sozialversicherung ist auch etwas, was der Arbeitgeber mit der Sozialversicherung bzw. dem Finanzamt abklärt. IdR. sind Schülerjobs SV- und Steuerfrei. Das hängt aber mit der Art der Anmeldung durch den Arbeitgeber zusammen. IdR. wissen die Arbeitgeber sowas, da sie dadurch den Arbeitgeberanteil bei den SV-Beiträgen sparen.

    Wenn du ganz sicher gehen willst, weise den Arbeitgeber auf die Möglichkeit der Anmeldung des Ferienjobs als kurzfristigen Beschäftigung hin.

  • Mir sind leider immernoch einige Sachverhalte unklar.

    Ich fasse mal kurz zusammen welche für mich geklärt sind und welche nicht.

    + JC den Geldzufluss rechtzeitig erläutern

    +Geld kann auf das Konto der Eltern überwiesen werden


    -"IdR. sind Schülerjobs SV- und Steuerfrei", "...weise den Arbeitgeber auf die Möglichkeit der Anmeldung des Ferienjobs als kurzfristigen Beschäftigung hin."

    Bei meiner Suche im Internet war die eingängige Meinung, auf kurzfristige Beschäftigungen werde stets Lohnsteuer berechnet. Wie meinst du das genau?

    Jugendliche, die trotz Hartz 4 einen Ferienjob ausüben, sind in der Regel weiterhin über das Jobcenter kranken- sowie pflegeversichert. Ist ein Jugendlicher weniger als drei Monate oder 70 Tage im Jahr kurzfristig beschäftigt, so muss dieser keine Beiträge zur Sozialversicherung vom hart erarbeiteten Lohn abführen.


    Da ich nur 4 Wochen arbeite, erscheint mir dieser Teil zutreffend.

    doofy

    Zitat - Korrektur

    Grace

  • JC den Geldzufluss rechtzeitig erläutern

    Nicht rechtzeitig erläutern, sondern:

    Den Geldzufluss (dein Lohn aus dem Ferienjob) sollen deine Eltern dem JC---mitteilen---.

    Wenn du tatsächlich nur 4 Wochen arbeitest und nicht mehr als 1200,- € verdienst, ergibt sich aus dieser Mitteilung nichts.

    d.h. Es erfolgt keine Anrechnung auf Alg2.

    Geld kann auf das Konto der Eltern überwiesen werden

    Natürlich. Was ist daran unklar?

    Lohnsteuer wird nicht automatisch bei kurzfristigen Beschäftigungen fällig.

    Ein Ferienjob von 4 Wochen ist eine Sonderform der kurzfristigen Beschäftigung.

  • Natürlich. Was ist daran unklar?

    Nichts, ich wollte nur etwas Ordnung schaffen in dem ich einerseits die geklärten Probleme mit "+" markiert aufliste, die noch offenen mit "-".

    Ein Ferienjob von 4 Wochen ist eine Sonderform der kurzfristigen Beschäftigung

    Dann kann ich ja jetzt beruhigt ins Wochenende gehen - Beschäftigung vom AG als Ferienjob/kurzfristige Beschäftigung angeben lassen & fertig?

    Um noch etwas Verwirrung zu stiften, eine letzte Frage:

    Darf ich in den 4 Wochen auch mehreren Beschäftigungen parallel nachgehen, solange ich mich im Rahmen der Jugendschutzgesetze bewege? Habe bereits einen kleinen Job, jedoch würde ich im Idealfall gerne mehr arbeiten um die 1200€ voll auszuschöpfen.

  • Was ist der kleine Job? In welchem zeitlichen Rahmen wird er während des anderen Jobs ausgeführt?

    Wird der "kleine" Job den Rest des Jahres ausgeführt? Ist dieser dem Jobcenter gemeldet?

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