Bei Bewerbung Zuschuß vom JC erwähnen und wie?

  • Hallo zusamen

    Ich bin der Reha-Abteilung des JC. Das JC gewährt Arbeitgeber die mich einstellen Zuschüsse zum Lohn oder unterstützt diese finanziell.

    Meine Frage ist, soll ich das dies in eine Bewerbung mit reinschreiben, oder erst bei einem Bewerbungsgespräch erwähnen.

    Ich mach mir da schon Sorgen das der Arbeitgeber gleich vorher ausschließt da ich ja Langzeitarbeitslos bin.

    Die zweite Frage ist, wie sieht es bei Schwerbehinderung aus?

    Danke für die Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Meine Frage ist, soll ich das dies in eine Bewerbung mit reinschreiben,

    Hallo,

    Nein, das solltest du nicht in deine Bewerbung schreiben. Ob der AG einen Zuschuss von der Arbeitsagentur erhält, kannst du nicht wissen.

    wie sieht es bei Schwerbehinderung aus?

    Ja. Wenn du eine Schwerbehinderung hast, solltest du das in der Bewerbung erwähnen.

  • Die Schwerbehinderung (festgestellter GDB 50 oder mehr) sollte angegeben werden. Dann müssen dich Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch einladen, wenn du nicht von vornherein nicht in Frage kommst.

  • Hallo,

    Nein, das solltest du nicht in deine Bewerbung schreiben. Ob der AG einen Zuschuss von der Arbeitsagentur erhält, kannst du nicht wissen.

    Falsch.

    Die Bundesagentur für Arbeit bietet es häufig an, gerade wenn man sich in anderen Berufen bewirbt. Dies wird dem zu Vermittelnden auch so mitgeteilt und man soll dies laut BA auch in Bewerbungen, spätestens aber im Vorstellungsgespräch erwähnen.

    Ob und inwieweit man es tatsächlich erwähnen sollte, hängt sicherlich von dem Unternehmen ab und kann pauschal nicht gesagt werden.

  • Die Bundesagentur für Arbeit bietet es häufig an,

    Ja, richtig. Die Bundesagentur/Arbeitgeberservice bietet unter gewissen Voraussetzungen Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber an, wenn sie ältere und/oder schwerbehinderte LZA als AN einstellen .

    Es ist also eine Sache zwischen BA und Arbeitgeber und absolut nicht Sache eines LB, der sich bewirbt.

    Ob und inwieweit man es tatsächlich erwähnen sollte,

    Ja, und was soll der TE nun tun? Ob er das Unternehmen kennt?

    Dies wird dem zu Vermittelnden auch so mitgeteilt und man soll dies laut BA auch in Bewerbungen, spätestens aber im Vorstellungsgespräch erwähnen.

    Ja, was denn nun?

    Warum fragt der TE hier nach, wenn die BA das wünscht und das schon dem zu Vermittelnden mitgeteilt hat?

  • @bass386

    War nicht eine der Voraussetzungen, dass der Arbeitgeber der Höhe nach eine tarifliche Entlohnung zahlt?

    Das ist möglich, deswegen ist es im Einzelfall mit dem Arbeitsvermittler abzusprechen. Arbeitsvermittler kennen auch die Unternehmen, die oftmals Leute mit Eingliederungszuschuss einstellen und gerade in den Bewerbungen sollte man es auch erwähnen.

    Aber das macht den Post und die Argumentation von Ameise in Post #2 auch nicht richtig. Hier werden einfach falsche Infos verbreitet.

  • Dies wird dem zu Vermittelnden auch so mitgeteilt und man soll dies laut BA auch in Bewerbungen,

    Wenn das so ist und wenn man es aber pauschal nicht sagen kann und wenn es auf das Unternehmen ankommt und wenn und ob ...

    aber der TE immerhin weiß, dass das *JC* fördert...

    dann ist das dem zu Vermittelnden sicher von seinem Reha-Berater im JC auch so gesagt worden.

    Vielleicht erklärt er uns noch, was man ihm mitgeteilt hat? Vielleicht glaubt er das nur nicht?

    @bass386

    Gern würde ich diese Anweisung der BA mal lesen. Die ist mir bisher unbekannt. Vielleicht kann ich noch was lernen.

    Falsches zu verbreiten liegt mir ebenso fern wie Nicht-Greifbares.

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