Hallo,
Ich stehe gerade vor folgendem Problem:
Ich war Entwicklungshelferin im Ausland und mein Vertrag läuft demnächst aus. Entwicklungshelfer beziehen ein "Unterhaltsgeld". Nach dem Entwicklungshelfergesetz ist dies dem versicherungpflichtigen Einkommen gleichgestellt und ich habe Anspruch auf ALG1.
Ich erwarte in nächster Zeit ein Kind (noch vor meinem Vertragsende). Bei der Elterngeldstelle wurde mir mitgeteilt, dass ich nur 300 Euro Anspruch auf Elterngeld habe, da ich keine Steuern gezahlt habe, sondern nur ein "Unterhaltsgeld bezogen habe. Dass dies gesetzlich einem versicherungspflichtigen Einkommen gleichgestellt ist, sei nicht relevant.
Mein Recht auf Elterngeld und Elternzeit fällt also anscheinend irgendwie unter den Tisch
Jetzt meine Frage. Wenn ich ALG1 beziehe muss ich ja eigentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ich werde aber kaum eine Betreuung für ein Neugeborenes finden, was für mich natürlich auch überhaupt nicht in Frage kommt.
Bleibt mir dann nur noch Hartz IV?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Herzliche Grüße