Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Anliegen ist sehr frisch, leider habe ich dazu im Forum selbst nichts gefunden. Folgende Situation kurz erklärt.
- Es standen in einem anderen Bundesland mehrere Termine zu einem Bewerbungsgespräch an. (Terminbestätigungen liegen vor)
- Fahrkartenkosten i.H.v. 174,80 € vom Regelsatz beglichen.
- Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung wurde VOR Antritt der Reise gestellt.
- Erkrankung am Reisetag. Wurde dem Jobcenter gemeldet und durch eine entsprechende AU-Bescheinigung bestätigt.
Jetzt kommt der Knaller:
Zitat:
"Guten Tag Herr An1mu5,
leider muss ich Ihren Reisekostenantrag zur Ablehnung bringen. Sie haben die Reise nicht angetreten und hätten die Fahrkarte am Sonntag davor stornieren können. Wir können Reisekosten nur erstatten, wenn ein Vorstellungsgespräch auch stattgefunden hat."
Zitat Ende.
Ich glaube mich trifft der Schlag. Ist das rechtens? Trotz all dem, dass ich nach den Regeln gespielt, alles gemeldet und bescheinigt habe? Zumal sich der Sachbearbeiter scheinbar keine Gedanken darüber macht, dass mir mal eben fast 180 € fehlen.
Ich wäre jedem, der etwas konstruktives dazu beitragen kann, sehr dankbar für Informationen darüber, wie ich mich nun verhalten soll. Wobei ich dazu sagen muss, dass ich darauf schon etwas emotional reagiert habe.
Zitat:
"Nur damit ich das richtig verstehe. Man verlangt also von mir, dass ich von meinem Regelsatz 174,80 € aus eigener Tasche vorstrecke. Am Reisetag erkranke (wie soll man da am Vortag stornieren?), diesen Umstand anmelde und eine AU-Bescheinigung vorlege, nur um mir dann sagen zu lassen, dass ich auf meinen Kosten sitzen bleibe? Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass ich nur noch 0,16 € auf dem Konto habe, Herr Sowieso?"
Zitat Ende
Ich bedanke mich im voraus für die Unterstützung!
Grüße
An1mu5