Hallo.
Habe da folgende Frage. 2 Hartz 4 Empfänger möchten eine WG gründen. Wohnung kostet 480.- plus Heizkosten. Wie wird da die Miete vom Amt aufgeteilt ?
Liebe Grüße
Hallo.
Habe da folgende Frage. 2 Hartz 4 Empfänger möchten eine WG gründen. Wohnung kostet 480.- plus Heizkosten. Wie wird da die Miete vom Amt aufgeteilt ?
Liebe Grüße
Kommt auf den Mietvertrag an und wer das größere Zimmer wohnt.
Ohne gesonderten Mietvertrag bzw. Untermietvertrag halbe halbe
Hallo.
Folgendes, mein zukünftiger Mitbewohner und ich waren heute mit dem Mietangebot beim Jobcenter. Er bekam sofort die Zusage. Und ich soll erst am 31.7 wieder dort hinkommen. Ist das rechtens vom Jobcenter, das so lange rauszuzögern ? Zum 01.08 haben wir ja schon die andere Wohnung. Und der Vermieter wartet auch schon auf eine Antwort.
Hallo!
Themen zusammengefügt, bestehendes Thema kann
für eine Frage weitergeführt werden.
Gruß
Er bekam sofort die Zusage.
Vielleicht hat er das Mietangebot vom Vermieter bekommen?
Dann ist alles korrekt. Dann kann er dem Vermieter Bescheid sagen.
Wie wollt ihr den Mietvertrag nun erstellen? Das muss das JC wissen.
Beitrag #2
Wir beide haben es bekommen. Waren zusammen beim Jobcenter. Und unterschreiben auch beide den Mietvertrag
Wir beide haben es bekommen. Waren zusammen beim Jobcenter. Und unterschreiben auch beide den Mietvertrag
Habt ihr denn getrennte Zimmer oder teilt ihr euch z.B. das Schlafzimmer?
Eventuell wird das Jobcenter einen Hausbesuch machen, um zu schauen, ob es sich tatsächlich um eine WG handelt.
Jeder sein eigenes Zimmer. Können ja gerne vorbei kommen
Und unterschreiben auch beide den Mietvertrag
Also 2 Mieter in einem Mietvertrag für eine 2er-WG.
Was hattest du erwartet heute beim JC? Dass du auch eine Zusage für das Mietangebot bekommst?
Ich versteh nicht recht, was das ändern würde.
Ihr bezieht beide schon Leistungen vom JC, es ändern sich nun die Wohnkosten. Und was noch?
Zum 1.8. werden die geänderten KDU berücksichtigt. Dann wohl mit halbe/halbe- Aufteilung.
Der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben.Neuantrag kann ich erst stellen, wenn das Mietangebot bestätigt wurde
Da haben wir uns wohl kräftig missverstanden. hmm
Er, dein zukünftiger WG-Mitbewohner hat heute beim JC sofort die Zusage bekommen. Welche Zusage denn? Nicht für das Mietangebot für diese Wohnung?
Du bist jetzt schon Hartz-4- Bezieher. Wieso sollst du einen Neuantrag stellen? Ziehst du denn aus einem ganz anderen Ort zu?
Und welches Mietangebot soll nun noch bestätigt werden? Und von wem ?
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Ich ziehe von woanders hier her.Das Mietangebot was wir vom Vermieter ausfüllen lassen mussten . Bekommt man ja vom Jobcenter.
Ist das rechtens vom Jobcenter, das so lange rauszuzögern
Da du von woanders her ziehst, beginnt dein Leistungsbezug mit Beginn des Mietvertrages, das ist der 1.8.
Dann erst bekommst du vom neuen EMA die Meldebescheinigung mit neuer Adresse.
Bis 31.7. ist noch dein *altes* JC zuständig, dort hast du alle Abmelde-Formalitäten zu erledigen. Und deinen Umzug zu organisieren.
Dort hast du dich noch an die Regeln der Errreichbarkeits-Anordnung zu halten. (auch bekannt unter OAW-Regeln).
Zum 01.08 haben wir ja schon die andere Wohnung.
Die habt ihr erst, wenn der Mietvertrag geschlossen ist.
IdR ist das Jobcenter am aktuellen Wohnort zuständig. Wende dich an das Jobcenter im aktuellen Wohnort.
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